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11. März 2017: Von Lennart Mueller an Tee Jay

Einziger technisch brauchbarer Nachweis wären die Serverlogs des Anbieters

Warum ist ein Browserverlauf + Cache kein Nachweis? Dort Manipulationen zu vermuten, ist ungefähr so an den Haaren herbeigezogen, wie beim Flugwetter die Logfiles anzuzweifeln, weil man die Daten periodisch oder zufällig ohne Sichtung per wget und gefälschtem User Agent herunterladen könnte.

Der beste Nachweis ist m.M.n. immernoch das Stück Papier eines favorisierten Dienstes mit Uhrzeit auf dem Schreibtisch oder PDF auf dem Heimcomputer.

Aber selbst dann gibt es ja Leute die anfangen zu diksutieren und auf irgendwelche Rechte pochen...

Aber natürlich, schließlich erspart es mir eine Menge Arbeit, wenn ich bei nichtigen Findings wegen eindeutiger Rechtslage nicht erst einen Widerspruch formulieren muss. Natürlich mit angemessem Ton und sachlicher Art.

12. März 2017: Von Tee Jay an Lennart Mueller

Was uns beiden "unmöglich" und "unwahrscheinlich" oder an den Haaren herbeigezogen erscheint beurteilen andere, die möglicherweise durch einen solchen Unfall in lebenslange und i.d.R. existenzvernichtende Zahlungsverpflichtungen geraten sind anders. Da Du wget nennst nehme ich stark an, daß Du technisch fit bist. Dann wirst Du bestimmt auch aus dem Stegreif zig technische Szenarios nennen können, die von einer simplen zurückgedrehten Uhrzeit, über manipulierten DNS bis hin zu Proxies reichen und im Ergebnis auch zu einen Verlauf mit entsprechenden Datumskennungen führen. Sowas kann bestenfalls ein Indiz aber kaum ein belastbarer Beweis sein. Und genau hier kommt die Tragweite des Wortes "amtlich" zum Tragen oder so Zusätze in den Nutzungsbedingungen wie diese hier bei TopMeteo:

"TopMeteo weist ausdrücklich darauf hin, dass TopMeteo kein Flugwetterdienst als Teil von Flugsicherungsdiensten im Sinne von SES o.ä. übertragbaren Rechtsvorschriften ist und keine Einrichtungen und Dienste unterhält, die die Luftfahrt mit Wettervorhersagen, Wettermeldungen und Wetterbeobachtungen sowie mit anderen Wetterinformationen und -daten versorgt, die von Staaten für Luftfahrtzwecke bereitgestellt werden. Die Produkte dienen auch nicht zur Warnung vor bzw. Gefahrenabwendung von Unwettern und anderen Wetterunbillen gleich welcher Art."

Primär dient die Wettervorbereitung der Frage "Fliege ich oder fliege ich nicht". Sekundär sollte diese aber auch als Teil einer Eigensicherung betrachtet werden - für sich und seine Lieben, die mit der juristischen Aufbereitung eines Unfalls in Miteidenschaft gezogen werden.

Das alles schliesst eine Nutzung anderer Wetterdienste nicht aus. Je mehr Quellen und Modelle, desto imfassender der Überblick. Und es bedarf auch nicht zwangsläufig eines kostenpflichtigen DWD Abos. Auf jedem Platz steht ein Rechner mit DWD-Zugang herum. In jedem Turm kann gefragt werden, ob ein Blick auf das Wetter geworfen werden kann, das als PDF in die eigene Cloud wandert und anschliessend im iPad offline genutzt werden kann.

12. März 2017: Von Lennart Mueller an Tee Jay

Dann wirst Du bestimmt auch aus dem Stegreif zig technische Szenarios nennen können, die von einer simplen zurückgedrehten Uhrzeit, über manipulierten DNS bis hin zu Proxies reichen und im Ergebnis auch zu einen Verlauf mit entsprechenden Datumskennungen führen. Sowas kann bestenfalls ein Indiz aber kaum ein belastbarer Beweis sein.


Worauf ich hinaus wollte: Jeder kommt bei boshafter Unterstellung an die Grenze seiner Nachweisfähigkeit. Derjenige, der sich ohne Ausdruck auf die Logdateien des DWD verlässt, dem kann automatisiertes Abrufen ohne eigene Einsicht vorgeworfen werden. Der sich auf seinen Browserverlauf verlässt, dem kann Manipulation vorgeworfen werden. Der einen Papierausdruck mit Uhrzeit vorlegt, dem kann Uhrzeitfälschung vorgeworfen werden. Wer mit dem Turmmenschen über das Wetter gequatscht hat, dem kann unterstellt werden, zu wenig gefragt zu haben oder der Türmer mache eine Gefälligkeitsaussage. Wer im Briefingraum das Wetter nachschaut und dabei nicht gesehen oder gefilmt wird, hat ohne Ausdruck gar nichts in der Hand.

