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11. November 2012: Von Derk Dr. Janßen an Sebastian Willing

Ich verstehe das Urteil so, daß eine Vermietung an Selbstflieger erlaubt ist...logisch.

Aber die Vermietungsfirma darf nicht beliebige Paxe gegen Entgelt mal eben von A nach B fliegen. Auch und gerade dann nicht, wenn rein zufällig ein Pilot zur Verfügung stehen würde... Solches nicht ohne Betriebsgenehmigung!

Ausnahme:Werksverkehr.

Hier kann der Pilot auch beim Werk angestellt sein. Oder er wird vom Werk für den Flug separat bezahlt.

Aber der Unterschied ist hier eben, daß die Paxe für Ihren Flug nichts zahlen. Weil das Unternehmen für seine Mitarbeiter eine Maschine vorhält oder auch separat anchartert.

Beste Grüße Derk Janßen

12. November 2012: Von RotorHead an Derk Dr. Janßen
So ist es. Und wenn der Pilot vom Arbeitgeber für das Fliegen im Werksverkehr bezahlt wird, oder das Fliegen als Pilot auch nur vom Arbeitgeber als Nebendienst angeordnet wird, benötigt der Pilot wenigstens eine CPL und muss sich an die FDR (2. DVO LuftBO) halten.

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