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17. Mai 2018: Von Achim H. an Marco Viktor Bewertung: +1.00 [1]

Du vermischt hier viele Dinge.

Steuerlich ansetzbar wäre es nur, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Ein Gewerbe ist für jegliche unternehmerische Tätigkeit notwendig, außer die Tätigkeit ist vom Gesetz her ausgenommen (Beratung, etc.).

Wenn Du das nur ab und zu machst, dann lass es steuerlich komplett untern Teppich fallen (ist ja nur ein Kostenersatz) und stelle Quittungen aus.

Die wichtigere steuerliche Frage (Gewinne gibt es ja sowieso nicht und Gewinne sind das Einzige was bei einer unternehmerischen Tätigkeit besteuert wird) ist die der Umsatzsteuer. Sobald Du über eine gewisse Summe kommst, wird sich diese Frage stellen.

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17. Mai 2018: Von Ernst-Peter Nawothnig an Achim H.

Umsatzsteuer - da wird man sicherlich nie über die umsatzsteuerfreie Kleinunternehmer-Grenze kommen. Ich wusste mal wo die liegt, jedenfalls über 10.000 Euro.

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17. Mai 2018: Von B. S.chnappinger an Ernst-Peter Nawothnig

17.500 € p.a.

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18. Mai 2018: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Achim H.

Für den Usecase: "Privates Flugzeug der eigenen Firma verchartern" (in meinem Fall unter den misstrauischen Blicken der Gesellschafter), um eine geschäftliche Reise durchzuführen:

Gibt es da Erfahrungen mit Prüfern oder FA, wenn man schlichtweg eine Rechnung etwas günstiger als vergleichbare Vercharterer ausstellt? Zumindest bei meinem Flugdiesel tue ich mich schwer damit, einfach nur die britischen JET-A1-Kosten abzurechnen...

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Da schaut das FA typischerweise sehr genau hin - verdeckte Gewinnausschüttung ist hier das wesentliche Stichwort. Es reicht nicht, nachzuweisen, dass der Preis unter dem von Vercharterern liegt (weil die machen ja Gewinn). Man muss sehr genau nachweisen können, dass man sich dadurch keinen steuerrelevanten Vorteil verschafft hat.

Am einfachsten ist, wenn man wirklich nur diesem Flug zurechenbare variable Kosten abrechnet. Wenn man aber öfter für sein Unternehmen fliegt, dann ist eine eigene Betreibergesellschaft für den Flieger meist sinnvoller.

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