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16. November 2009: Von Julian Koerpel an Christian Weidner
Hallo,

ich seh´s so:

- D reg = D bzw JAA Lizenz
- N reg = N Lizenz bzw Validation

erklären Sie mal einem übereifrigen BFL´er bzw einem NRW Inspektor dass Sie mit Ihrer deutschen Lizenz ein US zugelassenes Flugzeug innerhalb des Deutschen Luftraums fliegen dürfen.
Das glaubt Ihnen kein Beamter.

Abgesehen davon ermöglicht erst eine US Lizenz ins Ausland fliegen zu können.

Ausserdem: Wieso den Vorteil?! eines US Experimental nutzen und aber keine US Lizenz haben wollen ?

--> Leider sehen es viel zu viele Piloten zu locker: Ach, da hole ich mir mal eben ein Flugzeug in den USA. Das aber immer auch die entsprechenden Regeln des zulassenden Staates (US FAR) zu beachten sind, geht gerne "vergessen"
(VOR Checks, Annual etc etc...)

Also: US Lizenz + US Flugzeug = alles OK :-)

Happy Landings !

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