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Sonstiges | Versicherungsteuer  
17. April 2010: Von  
Hallo,

soweit mir bekannt ist, sind Flugzeuge, die N registriert sind und in Deutschland betrieben werden von der Versicherungssteuer befreit. Kann das einer bestätigen oder verneinen?
17. April 2010: Von Feldo an 
Das ist korrekt. Die 19% Versicherungssteuer entfällt bei N-Registrierten Flugzeugen. Damit lassen sich die Kosten für den Trust zum Beispiel gut kompensieren.
18. April 2010: Von Alfred Obermaier an Feldo
Nach dem deutschen Gesetz zur Versicherungssteuer fällt diese immer dort an wo das Risiko belegen ist (sog. Belegenheitsprinzip). Ausnahmen davon sind für dieses Thema nicht relevant und daher nicht erwähnt.

Ergo: Ist das Flugzeug in Deutschland stationiert, fällt die deutsche Steuer an, unabhängig vom Land der Registrierung und in welchem Land die Versicherungspolice ausgestellt wurde.
Generell ist für Versicherungspolicen Steuerschuldner der Versicherungsnehmer und muss ggfs. die Steuer selbst an das Finanzamt abführen.
18. April 2010: Von Florian Guthardt an Alfred Obermaier
Ist mir neu, wir haben auf unserem N-Reg Flieger noch nie Versicherungssteuer bezahlt, selbiges gilt für 2 N-Reg Flugzeuge die ich beruflich fliege!
19. April 2010: Von Alfred Obermaier an Florian Guthardt
Vesicherungssteuer noch nie bezahlt, das mag schon sein. Diese Tatsache sagt aber nichts zur Fälligkeit oder zur Befreiung von der Steuerpflicht aus. Es gibt nach dem Versicherungssteuergesetz keine Steuerbefreiung für Luftfahrtpolicen. Der Steuersatz ist seit 2007 einheitlich bei 19 %.

Steuerberechtigt ist der Staat der Ansässigkeit des Versicherungsnehmers/ Policyholders oder der Belegenheit seines Unternehmens oder auch der Staat in dem das Flugzeug registriert ist.

Falls bei einer Betriebsprüfung die Versicherungspolice (als Betriebsausgabe) geprüft wird - und Versicherungssteuer ist bei 19 % keine Bagatellsteuer mehr - wird voraussichtlich die Steuer nachgefordert.

Wenn - aus welchen Gründen auch immer - vom Versicherer oder Versicherungsagenten oder Versicherungsmakler keine Versicherungssteuer erhoben wrude/wird,ist der Versicherungsnehmer selbst für die Abführung der Steuer an die inländische Steuerbehörde verantwortlich.

Zu diesem Thema gibt es inzwischen umfangreiche Rechtsprechung, auch auf EU-Ebene (sog. Kvärner Fall).
19. April 2010: Von  an Alfred Obermaier
Vielen Dank an alle. Hat mir wirklich geholfen, auch die Erklärungen.

Dann ist die Police OK...
20. April 2010: Von Florian Guthardt an Alfred Obermaier
Haben Sie dazu Musterurteile?

Kann ja fast nicht sein dass kein Mensch auf N-Reg Versicherungssteuer abdrückt (und wir reden hier sicher von tausenden LFZ in EU) und keiner darauf kommt, zumal man überall lesen kann dass angeblich keine Steuer fällig wird!
20. April 2010: Von Alfred Obermaier an Florian Guthardt
Natürlich, wo kein Kläger, auch kein Richter. Es kann durchaus sein, daß viele Luftfahrtpolicen für bestimmte Fallkonstellationen keine Versicherungssteuer kennen. Eine Praxis die in der Vergangenheit sehr häufig vorkam, offenbar noch vorkommt.

Vorab der "Kvärner" Fall; vereinfacht dargestellt: Finnisches Unternehmen kauft für NL-Tochter in GB Versicherungsschutz und zahlt keine Versicherungssteuer, weder in Finnland, in Holland oder GB. So geht das nicht, sagt der EUGH bis zu dem der Fall gespielt wurde, denn die Versicherungssteuer fällt in jedem Falle an, hier nach dem Risikoort, NL-Tochter, ergo holländische Versicherungssteuer.

Nach dem 4. Mai bin ich wieder in Deutschland und kann dann präziser antworten, auch Urteile benennen.
Sorry
4. Mai 2010: Von Alfred Obermaier an Alfred Obermaier
Up-date (Mai 10) zur Thematik:

Versicherungssteuer fällt wie folgt an:

Fall 1)
Flugzeug US-Kennung (Registrierung)
Halter/Versicherungsnehmer in USA ansässig
Versicherer / Policenaussteller in USA ansässig

Fällig ist dann die US Versicherungssteuer in den USA

Fall 2)
wie 1 mit Versicherer in EU oder Deutschland

Fällig ist dann die Versicherungssteuer des Landes in dem der Versicherer seinen Sitz hat.

Ich kenne keinen Ausnahmetatbestand weshalb Luftfahrtpolicen von der Versicherungssteuer befreit wären.
4. Mai 2010: Von M Schnell an Alfred Obermaier
Beitrag vom Autor gelöscht
5. Mai 2010: Von Alfred Obermaier an M Schnell
In der Tat spielt der Aufenthaltsort des zu versichernden Luftfahrzeuges offenbar (Untersuchung läuft) keine Rolle.

Wenn Halter in den USA ansässig und eine Versicherung in den USA genommen wird kommt - wie ausgeführt - die US Versicherungssteuer zur Anwendung.

Anders dagegen, wenn Versicherung in Deutschland oder in der EU genommen wird, dann fällt auf jeden Fall die deutsche bzw. Versicherungssteuer des EU Landes an in dem die Versicherungspolice ausgestellt wird.

Steuerschuldner sind vorrangig Versicherungsnehmer und auch (abhängig von lokalem Recht) die Versicherer.

Facit:
Es gibt keine von der Versicherungssteuer "befreite" Luftfahrtpolicen.
17. Mai 2010: Von Andreas Scheerer an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]
Vielen Dank, ich würde da noch so viel Wirbel drum nachen, bis dann endlich alle Halter von N-reg. Flieger Versicherungssteuern zahlen müssen. Dieses Thema ist ja wohl töter als tot!
1. Juli 2018: Von Alfred Obermaier an Alfred Obermaier
Beitrag vom Autor gelöscht
1. Juli 2018: Von Achim H. an Alfred Obermaier Bewertung: +4.00 [6]

Damit bleibst Du wohl der Einzige, der uns N-reg-Haltern unbedingt deutsche Versicherungssteuer aufdrücken möchte ;-)


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