Zum Glück muss derjenige, der mir etwas unterstellt (mangelnde Flugvorbereitung) auch Argumente dafür liefern. Das kann ein eindeutiges Verhalten bei entsprechendem Wetter sein (z.B. VFR Startlauf in tiefem Stratus), jedoch nicht die pauschale Annahme einer nicht durchgeführten Flugvorbereitung bis zur Vorlage eines Gegenbeweises. Ich habe auch keinen Beweis, den Ölstand geprüft zu haben, wenn ich das verschmierte Küchenpapier gleich entsorge.

Es ist schon gut so, dass der Gesetzgeber uns keine Definition der Flugvorbereitung vorgeschrieben hat, weil es in unserer Verantwortung liegt, in welchem Umfang man sich vorbereitet. Das mögen Kontrolleure bei Rampchecks manchmal anders sehen und wie in diesem Beispiel gerne Dinge in Gesetze hineininterpretieren, die so nicht definiert wurden (Grüße auch an den Bund-Länder-Fachausschuss) - doch sie können nur gegen standfeste Gesetzesverstöße prüfen. Wenn eine Versicherung die Zahlung verweigert, sieht man sich vor Gericht und die Versicherung muss Argumente für ihre Annahme liefern.

Das ist so wie die Traubenzuckerbonbons in den Untersuchungsberichten. Kann wegen Diabetes sein, oder man mag einfach gerne Traubenzucker zur Konzentrationssteigerung. Ohne eindeutige Indizien keine belastbaren Fakten.

12. März 2017: Von Christian Schuett an Lennart Mueller Bewertung: +1.00 [1]

Ich sehe es genau wie Du: Mit genuegend krimineller Energie laesst sich alles(!) manipulieren. Aber das muss einem dann auch nachgewiesen werden. Und nein, die blosse Moeglichkeit, dass man es auch haette manipulieren koennen, ist noch lange kein Beweis dafuer, dass man es auch getan hat.

Wenn es einen Vorfall gibt und man findet z.B. einen Browserverlauf, aus dem klar hervorgeht, dass sich z.B. ueber das Wetter informiert wurde, dann ist der Punkt "Hat sich der Pilot vor Abflug uebers Wetter informiert?" abgehakt. Punkt.

Diese ganzen Ueberlegungen, dass man ja dies und das auch manipulieren koenne und man deshalb was "amtliches" vorlegen muesse (was man auch wieder manipulieren kann) weil sonst zahlt keine Versicherung und Hinterbliebene verlieren ihre Existenz, werden geteert und gefedert aus dem Dorf gejagt und werden irgendwann voellig verarmt einsam sterben usw usf... Man fasst sich an den Kopf...

Chris

12. März 2017: Von Lutz D. an Christian Schuett Bewertung: +5.00 [5]

...dazu kommt, dass ich natürlich auch bei GAFOR X losfliegen darf...was ich nicht darf, ist Sichtflugminima unterschreiten.

TeeJay - bitte nenne einen konkreten Fall in dem vom Piloten behauptete, aber durch ihn nicht nachweisbares Wetterbriefing zu zivilrechtlichen Ansprüchen geführt hat.

12. März 2017: Von Tee Jay an Lennart Mueller

Zum Glück muss derjenige, der mir etwas unterstellt (mangelnde Flugvorbereitung) auch Argumente dafür liefern. Das kann ein eindeutiges Verhalten bei entsprechendem Wetter sein (z.B. VFR Startlauf in tiefem Stratus), jedoch nicht die pauschale Annahme einer nicht durchgeführten Flugvorbereitung bis zur Vorlage eines Gegenbeweises. Ich habe auch keinen Beweis, den Ölstand geprüft zu haben, wenn ich das verschmierte Küchenpapier gleich entsorge.

Warschau! Ein BFU Bericht mit der nicht nachweisbaren met. Flugvorbereitung reicht zur Beweislastumkehr aus. Dann darfst Du oder Deine hinterbliebenen Erben aus der Defensive und möglicherweise auch ohne Kenntnis der genauen Abläufe heraus versuchen Beweise vorzulegen und auf entsprechende Würdigung des Gerichts hoffen. Viel Glück!

