Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juli
Respekt vor den Normalos!
Israel – Flug durch ein Land der Extreme
Testflug CAT 4 und MCF
Training: Der Weg zu mehr Motoren
Fliegen mit Dampfmaschinen
Mit Passagieren in den Spiralsturz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

16. November 2009: Von Julian Koerpel an Christian Weidner
Hallo,

ich seh´s so:

- D reg = D bzw JAA Lizenz
- N reg = N Lizenz bzw Validation

erklären Sie mal einem übereifrigen BFL´er bzw einem NRW Inspektor dass Sie mit Ihrer deutschen Lizenz ein US zugelassenes Flugzeug innerhalb des Deutschen Luftraums fliegen dürfen.
Das glaubt Ihnen kein Beamter.

Abgesehen davon ermöglicht erst eine US Lizenz ins Ausland fliegen zu können.

Ausserdem: Wieso den Vorteil?! eines US Experimental nutzen und aber keine US Lizenz haben wollen ?

--> Leider sehen es viel zu viele Piloten zu locker: Ach, da hole ich mir mal eben ein Flugzeug in den USA. Das aber immer auch die entsprechenden Regeln des zulassenden Staates (US FAR) zu beachten sind, geht gerne "vergessen"
(VOR Checks, Annual etc etc...)

Also: US Lizenz + US Flugzeug = alles OK :-)

Happy Landings !

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang