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25. August 2009: Von Mich.ael Brün.ing an Christoph Winter

Hallo Herr Winter,

man kann in Detuschland ein N-registriertes Flugzeug auch mit einer deutschen bzw. einer JAR-FCL-Lizenz fliegen. Die Stunden werden i.d.R anerkannt, auch wenn es in der JAR wörtlich heißt "auf Flugzeugen mit einem von einem JAA-Mitgliedstaat erteilten oder akzeptierten Lufttüchtigkeitszeugnis". Praktisch heißt das, wenn es das gleiche Muster auch mit EASA-Zulassung gibt, dann wird es kein Problem geben. Nur bei exotischen Mustern könnte u.U. jemand Fragen stellen.

Gruß,
Mich.ael Brün.ing


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