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Sonstiges | Luftfahrzeugkomponenten vermieten  
31. Oktober 2019: Von Christian Weidner 

Ich möchte gerne mit meinem Unternehmen ein Triebwerk kaufen und dann an eine Privatperson, die ein Flugzeug hat, vermieten.

Von der Vermietung verspreche ich mir einen kleinen aber stetigen Gewinn.

Die Privatperson freut sich, dass sie keinen neuen Motor kaufen muss, sondern diesen mieten kann.

Muss ich bei diesem Konstrukt darauf achten, dass der Vermieter (Einzelunternehmer) nicht die selbe Person ist, wie der private Flugzeugeigner? Ansonsten freuen sich beide in Personalunion, erstmal eine erhebliche Summe Umsatzsteuer zu sparen.

Welche Punkte sind in diesem Fall zu beachten? Kann das Unternehmen das Triebwerk über 12 Jahre abschreiben und danach an die Privatperson für eine angemessene aber kleine Summe verkaufen?

31. Oktober 2019: Von Johannes König an Christian Weidner

Du kannst als Vermieter eine GbR gründen, die zu 95% dir gehört und zu 5% einer anderen Person (z. B. dem Partner oder einem Kind). Dann umgehst du das Personalunionsproblem.

Das wird häufig bei Immobilien gemacht.

31. Oktober 2019: Von Wolfgang Lamminger an Christian Weidner Bewertung: +2.00 [2]

oha... eine Sache, die ich vorher DRINGEND mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt abklären würde, da sonst ggf. nach Jahren des große Erwachen (in Form des Finanzamtes mit Steuer- und Zinsforderungen) kommen kann..

Ein paar Hinweise (ohne dass dies eine Beratung darstellt) dazu:

Kann das Unternehmen das Triebwerk über 12 Jahre abschreiben und danach an die Privatperson für eine angemessene aber kleine Summe verkaufen?

Nach meiner Kenntnis wird das im Grundsatz schon daran scheitern, dass durch die Verbindung Motor + Flugzeug ein einziges Wirtschaftsgut entsteht, d. h. der Motor kein eigenständiges Wirtschaftsgut ist und damit auch kein eigentständiges Eigentumsrecht am Motor erhalten bleibt.

Im Weiteren:

darauf achten, dass der Vermieter (Einzelunternehmer) nicht die selbe Person ist, wie der private Flugzeugeigner?

JA, unbedingt, sonst --> Liebhaberei, ohne Einkunftserzielungsabsicht

Ansonsten freuen sich beide in Personalunion, erstmal eine erhebliche Summe Umsatzsteuer zu sparen.

um "Umsatzsteuer zu sparen" (d. h. "vorsteuerabzugsberechtigt" zu sein), müssen im Gegenzug i. d. R. Umsätze (Vermietungserlöse) zuzüglich Umsatzsteuer berechnet werden

Kann das Unternehmen das Triebwerk über 12 Jahre abschreiben und danach an die Privatperson für eine angemessene aber kleine Summe verkaufen?

angemessene Summe: JA, d. h. der Wert muss dem "Verkehrswert" entsprechen, auch der ist ja in irgendeiner Form überprüfbar.

Es mag sein, dass das alles seitens der Finanzbehörden im Rahmen der Einkommensteuererklärung "durchgeht", aber das Risiko, hier später "nachzahlen" zu müssen, zuzgl. Zinsen (6 % !!) und ggf. geltend gemachte Vorsteuer zurückzahlen zu müssen wäre mir deutlich zu hoch...

31. Oktober 2019: Von Flieger Max L.oitfelder an Christian Weidner Bewertung: +1.00 [1]

Wie Du Umsatzsteuer sparen möchtest wenn Du als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer etwas vermietest ist mir nicht ganz klar, Du kannst das Triebwerk dann an Privat ja nicht netto vermieten..

31. Oktober 2019: Von Christian Weidner an Flieger Max L.oitfelder

Klar, USt wird so oder so fällig, aber im genannten Fall Häppchen weise.

Die Sache mit der Abschreibung und dem Verkauf würde mich interessieren, obman da theoretisch was sparen kann.

31. Oktober 2019: Von Wolfgang Lamminger an Christian Weidner

und dem Verkauf würde mich interessieren, obman da theoretisch was sparen kann.

auch der Verkauf nach x Jahren wäre in dem Falle umsatzsteuerpflichtig... gespart wäre über die Zeit gesehen da nichts.

31. Oktober 2019: Von Christian Weidner an Wolfgang Lamminger

Vielen Dank für die Antworten.

Bei Turbinen sieht man ja immer wieder mal, dass die geleast sind, d.h. ein Flugzeugtriebwerk müsste m.E. schon als eigenständiges Wirtschaftsgut angesehen werden können.

