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2012,10,09,17,5202558
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58 Beiträge Seite 3 von 3
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Lutz...Bü jungmann...BJ1937...da lacht das Herz...aber mal was anderes... Ich Frage mich schon die ganze Zeit, wie es sein kann das bei Cirrus kein "T2 Schein" trotz "rocket Pack" gemacht wird..hab mir nochmal das Spengstoffgesetz durchgelesen und bei Klasse T2 ist das auch für den Umgang (bzw. Bedienung) gefordert....net das ich jetzt irgendwo rein stochern will, aber so ganz versteh ich net wo unsere Behörden da den Unterschied setzen, weil in erinnerung an den Alfajet absturz damals, da muste ja wegen der Pyrotech-Ladungen und damit Greifen des Sprengstoffgesetzes der Schleudersitz "entmunitioniert" und damit das Rettungssystem ausser kraft gesetzt werden. Was ja dann letztlich dem Piloten das Leben gekostet hat..Wo also der Sinn, bzw der Unterschied?? (Ladung bei Cirrus unterhalb der T2 Grenze?? oder einfach keiner bei der Zulassung daran gedacht??LBA geschlafen??oder andere nutzbare Lücke im Bürokratie jungle)..wäre Interessant, weil anderweitig nutzbar..
Gruß
Ps. für Cessna gab/ bzw gibts ein Rettungssystem..(sogar eine LTA dazu)
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Der LKW-Fahrer, der Airbags in seinem LKW ausliefert braucht eine Genehmigung / Befähigungsnachweis.
Wenn die Dinger zuhauf in einem PKW eingebaut sind, braucht der Fahrer das nicht. Wahrscheinlich liegts am Einbau, daß die Ladung nur definiert und zielgerichtet aktiviert werden kann.
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Hab ich doch in diesem Thread schon erklärt: Der ULer darf die Rakete handhaben, also aus- und einbauen. Der Cirrus-Pilot nicht.
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Der LKW-Fahrer der die Airbags zum Flughafen bringt braucht einen Befähigungsnachweis? Ganz sicher? Gottseidank brauchen wir das nicht wenn die Airbags anschließend per Luftfracht weitertransportiert werden..
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Das ist richtig. Eine Spezialität des deutschen Sprengstoffrechts. Da die Dinger keine BAM-Zulassung haben (BAM- Zulassung lohnt sich nicht bei den kleinen Stückzahlen in der Luftfahrt), haben die formal die höchste Gefahrenklasse, und daher braucht der Fahrer (und alle anderen in der Lieferkette auf deutschem Boden) den Befähigungsschein, die jeweiligen Firmen eine Erlaubnis nach SprengG. Gilt genauso für die Flugzeug- Airbags, Auslöser für Triebwerksfeuerlöscher, usw. In dem Moment, in dem das Teil dann eingebaut ist, ist alles wieder gut. Dafür sind die Nettoexplosivstoffmengen so gering, dass die Transporte von ADR freigestellt sind. Und das alles hat nichts mit Arbeitssischerheit zu tun, sondern nur mit der Reichssicherheitshauptbürokratie. Schlimmer noch wie LuftSiG.
Die UL-Raketen haben meines Wissens eine BAM-Zulassung. Da gibt es aber auch wieder eigene Fallen, siehe unten.
Böse Falle für Autobastler mit KfZ-Airbags: Da gibt es zwar eine BAM-Zulassung, und der Umgang (Einbau, Ausbau, Transport) ist erlaubnis- und befähigunggsscheinfrei (eine Einweisung reicht). Das gilt aber nur für den gewerblichen Bereich. Privater Umgang (selbst technisch korrekter Umgang) ist eine Straftat(!). YouTube- und Darwinawards-Aktionen sind das sowieso (abgesehen davon, dass sie schlicht dumm sind).
Bestimmungsgemäße Benutzung von Sicherheitseinrichtungen durch den Endnutzer ist immer erlaubnisfrei. Oder hat schonmal jemand beim Auto eine Einweisung gemacht "wie fahre ich mein Auto mit Airbag korrekt auf einen Baum"?
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Dann werde ich wohl einen Befähigungsschein brauchen wenn mir das nächste Mal jemand auf einem deutschen Airport ein Airbagmodul einladen möchte. Oder ich zünde es vorher.. Aber vielleicht ist das in der Luftfahrt anders geregelt und nicht nur Österreicher sind davon ausgenommen ;-). Interessant ist ja, dass die UL-Raketen ganz normal mit der Post verschickt werden.
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eigentlich waren reifen auch nicht gefahrengut, damals in florida. zusammen mit ausrangiertem O2 es ist zwar gut, dass seit der DC9 per gesetz laderäume gesichert werden müssen, eigenständiges nachdenken schadet aber bestimmt weiterhin nicht. angeblich gibt's kapitäne die fracht nach art und kombination tatsächlich über das gesetzliche minimum hinaus verweigern, wegen erhöhter persönlicher safety-margins ;-) PS: du sprichst von einem airbag - in bus passen doch bestimmt auch 2 ... oder mehrere? mal angenommen du kennst die sprengkraft eines airbags, und die widerstandskraft der ladewände ... bis zu welchem sicherheitsfaktor, konkret in stückzahlen, würdest du beladen? und wie oder wer von euch kontrolliert technisch versiert die sicherungen (schickst du dafür den Copi, oder geht das per augenzwinkern mit dem spediteur)?
je mehr ich mich hineinsteigere, desto interessanter wird der tägliche wahnsinn. jedenfalls darf man als passagier nicht ohne weiteres raketen mitnehmen - auch selbstaufblasbare rafts können zum abenteuer werden - anscheinend muss man eine firma haben, die schwört mindestens so zertifiziert zu sein, wie die sauerstofffirma in den everglades
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Beitrag vom Autor gelöscht
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