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12. September 2018: Von Chris _____ an Tee Jay

Ok. Tatsache ist, eine W&B-Berechnung muss natürlich (!) auch berücksichtigen, wenn was ausgebaut wurde. Wegen des "B" in W&B. Denn es liegt halt nicht alles im Schwerpunkt.

12. September 2018: Von Tee Jay an Chris _____

Das tut es, nur wird die W&B mit den Abzügen vom Leergewicht im Wägebericht formal auch akzeptiert? Das ist die Frage. Also tatsächliches Gewicht oder "Papiergewicht", was nicht zutreffend ist, es nicht sein kann wenn z.B. Seitentüren ausgebaut wurden. Lass die W&B außen vor. Die passt sowas von eindeutig sowohl von der Balance (liegt deutlich mittig im zulässigen Bereich) als auch vom Abfluggewicht (<472,5 kg)

12. September 2018: Von Florian S. an Tee Jay

Das tut es, nur wird die W&B mit den Abzügen vom Leergewicht im Wägebericht formal auch akzeptiert?

Absolut klar: JA!

Es geht um das reale Abfluggewicht, das Du hinreichend plausibel darlegen musst. Du kannst den Flieger auch jedes mal vor dem Start wiegen und den Wägebericht ignorieren.

Natürlich ist es einfacher, beim Wägebericht anzufangen. Und natürlich wird jemand bei Abzügen vom Leergewicht genauer hinschauen, ob die eigentlich berechtigt sind - und Dich im Zweifellsfall fragen, wie Du die Gewichte und Schwerpunktlagen der Türen ermittelt hast....

Das gilt genauso umgekehrt: Wenn in dem Flieger offensichtlich Geräte eingebaut sind, die bei der Wägung für das Leergewicht nicht drin waren, dann kannst Du Dich auch nicht auf "Leergewicht nach Wägebericht + Personen + Geraffel + Sprit" berufen sondern musst das reale Gewicht plausibel darlegen.
Und nein, niemand wird je erwarten, dass Du jeden Bleistift an Bord einzeln nachgewogen hast aber plausibel sollten die Annahmen schon sein.

12. September 2018: Von Chris _____ an Florian S.

In der Praxis ist das "B" übrigens wichtiger als das "W".

Eine kleine (!) Überladung ist illegal aber u.U. noch sicher, aber außerhalb des erlaubten Schwerpunktbereichs ist extrem gefährlich.

12. September 2018: Von Tee Jay an Florian S.

Na dann kann ich mich getrost zurücklehnen ;-) wohler wäre mir, auch den entsprechenden Verweis auf die Norm zu haben. Im Zweifel rechne ich damit, 100%ig vermessen und überprüft zu werden...

@Chris:

n der Praxis ist das "B" übrigens wichtiger als das "W".

Bekannt. Nur stürzen sich Behörden bekanntermaßen auf die Dinge, die leichter zu ahnden sind. Bei einem ist das ein fehlendes "Cancel IFR" bei dem anderen die Frage, ob man vom Leergewicht im Wägebericht ausgebaute Seitentüren zum Abszug bringen kann oder nicht.

12. September 2018: Von Florian S. an Chris _____

Das kommt sehr darauf an, was man beim Einen oder Anderen jeweils als "klein" bezeichnet.

Die meisten Flugzeuge werden weder bei einem kg mehr noch bei einem um einen mm weiter vorne oder hinten liegenden Schwerpunkt unmittelbar abstürzen. In so fern ist beides natürlich "sicher". Meist wird es auserdem so sein, dass Überschreitungen des zulässigen Schwerpunktbereiches nach hinten eher kritischer sind, als solche nach vorne.

Zudem kann man W&B ohnehin kaum getrennt betrachten: Da es höchstens sehr wenige Flugzeug gibt, bei dem die zulässigen Schwerpunktlagen für Massen über der MTOW vermessen und im POH dokumentiert sind, kann man bei Überladung gar nicht wissen, ob die Schwerpunktlage noch zulässig wäre - der CG-Envelope ist ja meistens kein Rechteck...

12. September 2018: Von Chris _____ an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

Verstehe.

In dem Kontext würde mich mal interessieren, was passiert, wenn man beim Ramp Check kein W&B hat, aber spontanes Nachrechnen ergibt, dass dieses OK ist.

12. September 2018: Von Florian S. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

In dem Kontext würde mich mal interessieren, was passiert, wenn man beim Ramp Check kein W&B hat, aber spontanes Nachrechnen ergibt, dass dieses OK ist.

Das Gleiche, was passiert, wenn Du nicht darlegen kannst, dass Du Dich mit den NOTAMS beschäftigt hast (aber in diesen nix steht, was Deinen Flug verhindert). Auch wenn in der aktuellsten Version der LuftVO nicht mehr explizit drinsteht, was man für eine ordnungsgemäße Flugvorbereitung braucht, wird wohl kaum jemand bezweifeln, dass W&B dazu gehört.

Gibt aber keine Erfordernis der Schriftform: Wenn Du plausibel darlegen kannst, dass Du das im Kopf gemacht hast, kann man dagegen auch wenig sagen. Das wird Dir z.B. bei einer Person in ner 210 deutlich leichter fallen, als bei einem Flug mit zwei schweren Männern im UL...

12. September 2018: Von Thomas R. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Nix. Du bist verpflichtet eine Flugplanung zu machen, damit sich unter anderem die Weight & Balance im grünen Bereich bewegt. Du bist nicht verpflichtet, die Flugplanung zu dokumentieren (obwohl das natürlich einfacher ist bei einer Kontrolle). Wenn Du das AFM zücken und es flüssig darlegen kannst, warum alles OK ist, gibt es keinen Grund zur Beanstandung.


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