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18. Februar 2016: Von Tobias Schnell an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Für die Lotsenfreigaben ist das ein bisschen schwieriger und das ist auch ein Punkt, der sich mir in der Normenpyramide nicht erschließt
Die Aufgabe von Lotsen ist das Wahrnehmen der Flugsicherungsbetriebsdienste, nicht die Überwachung von Gesetzen und Verordnungen. Klassiker sind die zeitlichen Betriebsbeschränkungen an kontrollierten Flugplätzen für bestimmte Flugzeuge. Da bekommst Du auch problemlos eine Freigabe für Touch-and-Go's in der Mittagspause - alleine schon weil der Controller z.B. gar nicht Deine Lärmkategorie kennt.

In vielen AIP-Texten findet sich deshalb auch explizit der Disclaimer, dass eine FVK-Freigabe nicht eine evtl. erforderliche Ausnahmegenehmigung für das Abweichen von Betriebseinschränkungen beinhaltet.

Tobias

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