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12. März 2017: Von Christian Schuett an Lennart Mueller Bewertung: +1.00 [1]

Ich sehe es genau wie Du: Mit genuegend krimineller Energie laesst sich alles(!) manipulieren. Aber das muss einem dann auch nachgewiesen werden. Und nein, die blosse Moeglichkeit, dass man es auch haette manipulieren koennen, ist noch lange kein Beweis dafuer, dass man es auch getan hat.

Wenn es einen Vorfall gibt und man findet z.B. einen Browserverlauf, aus dem klar hervorgeht, dass sich z.B. ueber das Wetter informiert wurde, dann ist der Punkt "Hat sich der Pilot vor Abflug uebers Wetter informiert?" abgehakt. Punkt.

Diese ganzen Ueberlegungen, dass man ja dies und das auch manipulieren koenne und man deshalb was "amtliches" vorlegen muesse (was man auch wieder manipulieren kann) weil sonst zahlt keine Versicherung und Hinterbliebene verlieren ihre Existenz, werden geteert und gefedert aus dem Dorf gejagt und werden irgendwann voellig verarmt einsam sterben usw usf... Man fasst sich an den Kopf...

Chris

12. März 2017: Von Lutz D. an Christian Schuett Bewertung: +5.00 [5]

...dazu kommt, dass ich natürlich auch bei GAFOR X losfliegen darf...was ich nicht darf, ist Sichtflugminima unterschreiten.

TeeJay - bitte nenne einen konkreten Fall in dem vom Piloten behauptete, aber durch ihn nicht nachweisbares Wetterbriefing zu zivilrechtlichen Ansprüchen geführt hat.


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