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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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20. April 2010: Von Alfred Obermaier an Florian Guthardt
Natürlich, wo kein Kläger, auch kein Richter. Es kann durchaus sein, daß viele Luftfahrtpolicen für bestimmte Fallkonstellationen keine Versicherungssteuer kennen. Eine Praxis die in der Vergangenheit sehr häufig vorkam, offenbar noch vorkommt.

Vorab der "Kvärner" Fall; vereinfacht dargestellt: Finnisches Unternehmen kauft für NL-Tochter in GB Versicherungsschutz und zahlt keine Versicherungssteuer, weder in Finnland, in Holland oder GB. So geht das nicht, sagt der EUGH bis zu dem der Fall gespielt wurde, denn die Versicherungssteuer fällt in jedem Falle an, hier nach dem Risikoort, NL-Tochter, ergo holländische Versicherungssteuer.

Nach dem 4. Mai bin ich wieder in Deutschland und kann dann präziser antworten, auch Urteile benennen.
Sorry
4. Mai 2010: Von Alfred Obermaier an Alfred Obermaier
Up-date (Mai 10) zur Thematik:

Versicherungssteuer fällt wie folgt an:

Fall 1)
Flugzeug US-Kennung (Registrierung)
Halter/Versicherungsnehmer in USA ansässig
Versicherer / Policenaussteller in USA ansässig

Fällig ist dann die US Versicherungssteuer in den USA

Fall 2)
wie 1 mit Versicherer in EU oder Deutschland

Fällig ist dann die Versicherungssteuer des Landes in dem der Versicherer seinen Sitz hat.

Ich kenne keinen Ausnahmetatbestand weshalb Luftfahrtpolicen von der Versicherungssteuer befreit wären.
4. Mai 2010: Von M Schnell an Alfred Obermaier
Beitrag vom Autor gelöscht
5. Mai 2010: Von Alfred Obermaier an M Schnell
In der Tat spielt der Aufenthaltsort des zu versichernden Luftfahrzeuges offenbar (Untersuchung läuft) keine Rolle.

Wenn Halter in den USA ansässig und eine Versicherung in den USA genommen wird kommt - wie ausgeführt - die US Versicherungssteuer zur Anwendung.

Anders dagegen, wenn Versicherung in Deutschland oder in der EU genommen wird, dann fällt auf jeden Fall die deutsche bzw. Versicherungssteuer des EU Landes an in dem die Versicherungspolice ausgestellt wird.

Steuerschuldner sind vorrangig Versicherungsnehmer und auch (abhängig von lokalem Recht) die Versicherer.

Facit:
Es gibt keine von der Versicherungssteuer "befreite" Luftfahrtpolicen.
17. Mai 2010: Von Andreas Scheerer an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]
Vielen Dank, ich würde da noch so viel Wirbel drum nachen, bis dann endlich alle Halter von N-reg. Flieger Versicherungssteuern zahlen müssen. Dieses Thema ist ja wohl töter als tot!
1. Juli 2018: Von Alfred Obermaier an Alfred Obermaier
Beitrag vom Autor gelöscht
1. Juli 2018: Von Achim H. an Alfred Obermaier Bewertung: +4.00 [6]

Damit bleibst Du wohl der Einzige, der uns N-reg-Haltern unbedingt deutsche Versicherungssteuer aufdrücken möchte ;-)


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