Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

8. April 2008: Von Dirk Hautsch an rudi schmidleithner
Hallo Herr Schmidleithner,

grundsätzlich ist die Einfuhrumsatzsteuer beim Import des Flugzeugs fällig, unabhängig von dem Land in dem das Flugzeug registriert ist (Einfuhr nach Deutschland, zur Zeit 19%, OE müßten es 20% sein). Der Import nach Europa über Dänemark, mit 0% Einfuhrsteuer, scheint noch möglich, allerdings ist momentan nicht klar wie lange das Gesetz unverändert bleibt. Aus verständlichen Gründen streben die anderen europäischen Länder eine Veränderung in Dänemark an.
Die Frage der späteren Registrierung kann von den steuerlichen Aspekten weitgehend getrennt werden. Bei der Registrierung spielt eher wie schon vorher angesprochen die lizenzrechtliche Frage eine Rolle. Wenn Ihr Flugzeug zum Beispiel ein N-Registrierung behält und Sie beispielsweise US-PPL/CPL plus IFR Rating haben, können Sie alle Privilegien Ihrer US Lizenz in Europa ausüben, ohne den Behördenaufwand für Anerkennung/Umschreibung auf sich zu nehmen. So ist die Anerkennung und Umschreibung eines US-PPL's in Deutschland relativ einfach, bei IFR oder CPL sieht die Sache aber anders aus. Leider haben die Länder innerhalb Europa unterschiedliche Verfahren bei Anerkennung und Umschreibung. Wenn Sie ein US-Citizen sind ist eine N-Registrierung möglich, wenn nicht ist dieses über den Umweg eines US-Trusts möglich. Wenn richtig gemacht ist dieses absolut sicher und seriös. Zur erwähnen ist noch, dass bei einer US-Lizenz Ihr Biannual Review hier in Deutschland von einem CFI durchgeführt werden kann. Sie können jedoch keine US Ratings oder Lizenzen in Deutschland erwerben. Die Wartung eines N-registrierten Flugzeugs ist in Europa kein Problem, einige Wartungsbetriebe sind sogar als FAA Repairstation zugelassen, wo größere Reparaturen und Avionik Installationen durchgeführt werden können.
Damit Sie die G36 in Österreich nach IFR betreiben können, ist aus heutiger Sicht zusätzlich zur Standardausrüstung nur das DME notwendig.
Zusammenfassend kann man sagen: Machen Sie sich auf die Bezahlung der Einfuhrumsatzsteuer gefaßt, überlegen Sie jedoch, ob eine N-Registrierung aus lizenzrechtlichen Gründen von Vorteil wäre.
Bitte kurzes Email an mich, ich habe noch weitere Informationen, die hier zu weit führen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Hautsch

BEECHCRAFT VERTRIEB UND SERVICE GMBH
Flughafenstr. 5
D-86169 Augsburg
Germany

Phone +49-821/7003-141
dirk.hautsch@beechcraft.de
www.beechcraft.de

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang