Selbst wenn man es streng utilitaristisch betrachtet, ist die Schewigepflicht sehr wichtig. Sie untermauert das Vertrauensverhältnis und stellt sicher, dass ein Erkrankter die Behandlung sucht und hoffentlich gesundet, anstatt sich davor fürchten zu müssen, dass er neben dem Antibiotikum gegen die Syphillis auch die Strafanzeige wegen Prostitution bekommt (in Staaten wo soetwas nocht strafbar ist), die Ehe zu Bruch geht, oder er eben der Pilot den Beruf verliert.
Bei Krankheiten, die andere gefährden (siehe oben - ansteckende Geschlechskrankheiten, Alkoholismus, schwere Psychosen in bestimmten Berufen, oder auch Nierensteine bei Piloten) ist daher das Mittel der Wahl die Aufklärung und die Eigenverantwortung des Patienten.
Alles andere führt zur Verheimlichung und zu unbehandelten Krankheiten mit schwereren Folgen später.
Ein paar Beispiele: ich kenne einen Piloten, der seine Nierensteine (schwere Koliken) "schwarz" behandeln liess, damit sein Medical nicht in Gefahr geriet. Ich habe das für Verantwortungslos gehalten, aber nachdem ich selber 3 Monate ohne Medical war und dadurch vier Ratings verlor die ausgerechtet dann fällig waren, weil ich Ehrlicherweise eine (leichte) Lungenentzündung (ohne Hospitalisierung, ca. drei Wochen richtig Krank) meinem Fliegerarzt ins Formular schrieb, verstehe icht das etwas besser.
Fazit: Allgemeine Datenweitergabe ist eine dumme Idee. Nur wen der Arzt starken Grund zur Vermutung hat, dass der Patient Schaden anrichten wird, sollte er Eingreifen - und dann auch weil der Patient selbst in Gefahr ist.