|
Mir hat einmal ein 120 kg-Klaustrophobiker am rechten Sitz einer C206 in Panik das Steuerhorn "übernommen". Anbrüllen hat gewirkt, er hat losgelassen, bevor der Flieger unkontrollierbar wurde. Was da wohl im Unfallbericht geständen hätte?
|
|
|
Ganz sicher brauchen wir hier keine Regelung, aber natürlich ist es wichtig, seine Passagiere, die Zugriff auf die Kontrollen haben, vorab ein wenig zu unterweisen (zB wenn Sie Angst bekommen, halten Sie sich am Gurtzeug fest). Denn Paniker/Klaustrophobiker sind sicher weitaus zahlreicher als Selbstmörder.
|
|
|
Jetzt reichts aber. Sonst kommen bald noch ein paar Piloten auf die Idee, ihre Passagierinnen vor dem Besteigen des Flugzeuges vollständig abzutasten. Seit meinem PPL vor -zig Jahren war die Gelegenheit dazu noch nie so günstig ...
|
|
|
...Rundflüge nur noch mit Zwangsjacken
|
|
|
Na also, endlich hat's jemand mal ausgesprochen!
|
|
|
Beitrag vom Autor gelöscht
|
|
|
Ich empfehle mal den § 12 des LuftSiG zu lesen. Zum Beispiel Abs.2 :
Insbesondere darf der Luftfahrzeugführer
1. die Identität einer Person feststellen, 2. Gegenstände sicherstellen, 3. eine Person oder Sachen durchsuchen, 4. eine Person fesseln, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person den Luftfahrzeugführer oder Dritte angreifen oder Sachen beschädigen wird.
Absatz 5 ist auch sehr empfehlenswert, die Konsequenzen daraus sollte sich jeder selbst ausmalen.
Gruß Maurice
|
|
|
Ich kann`s nicht für mich behalten. Aber wenn man den einen oder anderen Kommentar zu verschiedenen Themen im PUF liest, bekommt man direkt Angst vor Piloten (nicht vor Fluggästen und Passagieren!). Und den Einen oder Anderen würde ich nicht bei mir in der 1.Reihe sitzen haben wollen - schon gar nicht links. Habe ich jetzt zu viel gesagt?
|
|
|
Zu beachten auch dieser Artikel. Immerhin machen sich Leserbriefschreiber bereits Gedanken über die Einrichtung entsprechender Einrichtungen auch im Flugzeug ...
|
|
|
Da sieht man nur, wie hierzulande die mit heißer Nadel gestrickten Gesetze unvollständig formuliert werden. An die Beiflieger und deren Gerätschaften denkt man, aber von den mitgebrachten Haustieren kein Wort. Was, wenn z.B. ein Zirkusangestellter seinen wechselwarmen Belloersatz ungesichert mitnimmt? Erlaubt oder verboten? Oder nur bis 1.50 m Länge?
|
|
|
|
10 Beiträge Seite 1 von 1
|
|
|