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So wie sich der Betreffende verhalten hat, war das Finanzamt bzw. -gericht noch gnädig. Wer bei so einem komplexen Thema nicht mithilft, die Kuh vom Eis (bzw. die Begründung aus dem Gesetz) zu ziehen, ist selber schuld, wenn das Fazit seinen Träumen nicht genug entgegenkommt. Insofern kann ich auch das Eingangsposting dieses Threads nicht nachvollziehen - von Zuschlagen keine Rede, sondern allenfalls vom korrekten Vollzug bestehender Gesetze.
Bleibt noch der Vergleich mit anderen Freizeitbeschäftigungen von potenziellen FDP-Wählern: Erstens habe ich das Wort Golf vermisst, und zweitens hinkt der Vergleich Privatflugzeug mit Motorboot ein wenig. Wenn ich von Donaueschingen nach Linz an eine Industriemesse muss, dann kann ein Privatflugzeug mit Abstand das best geeignete Transportmittel sein, wogegen ich ein Motorboot an ein paar Donauversickerungen zuerst einmal über das Geröll schleifen müsste, und der Weg dann bis zur ersten Kraftwerkstaustufe eher Riverrafting als Motorbootfahren ähnlich sehen würde. Im Urteil steht aber nirgends, dass bei Vorliegen einer stichhaltigen Begründung die Privatflugzeugbenutzung in diesem Fall nicht abzugsfähig wäre.
Wenn man mit dem Aktenzeichen (in Gänsefüßchen) googelt, so sieht man an der Riesenzahl von Verweisen wieder, wie sehr in Deutschland das Wort Steuer im Zusammenhang mit mutmaßlichen Vergnügungen der Besserverdienenden aufschreckt und hysterische Reaktionen hervorruft. Gerade da ist es unsere Pflicht als Privatflieger, den uninformierten Leuten die rationale Seite - auch die ökonomische - nahe zu bringen.
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Zu dem Inhalt der Entscheidung ist zu sagen, daß die dortige Klägerin offenbar schlecht vorgetragen hat oder eine schlechte Flugbilanz hatte: aus dem letzten Teil der Entscheidungsgründe des Volltexturteils -auch schon bei lexis nexis nachzulesen-ergibt sich nämlich, daß das Flugzeug überwiegend für Werkstattflüge und -nach eigenen Angaben der Klägerin- für solche Flüge genutzt wurde, die der Scheinerhaltung des Geschäftsführers der GmbH dienten.
Wer solches vorträgt, kann leider nicht damit rechnen, daß die Kosten für ein solches Flugzeug-auch nur anteilig-als betriebliche veranlsste Aufwendungen anerkannt werden.
Obwohl eine Cessna 182 durchaus Chancen gehabt hätte, als Transportmittel für betrieblich veranlasste Flüge anerkannt zu werden.
Freundliche Grüße von Derk Janßen
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Sehe ich ähnlich. Alleine schon die Tatsache,das er es mit der Steuererklärung nicht so genau nahm (was sagt eine ZÜP dazu?) lässt tief blicken und untermauert nicht wirklich die Glaubwürdigkeit. Ich hatte schon ein Flugzeug in der Firma, gab da nie Probleme. Es wurde sauber nach Werkstatt, privat, gewerblich und Charter getrennt. Das Finanzamt wollte eine genaue Aufstellung der Flüge (pro Flug und Art) und war zufrieden. Der private Teil wurde abgezogen und gut wars. War nicht wirklich schwer oder problematisch. Man muss es nur transparent dastellen und saubere Unterlagen vorlegen. Und was ganz wichtig, eine Gewinnabsicht muss ersichtlich sein. Wenn dann unerwartet der Motor "platzt", ist das auch nicht schlimm. Aber dann auch dafür saubere Unterlagen (KV Begutachtung usw.) müssen vorhanden sein.
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