Ansonsten birgt die Idee wahrscheinlich viel Papierkram für keinen wirklichen Nutzen.

31. Oktober 2019: Von Wolfgang Lamminger an Johannes König

Das wird häufig bei Immobilien gemacht.

aber nur deswegen, weil dies im Grunderwerbsteuergesetz so geregelt ist! und auch nur für die Erhebung der Grunderwerbsteuer...

31. Oktober 2019: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Christian Weidner Bewertung: +1.00 [1]

> Ansonsten birgt die Idee wahrscheinlich viel Papierkram für keinen wirklichen Nutzen.

Ich habe auch darüber gegrübelt, als der Ersatz meines Thielert anstand. Wenn man die Hilfsannahme trifft, dass der Finanzbeamte ungefähr so schlau oder doof wie man selber ist, und sich mit ihm fiktiv auf ein Bier trifft, kommt doch dabei folgendes rum:

  • Kannst Du machen, aber Du musst mir eine Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft machen. Also auf lange Sicht als Leasinggeber einen (steuerpflichtigen!) Gewinn erzielen, der aus Deinem bereits versteuerten Einkommen als Leasingnehmer kommt. Na prost!
  • ... und on-top gibt es darauf (auf das Mehr an gezahlter Miete ggü. dem Kaufpreis) die Umsatzsteuer

Es bleibt also an Vorteilen nur:

  • der Stundungsaspekt (führst Du ja schon an)
  • der "Versicherungsaspekt": Passiert dem Motor etwas, was Du nicht vorhersehen konntest, also dass er z.B. nach 1000 Flugstunden binnen 8 Jahren Schrott ist, hast Du real etwas gespart. Dir das zu glauben, kann dann aber richtig Diskussionen nach sich ziehen. Z.B. müsste ja ein unabhängiger Leasinggeber gründlich prüfen, ob er den Leasingnehmer nicht für den Schaden haftbar machen kann wegen falschem Leaning. Willst Du Dir also gegebenenfalls einen Anwalt gegen Dich selbst engagieren? :-)

Was gesichert ist: Viel Papierkram und kleine Nebenkosten, bis der Arzt kommt.

Ich würde also das fiktive Bier mit dem Finanzbeamten beschließen, indem man noch 2 Kurze auf den Tisch stellt, anstößt und entscheidet, sich das gegenseitig nicht anzutun.

P.S. Was ich mich durchaus gefragt habe: Was wäre steuerlich, falls ich den Austausch des Motors auf Jersey durchführen lasse, also mit einem um 45.000 Euro aufgewerteten Flugzeug heimfliege? Meine typische Erfahrung bei solchen Überlegungen ist die Hase-Igel-Situation: Irgendwo schlummert ein Paragraph oder eine Durchführungsverordnung, die sagt: "Jung, an diesen Schmuddelgedanken haben wir auch schon gedacht, und die Antwort wird Dir nicht gefallen".

31. Oktober 2019: Von Sven Walter an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Der Zoll hat vor Polens EU-Beitritt regelmäßig Yachten auf der Ostsee kontrolliert, ob da eine Grundüberholung des Motors in einer günstigen polnischen Werft etc. gemacht wurde.

Hat Jersey günstige Betriebe für den Einbau? Wohl kaum. Märchensteuer sparen? Tja, wann wird das kontrolliert, wenn du das nur privat über Jahrzehnte selbst bewegst, dein Luftfahrtzeug... Kommerziell nicht machbar, privat sehe ich ad hoc kein großes Entdeckungsrisiko, falls du jahrzehntelang die Maschine bewegst. Es sei denn, das Finanzamt der Kanalinseln verschickt Kontrollmitteilungen. Wer weiß.

31. Oktober 2019: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Sven Walter

Nun, offensiv beworben wird der lokale Standortvorteil:

https://aeroservices.co/vat-free/

Letztlich habe ich den Motortausch bei meiner Stammwerft in Deutschland gemacht. Den Paragraphen, der den Zoll die aus Polen zurückkehrenden Yachten kontrollieren ließ, und vermutlich auch auf "Overhaul in Jersey" zutrifft, kennst Du vermutlich nicht?

31. Oktober 2019: Von Sebastian G____ an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Das wäre eine passive Veredelung und damit ist Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. Wird in Deutschland wenig kontrolliert aber z.B. der Schweizer Zoll lässt sich ganze L-Akten geben und forscht für Jahre im Nachhinein ob Reparaturen gemacht wurden die nicht versteuert wurden.

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das stimmt....da sitzen einige eidgenossen auf einer richtig dicken steuerbombe...

mfg

ingo fuhrmeister


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