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18. Februar 2016: Von Tee Jay an Markus Doerr
"...ansonsten trifft zu was Roland äußerte"

Oh und die Meute pickt sich wieder das raus, was diese sehen möchte und stellt Mutmaßungen an. Ist mir schon klar, dass Ihr mein Sätzchen mit dem Verweis auf Roland gepflissentlich überlesen wollt.
18. Februar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay Bewertung: +4.67 [5]

Oh und die Meute pickt sich wieder das raus

Mit Verlaub, aber wir sind keine "Meute". Hier geht es auch nicht um Dich. Oder um mich. Es geht hier um belastbare und akurate Informationen für Piloten, die zum ersten Mal im Ausland unterwegs sind.

Ich sehe auch gar kein Problem, einfach zu sagen: Mit dem UL darf man zwar nicht in Kontrollzonen einfliegen, aber nach FReigabe eines Lotsen machen wir das gewohnheitsmäßig trotzdem und es ist noch nie etwas passiert.

18. Februar 2016: Von Erik N. an Tee Jay
Oh und die Meute pickt sich wieder das raus, was diese sehen möchte und stellt Mutmaßungen an. Ist mir schon klar, dass Ihr mein Sätzchen mit dem Verweis auf Roland gepflissentlich überlesen wollt.

Glaube mir, das kenne ich. Ist aber letztlich gut, weil man (zugegebenermaßen manchmal etwas brutal) auf eigene misperceptions hingewiesen wird. Du "kannst" selbstverständlich, im Ausland wahrscheinlich allemal, mit einem entsprechend ausgestatteten UL vieles machen, das du nicht "darfst". Bis dann mal einer nachfragt, der Bescheid weiß.

Und, äh, braucht man echt für Österreich (is a oanders Deitsch, des scho, aber dann tat ma ja füa Bayern a an LP EN bracha) einen LP EN oder BZF 1 ? Geh hearst....
18. Februar 2016: Von Tee Jay an Lutz D.
Lutz, ich denke da haben wir uns beide in unseren Antworten überschnitten, diese war an Markus gerichtet. Dein Post habe ich separat beantwortet.
18. Februar 2016: Von Markus Doerr an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]
Aber Lotsen haben nunmal auch einen Ermessensspielraum und wenn man sich ordnungsgemäß als UL anmeldet und fragt und eine Freigabe erhält, dann erhält man eine Freigabe.

Eine Freigabe ist kein Gesetz! Man kann auch Freigaben ablehnen, wenn man die aus irgendwelchen Gründen nicht befolgen kann. Hab ich schon gemacht. Die Gründe können Wetter, Lizenzrestriktionen und auch Ausrüstungssachen sein. Es gibt natürlich noch viele andere Gründe.
Der PIC ist verantwortlich, basta.
Siehe eine Freigabe als Angebot. Du entscheidest, ob du sie annimmst, oder nicht.
Der Ermessensspielraum ist nicht außerhalb des rechtlichen Rahmens.

Wollt Ihr jetzt gläubiger als der Papst sein? Wenn, dann wette ich dürften 1/3 der VFR Wochenendflieger erst gar nicht rein nach Österreich, denn zumindest die Kollegen, die ich so kenne..

Das ist wohl das armseliges Argument, das man kennt, oder?
Wenn A. oder B. das macht darf ich das auch! Wenn jetzt einer vor meinem Haus mit 130km/h durchrauscht, dann darf ich das auch? Wenn jemand meinen Nachbarn umbringt, dann darf ich meine Ex über den Jordan schicken?




18. Februar 2016: Von Markus Doerr an Tee Jay
Ich bin auch keine Meute. Hier ist die Hundejagd verboten worden.
18. Februar 2016: Von Tee Jay an Markus Doerr
Markus, natürlich kann ich beispielsweise in Frankreich ein beliebiges FL requesten und erhalte dieses in der Regel auch. Und ich wurde oft genug auch schon jenseits FL130 geschickt wo ich dankend abgelehnt habe und lieber tiefer geblieben bin. Aber über was regst Du Dich hier eigentlich auf? In der Sache sind wir mitnichten auseinander. Ich darf Dich aber erinnern, daß Du derjenige warst, der sich selektiv einen Satz rausgepickt, Mutmaßungen angestellt und kund getan hat, also quasi die "Jagd" eröffnet hat. Wir können uns natürlich gerne über gelebte Praxis und juristische Wirklichkeit auseinander setzen und da werden wir hinreichend Beispiele für sinnfreie und praxisferne Regularien finden.

Wenn der dänische Fluglotse Dir am offiziellen Zollflughafen im Funk sagt, daß Du gerne ohne Landung weiterfliegen "darfst" - er Dich eigentlich gar nicht am Boden haben will - bist Du dann einer der typisch teutonischen Vertreter, der dann trotzdem landet, nur weil es so in der AIP steht?
18. Februar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay

Ha, Du wirst lachen, denn genau diesen Fall hat mir gerade die Schweizer AOPA für den Zollflughafen Antwerpen übermittelt, mit der Bitte mal nachzuhören, ob ich die fällige Strafe von mehreren hundert Euro nicht aus der Welt räumen könnte.

Die Schweizer Freunde sind sogar gelandet, der Typ am gelben C hat ihnen gesagt, wäre alles ok, gäbe nichts zu tun und die Zollverwaltung schickt Strafbefehle.

Trotzdem würde auch ich nicht landen, wenn der Lotse mir sagen würde, es sei alles ok, das ist richtig.

18. Februar 2016: Von Tee Jay an Lutz D.
Naja bei Flügen von oder in die Schweiz, würde ich als Zollbehörde auch nervös werden ;-)

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