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18. Februar 2016: Von Lutz D. an Tee Jay Bewertung: +11.00 [11]

Wir könnten uns natürlich breit über den legalen Wert von genehmigten Flugplänen (am gleichen Tag ging es auch noch rüber nach IT) und Lotsenfreigaben unterhalten... wollen wir das? Bitte nicht....

Also, ich will das schon.

Da wäre zuerst mal: "genehmigte Flugpläne". Was meinst Du damit? Ich habe noch nie eine Genehmigung für einen Flugplan erhalten. Ich kann ihn aufgeben, öffnen, schließen. ICh kann eine Rückmeldung erhalten (hatte ich gerade vorgestern, Flugplatz war geschlossen wegen Schneefalls), aber eine Genehmigung?

Ich kann den ganzen Tag Flugpläne filen, die nicht legal sind, z.B. für Kunstflug mit C172, für Flüge ohne ELT, für Flüge mit 6 POB in einer C150 - da wird nichts genehmigt. Verantwortlich bleibst Du als PIC.

Für die Lotsenfreigaben ist das ein bisschen schwieriger und das ist auch ein Punkt, der sich mir in der Normenpyramide nicht erschließt. Natürlich muss ich der Aufforderung eines Lotsen im kontrollierten Luftraum letztlich folgen (wenn es die Sicherheit der Flugdurchführung nicht verlangt). Aber darf ich eine Freigabe erbitten für etwas, das nicht legal ist? Sicher nicht.

Verstehe mich nicht falsch, bei Vorschriften um der Vorschriften Willen bin ich gerne bereit zu sagen, wir machen das jetzt mal pragmatisch und wenn der Lotse mich reinlässt, dann mache ich das so.

Aber an der Frage der Legalität ändert das nichts.

18. Februar 2016: Von Tee Jay an Lutz D.
Für die Lotsenfreigaben ist das ein bisschen schwieriger und das ist auch ein Punkt, der sich mir in der Normenpyramide nicht erschließt. Natürlich muss ich der Aufforderung eines Lotsen im kontrollierten Luftraum letztlich folgen (wenn es die Sicherheit der Flugdurchführung nicht verlangt). Aber darf ich eine Freigabe erbitten für etwas, das nicht legal ist? Sicher nicht.

Lotsenfreigaben sind ganz gewiss kein Freibrief für Unterschreitung von Sicherheitshöhen, Einstellung der Luftraumbeobachtung und weitere Vergehen. SOnst würde ich mit Sicherheit nicht solche Artikel schreiben. Aber Lotsen haben nunmal auch einen Ermessensspielraum und wenn man sich ordnungsgemäß als UL anmeldet und fragt und eine Freigabe erhält, dann erhält man eine Freigabe. Kniffliger wird es wenn ein italienischer Lotse einen wirklich fragt, ob man UL Avanzato oder Advanced ist oder nicht. Denn ist da jedes ausländisches UL erstmal Basico selbst wenn man eine High Perfomance WT9 oder MCR fliegt. Ich könnte hinreichend Beispiele aus anderen Ländern erwähnen, wo die praktische Handhabung nicht immer deckungsgleich mit Lehrbuchwissen ist. Wollt Ihr jetzt gläubiger als der Papst sein? Wenn, dann wette ich dürften 1/3 der VFR Wochenendflieger erst gar nicht rein nach Österreich, denn zumindest die Kollegen, die ich so kenne, haben keinen LP EN oder DE in Ihrer Lizenz stehen - sofern die überhaupt ein BZF1 haben...
18. Februar 2016: Von Tobias Schnell an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Für die Lotsenfreigaben ist das ein bisschen schwieriger und das ist auch ein Punkt, der sich mir in der Normenpyramide nicht erschließt
Die Aufgabe von Lotsen ist das Wahrnehmen der Flugsicherungsbetriebsdienste, nicht die Überwachung von Gesetzen und Verordnungen. Klassiker sind die zeitlichen Betriebsbeschränkungen an kontrollierten Flugplätzen für bestimmte Flugzeuge. Da bekommst Du auch problemlos eine Freigabe für Touch-and-Go's in der Mittagspause - alleine schon weil der Controller z.B. gar nicht Deine Lärmkategorie kennt.

In vielen AIP-Texten findet sich deshalb auch explizit der Disclaimer, dass eine FVK-Freigabe nicht eine evtl. erforderliche Ausnahmegenehmigung für das Abweichen von Betriebseinschränkungen beinhaltet.

Tobias

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