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18. Februar 2016: Von Markus Doerr an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]
Aber Lotsen haben nunmal auch einen Ermessensspielraum und wenn man sich ordnungsgemäß als UL anmeldet und fragt und eine Freigabe erhält, dann erhält man eine Freigabe.

Eine Freigabe ist kein Gesetz! Man kann auch Freigaben ablehnen, wenn man die aus irgendwelchen Gründen nicht befolgen kann. Hab ich schon gemacht. Die Gründe können Wetter, Lizenzrestriktionen und auch Ausrüstungssachen sein. Es gibt natürlich noch viele andere Gründe.
Der PIC ist verantwortlich, basta.
Siehe eine Freigabe als Angebot. Du entscheidest, ob du sie annimmst, oder nicht.
Der Ermessensspielraum ist nicht außerhalb des rechtlichen Rahmens.

Wollt Ihr jetzt gläubiger als der Papst sein? Wenn, dann wette ich dürften 1/3 der VFR Wochenendflieger erst gar nicht rein nach Österreich, denn zumindest die Kollegen, die ich so kenne..

Das ist wohl das armseliges Argument, das man kennt, oder?
Wenn A. oder B. das macht darf ich das auch! Wenn jetzt einer vor meinem Haus mit 130km/h durchrauscht, dann darf ich das auch? Wenn jemand meinen Nachbarn umbringt, dann darf ich meine Ex über den Jordan schicken?




18. Februar 2016: Von Tee Jay an Markus Doerr
Markus, natürlich kann ich beispielsweise in Frankreich ein beliebiges FL requesten und erhalte dieses in der Regel auch. Und ich wurde oft genug auch schon jenseits FL130 geschickt wo ich dankend abgelehnt habe und lieber tiefer geblieben bin. Aber über was regst Du Dich hier eigentlich auf? In der Sache sind wir mitnichten auseinander. Ich darf Dich aber erinnern, daß Du derjenige warst, der sich selektiv einen Satz rausgepickt, Mutmaßungen angestellt und kund getan hat, also quasi die "Jagd" eröffnet hat. Wir können uns natürlich gerne über gelebte Praxis und juristische Wirklichkeit auseinander setzen und da werden wir hinreichend Beispiele für sinnfreie und praxisferne Regularien finden.

Wenn der dänische Fluglotse Dir am offiziellen Zollflughafen im Funk sagt, daß Du gerne ohne Landung weiterfliegen "darfst" - er Dich eigentlich gar nicht am Boden haben will - bist Du dann einer der typisch teutonischen Vertreter, der dann trotzdem landet, nur weil es so in der AIP steht?
18. Februar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay

Ha, Du wirst lachen, denn genau diesen Fall hat mir gerade die Schweizer AOPA für den Zollflughafen Antwerpen übermittelt, mit der Bitte mal nachzuhören, ob ich die fällige Strafe von mehreren hundert Euro nicht aus der Welt räumen könnte.

Die Schweizer Freunde sind sogar gelandet, der Typ am gelben C hat ihnen gesagt, wäre alles ok, gäbe nichts zu tun und die Zollverwaltung schickt Strafbefehle.

Trotzdem würde auch ich nicht landen, wenn der Lotse mir sagen würde, es sei alles ok, das ist richtig.

18. Februar 2016: Von Tee Jay an Lutz D.
Naja bei Flügen von oder in die Schweiz, würde ich als Zollbehörde auch nervös werden ;-)

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