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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. März 2016: Von Tobias Schnell an Tee Jay

Bei privaten Maschinen und gewerblichen Flugschulen, sehe ich diese Proboematik nicht

Ich schon: Für Rundflüge greift (noch) §20LuftVG, der eine Betriebsgenehmigung für Flüge, "mit denen eine Beförderung nicht zwischen verschiedenen Punkten verbunden ist" fordert und nur nichtgewerbliche Rundflüge in Flugzeugen mit max. vier Sitzplätzen ausnimmt.

Für den gewerblichen Transport von A nach B greift auch für Viersitzer EU-VO 1008/2008 und es ist ein AOC erforderlich. Das kann eine kommerzielle Flugschule haben, muss sie aber nicht - der private Halter wird es sicher nicht haben.

Quintessenz: Alles was "gewerblich" ist, ist sicher nicht mit dem Luft- und eventuell nicht mit dem Vereinsrecht bzw. dem Status der Gemeinnützigkeit vereinbar. Außer man fliegt UL ;-).

Tobias

12. März 2016: Von Lars Klein an Tobias Schnell

Wir haben gute Nachrichten aus Köln (EASA), mehr dazu bald im Wingly Newsletter :-)

13. März 2016: Von Tee Jay an Lars Klein

also nun "quasi EASA zertifiziert"... sehr schön...

Hab mal am Wochenende bei unserem Verein mal nachgehakt, wie das gesehen wird. Der verantwortliche PIC entscheidet, wen er für einen Gastflug (im Rahmen der gesetzlichen Regelungen) mitnimmt.

18. März 2016: Von Lars Klein an Tee Jay

Da viele nach dem Brief der EASA gefragt haben, hier ist er:
https://de.wingly.io/index.php?page=content&sub_page=safety#easa
(unten Links, der letzte Link im Absatz)

18. März 2016: Von  an Lars Klein

Sollte dann nicht auch die Einschränkung "Part-NCO" durch das Portal gewährleistet werden?

18. März 2016: Von Lars Klein an 

Kannst du das bitte präzisieren?

18. März 2016: Von  an Lars Klein

Zum Beispiel ist eine P46T Turboprop meines Wissens ein HPA SET und nicht unter Part-NCO? Wie sieht die Mitflugregelung für so etwas aus? Präzise genug?

18. März 2016: Von Lars Klein an 

Melde mich nach der Klärung mit unseren rechtlichen Partnern, bevor ich hier etwas falsches erzähle.

18. März 2016: Von Achim H. an  Bewertung: +4.00 [4]

P46T fällt natürlich unter Part-NCO. SETs unter 5.7t waren noch nie complex und bald gilt das auch für twin turboprops.

18. März 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Lars Klein

Interessant finde ich bei dem Schreiben die Tatsache, dass auch die "Annual cost" nicht geteilt werden dürfen. Das steht so nicht in den Derogations zum Article 6 drin, siehe hier auf Seite 10:

https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/Air%20Ops%20IR%2C%20AMC%2C%20GM_4th%20Edition_2016.pdf
Natürlich könnte man es zwischen den Zeilen so interpretieren, da es eben für z.B. Flying Displays explizit erlaubt ist und damit bei "Private Cost Sharing" nicht.

Was sind "Annual Cost" / "Direct Cost"?

Das steht in den GMs zu Article 6:
‘Annual cost’ means the cost of keeping, maintaining and operating the aircraft over a period of one calendar year. There is no element of profit.
‘Direct cost’ means the cost directly incurred in relation to a flight, e.g. fuel, airfield charges, rental fee
for an aircraft. There is no element of profit.

D.h. wenn man nicht gerade das Flugzeug mietet, wo im Regelfall alle Kosten auf den Stunden-Mietpreis ("rental fee") umgelegt sind, zählen z.B. für den Flugzeug-Eigner die Kosten für Unter-/Abstellung, Versicherung, ggfs. Kapitalkosten (Darlehenszinsen) und vor allem die regelmäßige Wartung einschl. Nachprüfungen NICHT zu den umlegbaren Kosten! Übrigens, das ist Bestandteil des Part-NCO und gilt damit ab dem 25. August 2016 auch in Deutschland für alle "Selbstkostenflüge". Aus meiner Sicht sind solche Flüge für Eigner dann nur noch interessant, wenn sie das Flugzeug in einer Firma betreiben und für private Flüge von der Firma anmieten. Ansonsten könnte man nur die Spritkosten und Landegebühren teilen, auf den Fixkosten "bleibt man sitzen".

EDIT:
Erst nach Erstellen des Beitrags habe ich mir die FAQ von Wingly nochmal angesehen. Die unterschiedliche Kostenteilung von Charterer und Eigner steht auch explizit so drin. Also, alles bereits geklärt! Gut gemacht!

...ich spare mir jedoch das Löschen, denn dann steht da immer noch "Beitrag vom Autor gelöscht". Das sieht irgendwie seltsam aus.

18. März 2016: Von  an Mich.ael Brün.ing

Uh, irgendwie macht das jetzt bei mir wieder eine große Büchse mit Fragezeichen auf??? Wenn die "rental costs" für mietende Piloten als "direct costs" umlagefähig auf eventuelle Mitflieger sind, dann benachteiligt das dann doch die fundamentalen Grundsätze der EU zur Gleichbehandlung, denn die selberfliegenden Halter sollen ihre "annual costs" nicht umlegen dürfen, korrekt? Da sind wir auch gleich wieder in dem tiefen Loch des Vereinsflugzeugs - ist denn nun ein Vereinsmitglied "mietender Nutzer" = Umlage des vollen Mietpreis, oder "Teileigentümer des Vereinsflugzeugs" = nur Umlage der nicht-annual Kosten?????

18. März 2016: Von Lars Klein an 

Wir werden sowohl das Thema Annual Costs / Flugzeugbesitzer als auch N-Reg mit der EASA besprechen um für eure Sicherheit und Klarheit zu sorgen. Noch kann ich dazu erst einmal wenig sagen außer dem bereits gesagten.

18. März 2016: Von Rick G. an Lars Klein

Mal eine allgemeine Frage zu eurer Mitflugbörse. Kontrolliert ihr vor Überweisung an den Piloten die IST-Kosten des Fluges?

In euren FAQs steht das Mehrkosten vom Piloten getragen werden. Was geschieht wenn der Flug günstiger durchgeführt werden konnte. Kann man dem Mitflieger eine Gutschrift zusenden o.ä. ?

18. März 2016: Von Lars Klein an Rick G.

Wir empfehlen immer die geringst möglichen Kosten für den Flug als Berechnungsgrundlage anzunehmen. Wenn der Flug abgebrochen werden musste oder signifikant weniger geflogen wurde, erstatten wir die entsprechenden Kosten manuell. I.d.R. fliegt der Pilot aber immer ein paar Minuten länger als angegeben, sodass sich dies erübrigt.

Für das Verfahren führen wir aber in absehbarer Zeit ein effizienteres System ein.


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