Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

21. Juni 2009: Von Tobias Schnell an Hubert Eckl
Hallo,

für das Fliegen eines Spornradflugzeuges ist eine Unterschiedsschulung erforderlich, die ein FI(A) im Flugbuch bestätigen muss.

Wenn Papa partout keinen FI an sein Flugzeug heranlassen will, bleibt nur der Weg, dass der Sohnemann die Unterschiedsschulung auf einem anderen Tailwheel-Flieger macht.

Grüße
Tobias
21. Juni 2009: Von Hans Schell an Tobias Schnell
Hallo,
Der Mindestforderung zu entsprechen muss eine Unterschiedsschulung betreffend „Spornrad“ durch einen FI oder CRI, welcher ausreichende Erfahrung mit Spornradfliegern besitzt, vollzogen und im Flugbuch bestätigt werden. Damit ist die rechtliche Hürde gemeistert. Die funktionelle Hürde steht auf einem ganz anderen Blatt. Spornradflugzeug ist nicht gleich Spornradflugzeug und die Unterschiede können erheblich sein. In der Regel werden Spornradschulungen auf eher einfach zu beherrschenden Flugzeugen vollzogen, weshalb eine allgemeine Befähigung zum Beherrschen von Spornradflugzeugen nicht gegeben sein kann. Es stellt sich somit die Frage, wie bei „Weiterbildungen“ zu verfahren ist, was gesetzlich keine Schulung ist.
Meine Antwort:
- Weiterbildung ist zulässig
- FI / CRI nicht erforderlich
- Rolle PIC muss wie immer eindeutig sein
- steuernder Pilot muss nicht PIC sein

schönen Sonntag

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang