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14. November 2018: Von Robin P. an Markus G.

Moin!

Das ganze geht anscheinend mit sogenannter „passiver Veredelung“

Das ist das Zauberwort. Hierfür muss ein Antrag beim Zoll mit dem Formular 0266 sowie begleitenden Dokumenten eingereicht werden.

Hinweise zum Verfahren gibts zB. bei der IHK Pfalz https://www.pfalz.ihk24.de/international/Export_Import/handel-mit-drittlaendern4/export/passive-veredelung/3872630 , die Dokumente direkt bei Zoll Online https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollverfahren/Passive-Veredelung/Bewilligung/Antrag-Bewilligung/antrag-bewilligung_node.html .

Das Verfahren ist jedoch nicht ganz trivial bzw sollte im ATLAS-System (Privatpersonen haben hierauf idR keinen Zugriff ) automatisiert ablaufen. Von daher empfiehlt sich die Hilfe eines Spediteurs.

Auch mit diesem Verfahren kommst Du um eine Einfuhrumsatzsteuer nicht herum, diese wird dann allerdings auf Basis der Reparaturrechnung berechnet (und damit geringer hoffentlich ausfallen als bei einem Neuteil).

Ob sich das am Ende noch rechnet, musst Du selbst entscheiden.

VG


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