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13. September 2010: Von Derk Dr. Janßen an Max Sutter
Zu dem Inhalt der Entscheidung ist zu sagen, daß die dortige Klägerin offenbar schlecht vorgetragen hat oder eine schlechte Flugbilanz hatte: aus dem letzten Teil der Entscheidungsgründe des Volltexturteils -auch schon bei lexis nexis nachzulesen-ergibt sich nämlich, daß das Flugzeug überwiegend für Werkstattflüge und -nach eigenen Angaben der Klägerin- für solche Flüge genutzt wurde, die der Scheinerhaltung des Geschäftsführers der GmbH dienten.

Wer solches vorträgt, kann leider nicht damit rechnen, daß die Kosten für ein solches Flugzeug-auch nur anteilig-als betriebliche veranlsste Aufwendungen anerkannt werden.

Obwohl eine Cessna 182 durchaus Chancen gehabt hätte, als Transportmittel für betrieblich veranlasste Flüge anerkannt zu werden.

Freundliche Grüße von Derk Janßen
13. September 2010: Von  an Derk Dr. Janßen
Sehe ich ähnlich. Alleine schon die Tatsache,das er es mit der Steuererklärung nicht so genau nahm (was sagt eine ZÜP dazu?) lässt tief blicken und untermauert nicht wirklich die Glaubwürdigkeit. Ich hatte schon ein Flugzeug in der Firma, gab da nie Probleme. Es wurde sauber nach Werkstatt, privat, gewerblich und Charter getrennt. Das Finanzamt wollte eine genaue Aufstellung der Flüge (pro Flug und Art) und war zufrieden. Der private Teil wurde abgezogen und gut wars. War nicht wirklich schwer oder problematisch. Man muss es nur transparent dastellen und saubere Unterlagen vorlegen. Und was ganz wichtig, eine Gewinnabsicht muss ersichtlich sein. Wenn dann unerwartet der Motor "platzt", ist das auch nicht schlimm. Aber dann auch dafür saubere Unterlagen (KV Begutachtung usw.) müssen vorhanden sein.

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