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Da ist einiges falsch: "Damit die Modellflieger den Flugverkehr nicht stören, dürfen diese in Umkreis 5km vom Flugplatz nicht flegen!" Die Quelle würde mich interessieren.
Und was sagt das Luftrecht dazu?:
§ 16 LuftVO 1. der Aufstieg von Flugmodellen (...) d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder Flugleitung.
Man darf also durchaus, wenn man...ergo nix mit "nicht fliegen dürfen"!
"Kann mir jemand der Sinn - einem Modellhubschreiber der bis 5m hoch fliegt, Flugverbotzu erlassen, erklären?" Sinn hin oder her, der Startplatz Viersen liegt im Luftraum D von EDLN.
Und was sagt das Luftrecht dazu?:
§ 16a LuftVO Besondere Benutzung des kontrollierten Luftraums (1) Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums ist von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für (..) 2. Aufstiege von Flugmodellen und anderen fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb;
Man darf also durchaus, wenn man...ergo nix mit "Flugverbot"!
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Es ist richtig, es sind nur 1,5km von Flugplatzgrenze wo absolutes Flugverbot mit Flugmodellen gilt.
So hat man (Luftfahrtbehörde) Kindern verboten 10 gramm schwere selbstgebastelte Wurfsegler auf dem Flugplatz Pottschüt fallen lassen. Später hat man Ausnahme gemacht und die Kinder dürften die selbstgebastelte Wurfsegler nur im Hallenvorfeld auf dem Beton fliegen lassen. Und es musste darauf geachtet werden dass diese nicht ins Gras fallen. (siehe Luftsport Magazin 6/009) Dieses Flugplatz wird von Flgz bis zum 10t benutzt. Irgendwo habe ich ein Spruch von Eisernem Kanzler gelesen: Ein Staat kann mit schlechten Gesetzten und guten Beamten gut leben. Er sagte jedoch nicht was der Staat ( oder Bürger)machen kann wenn beides schlecht ist.
Womöglich liegt hier u.a. die Antwort auf die Frage warum unsere Jugend so ist wie sie ist versteckt- z.Z sehr diskutierte Frage. Traurig! Frantisek
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Nun, auch die Schweiz fürchtet sich anlässlich des Medwedew-Besuches davor, dass Modellflugzeuge (nach diesem Wort im Tages-Anzeiger-Text suchen) zu Anschlägen missbraucht werden könnten.
Andererseits, wenn man mitbekommt, wie z.B. die Amis mit relativ kleinen Drohnen einen nach dem anderen von ihnen als "Terroristen" kategorisierten Menschen herauspflücken und umbringen, so ist die Angst gegenüber Flugkörpern mit weniger als vier Metern Spannweite sicher nachvollziehbar.
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Ob die Terroristen Fluggenehmigung beantragen? Man kann auch Schuhe werfen! Möglicherweise werden wir demnächst barfus auf dem Flugplatz laufen müssen oder Genehmigung beantragen Schuhe dürfen zu tragen.Wie wäre es mit einer Schuhezuverlässigkeitüberprüfung? Neue Behörde und neue Arbeitsplätze!!!
Langsam werde ich Leute die Terroristen werden verstehen: Bei einem VFR Flug bin ich auf 10.000ft gestiegen. Mein Transporder wie DFS schreibt hat 2x kurzeitig 1.0100 ft angezeigt. Vorerst werden die von einer Anzeige Abstand nehmen aber ich musste versprechen nie mehr 10.100 ft anzeigen. Habe Glück gehabt, Bismark hat doch Recht gehabt, gute Beamte - schlechte Gesetze... Frantisek
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Äh, Freunde... Das muß man einfach ignorieren.
Ich gurke derzeit mit Styroporflieger und winzigen Elektrohubschraubern durch die Gegend. Heute fliege ich einfach auf einer Wiese und frage niemanden. Ist mir einfach egal, außerdem sieht's eh nach Spielzeug aus. Die Hubis allemal.
Früher flog ich Verbrennermodelle mit Spannweiten zwischen 1,20m und 1,80 - also eher die kleinen Flieger. Mit denen würde ich allerdings sowas niemals machen, der potentielle Schaden ist da einfach enorm. Man einfach die Kirche im Dorf lassen. Die Energie im Ziel bei diesen Elektrodingern ist minimal, da ist der Gartenspaten effizienter...
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