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14. September 2014: Von Winfried Weiss an  Bewertung: +1.00 [1]
Höhenangst ist eine ergebundene Geschichte. Sobald man vom Erdboden losgelöst ist, kann es eine Höhenangst nicht mehr geben. Höhenangst und Flugangst sind zwei völlig verschiedene Erscheinungen, die im Kopf "an zwei unterschiedlichen Stellen" ansetzen. Kritisch wirds nur, wenn man als Höhenängstler eine Heli-Lizenz macht und sich einem Landeplatz auf einem Hochhausdach nähert. In dem (ganz individuellen) Augenblick, in dem man einen stärkeren Bezug zum erdgebundenen Hochhaus als zum freien Luftraum aufbaut, beginnen schlagartig die Höhenangsterscheinungen bis zum Kollaps. Bei dem einen beginnt das beim Annähern ans Hochhaus, beim anderen beim Aufsetzen auf dem Dach. Bei den meisten irgendwo dazwischen.

Davon ab habe ich mal folgende Frage zur Kunstflugausbildung:

Mit Wirkung zum 9. April 2013 sollte die EASA Part-FCL den § 81 der LuftPersV ablösen. Nach den EASA-Regelungen soll es keine Prüfung mehr geben. Ist das umgesetzt oder nicht? Ich gehöre auch zu denen, die (max.) 10- bis 15-Minuten-Übungen vorziehen und mehr Zeit benötigen. Darum war eine Prüfung bisher nicht möglich.

14. September 2014: Von Alfred Obermeier an Winfried Weiss
Hallo Winfried Weiss,
nach EASA Regeln kann/muss die Kunstflugausbildung an einer ATO Flugschule durchgeführt werden.
Eine Prüfung ist weiterhin erforderlich, diese wird von der ATO nach dem "Vier-Augen--Prinzip" durchgeführt, dh ein Lehrer bildet dich aus und ein anderer Lehrer prüft Dich. Beide Lehrer kommen von der ATO, ein externer Prüfer einer Luftfahrtbehörde ist also nicht erforderlich.
Künftig sind von 9 Flugfiguren mindestens 7 zu fliegen, Pflichtfiguren sind Trudeln und Rückenflug (15 sec).
Neben den bekannten Aresti Figuren wurden neu aufgenommen "Chandelle" und "Wingover".

Alles machbar aus meiner Sicht, sehr wichtig (für mich jedenfalls) die mentale Vorbereitung auf den Flug.

Viel Erfolg und All the best.


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