Wenn eine Versicherung die Zahlung verweigert, sieht man sich vor Gericht und die Versicherung muss Argumente für ihre Annahme liefern.

Meiner persönlichen Einschätzung nach wird von Versicherungen eine möglichst lange Verfahrensdauer angestrebt. Das volle Arsenal der Möglichkeiten wird gegen vermeintlich "eindeutige" Sachverhalte aufgefahren nur um irgendwann nach Jahren des Streits und viel Geld für Gutachter und Gegengutachter und den eigenen Anwalt im Vergleich zu enden. Und daß Anwälte auch nur Geschäftsleute sind und eher geneigt sind einem Vergleich zuzustimmen, geschenkt. Die Strategie "sieht man sich vor Gericht wieder" ist daher suboptimal.

Jedem das Seine. Ich halte es da doch lieber mit der Strategie, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist. Auch wenn ich mich anderer Quellen bediene und anstelle dem GAFOR den pseudoGAFOR von Jeppesen nutze. Ein Cross-Check und Ausdruck aus offizieller, amtlicher Quelle ist nicht nur schnell erledigt, sondern bietet gerade bei marginalen Wetterbedingungen die besseren Produkte als Entscheidungsgrundlage.

12. März 2017: Von  an Tee Jay Bewertung: +6.67 [7]

"Jedem das seine" hing über dem Eingangstor zum KZ Buchenwald. Würde ich anders ausdrücken. (Ich weiß, dass das keine Absicht war, aber es ist trotzdem Nazi-Jargon) Vorschlag: "Jeder ist seines Glückes Schmied".

Der Rest ist von Fakten völlig unbelastete Panikmache. Es gibt _keinen_ dokumentierten Fall wo eine Versicherung im Bereich GA die Zahlung verweigert hätte weil nicht "auf Papier" etc. das Wetterbriefing nachgewiesen werden konnte.

Ich würde lieber mit Verzicht auf Umkehrkurven dafür sorgen, dass kein Versicherungsfall eintritt!

12. März 2017: Von Tee Jay an  Bewertung: +1.00 [1]

Ach Gottchen... noch so einer. Dann halt SUUM CUIQUE

12. März 2017: Von  an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

Nenne doch bitte einen Fall aus der GA, bei dem ein Privatpilot mit der Versicherung streiten musste weil er kein Wetterbriefing nachweisen konnte.

Ich wette, dass Du weder einen kennst - noch einen findest. Viel Spaß beim Googlen ;-)

12. März 2017: Von Tobias Schnell an Tee Jay

Ach Gottchen... noch so einer.

Ja was ist denn jetzt mit den konkreten Fällen?

Tobias

12. März 2017: Von Tee Jay an 

Drittes und letztes Beispiel eines Falles, wo dem Piloten eine unzureichende - sprich amtlich nicht feststellbare - Flugvorbereitung zum Verhängnis wurde. völlig egal ob diese sich möglicherweise anderweitig im Internet Ihre Infos besorgt haben...

https://www.fliegermagazin.de/download/files/UA_03_08.pdf

12. März 2017: Von  an Tee Jay Bewertung: +2.00 [2]

Hmm ... gestern konnte ich noch lesen, aber über Nacht muss irgendwas passiert sein!

WO steht im dem Bericht, dass die Versicherung nicht gezahlt hat?

Das ist so die "Trump-Methode". Man behauptet irgendwas, und wenn man nach Belegen dafür gefragt wird, erzählt man wieder irgendwas anderes.

12. März 2017: Von Tobias Schnell an Tee Jay Bewertung: +2.00 [2]

unzureichende - sprich amtlich nicht feststellbare - Flugvorbereitung

Eine Flugvorbereitung ist deshalb unzureichend, weil sie "amtlich nicht feststellbar" ist? Also jetzt steige ich auch aus...

Tobias

12. März 2017: Von B. Quax F. an Tee Jay Bewertung: +6.00 [6]

Nochmal für Dich: Wir fragen nach einem einzigen Urteil (dazu gibt es ein Aktenzeichen) ansonsten bitte Klappe halten! Deine Meinung ist angekommen, macht es aber nicht richtiger was Du schreibst!

12. März 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Tee Jay Bewertung: +3.00 [3]

Ich weiß nicht, ob man sich mit Artikeln beschäftigen sollte, die VFR-Fliegen bei 2500 ft Untergrenze für "relativ anspruchsvoll" halten und in TAFs AGL und MSL verwechseln.

