Klar, wenn man nur den Teil zitiert, der einem (offenbar) gefällt:
Hier der ganze Wikipedia-Eintrag:
Bis 1922 gab es in Deutschland keine Verpflichtung, auf einem Flughafen zu landen. Der verantwortliche Pilot konnte nach eigenen Ermessen den Start- und Landeplatz festlegen. Mit dem Luftverkehrsgesetz von 1922 wurde erstmals eine Flugplatzpflicht eingeführt. Jedoch konnte man noch außerhalb geschlossener Ortschaften auf nicht befriedeten Grundstücken und Wasserflächen landen.[2]
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde die zivile Luftverkehrsverwaltung nach Aufbau des Reichsluftfahrtministerium neu geregelt und viele Regelungen für die Luftfahrt verschärft. Mit Änderung des Luftverkehrsgesetz im Jahre 1935 wurde der Flugplatzzwang eingeführt. Starten und Landen außerhalb von Flugplätzen, die Außenlandung, wurde auf Notfälle beschränkt und ansonsten unter Strafe gestellt.[3] Die neu eingeführte Luftaufsichtswache, das Hauptflugbuch und der Flugplatzzwang sollten eine lückenlose Überwachung auch kleinster Flugplätze sicherstellen, um eine Reichsflucht mit dem Flugzeug, insbesondere jüdischer Bürger unter Umgehung der Reichsfluchtsteuer, zu verhindern.[4]
In der Bundesrepublik Deutschland wurde nach Wiedererlangung der Lufthoheit viele Regelungen der Luftfahrt aus dem Dritten Reich direkt übernommen, darunter Hauptflugbuch und Flugplatzzwang.
(Fettungen von mir)