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1. Dezember 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Helmut Franz

Das geht nur bei MPA Flugzeugen, siehe FCL.730.A - aber nicht für SPA. Deswegen gibt es ZFTT-Lehrgänge auch nur für MPA-Flugzeuge.

EDIT:

Korrekterweise müsste man sagen: Diese Lehrgänge werden nur bei MPA angeboten. Theoretisch ginge es wohl auch für SPA, wenn jemand die MPA-Anforderung erfüllt. Aber die Lehrgangsgenehmigung auf ZFTT zu erweitern, wäre wohl eher nicht wirtschaftlich, da der Fall selten ist, dass jemand mit hoher MPA-Erfahrung (dann auch ATPL-Inhaber) noch ein Mustang-, CJ-, oder Phenom-TR macht. Ich kenne zwar den einen oder anderen, aber das sind eher Sonderfälle. Die Masse der TR sind Flugzeug-Eigner, andere Piloten in deren Umfeld oder Einsteiger in die gewerbliche Fliegerei.

Zitat:

FCL.730.A Besondere Anforderungen an Piloten, die an einem Musterberechtigungslehrgang ohne Flugzeiten (Zero Flight Time Type Rating, ZFTT) teilnehmen — Flugzeuge

a) Ein Pilot, der an der Ausbildung in einem ZFTT-Lehrgang teilnimmt, muss auf einem Flugzeug mit Strahlturbinenantrieb für mehrere Piloten, das nach den Normen von CS-25 oder einer gleichwertigen Lufttüchtigkeitsforderung zugelassen ist, oder auf einem Flugzeug mit Propellerturbinenantrieb mit einer höchstzulässigen Startmasse von mindestens 10 Tonnen oder einer zugelassenen Belegung der Fluggastsitze mit mehr als 19 Fluggästen mindestens Folgendes absolviert haben:

(1) Falls ein FFS, der für Stufe CG, C oder Interim-C zugelassen ist, beim Lehrgang eingesetzt wird: 1500 Flugstunden oder 250 Streckenabschnitte;

(2) falls ein FFS, der für Stufe DG oder D zugelassen ist, beim Lehrgang eingesetzt wird: 500 Flugstunden oder 100 Streckenabschnitte.


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