12. März 2017: Von  an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +4.00 [4]

Der Bayerische Rundfunk meldet soeben, dass im Silicon Valley mehrere Server-Farmen von Google explodiert sind, ... wegen Überhitzung!

12. März 2017: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an  Bewertung: +1.00 [1]

... könnte auch ich schuld dran sein, ich versuche gerade, die Frequenz von "Frankfurt Info" rauszufinden, an die die Positionsmeldung der Piper ging.

12. März 2017: Von Lucas D..... an  Bewertung: +1.00 [1]

Haben es also Fake News schon bis ins Puf gebracht ;-)

12. März 2017: Von Tee Jay an 

Die letzten 4-5 Beiträge nur Polemik, Beleidigungen und nichtsaussehnder Müll.. Ich bin aus dieser Diskussion raus.

12. März 2017: Von Wolfgang Lamminger an Tee Jay Bewertung: +5.00 [5]

in dem Bericht steht, daß

  • die PA28 in schlechtes Wettter eingeflogen und dann mit dem Gelände kollidiert ist

Das kann ich

  • mit Wetterberatung des DWD
  • mit jedweder anderen Wetterberatung
  • ohne Wetterberatung

denn, vor "Scud-Running" befreit einen die Wetterberatung bestimmt nicht. Auch nicht davor, zu denken "noch über den einen Hügel, da hinten wirds bestimmt besser"

Ohne Wetterberatung kann ich aber dennoch

  • rechtzeitig umdrehen und unter Einhaltung, wenn auch marginaler, Bedingungen wieder dahin zurückfliegen, wo ich herkomme oder ASAP landen.

Der aktuellste Wetterbericht ist immer der, den ich unmittelbar bei Blick aus der Fensterscheibe vor mir habe...

12. März 2017: Von  an Tee Jay Bewertung: +4.00 [4]

... und nichtsaussehnder Müll

so sehe ich das auch! Vor allem keine FAKTEN! Von Dir. Nur "hearsay", Vermutungen ud Panikattacken.

12. März 2017: Von Christian Schuett an Tee Jay Bewertung: +2.00 [2]

"Ich bin aus dieser Diskussion raus."

Danke!

Ansonsten: Dass zur Flugvorbereitung ein Wetterbriefung gehoert, ist unbestritten. Dass es aus "amtlicher" Quelle kommen MUSS hingegen schon, denn das ist einfach Kaese

Chris

12. März 2017: Von Lennart Mueller an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

Warschau! Ein BFU Bericht mit der nicht nachweisbaren met. Flugvorbereitung reicht zur Beweislastumkehr aus.

Wenn in einem BFU Bericht von nicht nachweisbarer met. Flugvorbereitung gesprochen wird, weil man beim DWD nichts im Zugriffslog und im Callcenter gefunden hat, dann sind das keine Fakten sondern Mutmaßungen und gehören als solche gekennzeichnet, sonst ist es ein Dokumentationsmangel. Es bedarf zumindest den Zusatz: "Eine Flugvorbereitung aus anderen Diensten kann jedoch nicht ausgeschlossen werden". Analogie: "Die Ölstandskontrolle kann nicht nachgewiesen werden, da weder im Flugzeug noch in der Abfalltonne des Hangars ein ölbenetzes Trägermaterial mit deckungsgleicher Ölsignatur aufgefunden wurde" - keinerlei Aussagekraft.

Habt ihr eigentlich auch eine amtlich geeichte Waage mit Bondrucker, zu Beweiszwecken? ;)

13. März 2017: Von Tobias Schnell an Lennart Mueller Bewertung: +1.67 [2]

Auch die Flugbereitschaft des BMVg bedient sich alternativer Quellen für das Wetter:

Der Flieger steht bereit, die Passagiere sind an Bord. Doch dann wird die Reise von Kanzlerin Merkel in die USA kurzfristig abgesagt.[...] Merkel sagte, sie habe mit Trump telefoniert, der habe ihr die schlechte Wetterlage in Washington geschildert. Daraufhin hätten sie gemeinsam entschieden, die Reise zu verschieben

(https://www.n-tv.de/politik/Merkel-muss-Besuch-bei-Trump-verschieben-article19744160.html)

Tobias

13. März 2017: Von Lutz D. an Tobias Schnell

Nochmals kurz zum Thema, eine gute Übersicht bietet m.E. auch die Metmap von Orbifly.


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