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10. November 2014: Von Lutz D. an Alfred Obermaier
@Alfred
1) Du setzt also voraus, dass wir wissen, dass Euer nicht-zugelassener Schalldämpfer von einem Prüfer abgenommen wurde. Ja, also, das nenne ich Optimismus ;)
2) Du findest es nicht klar, dass eine Kaskoversicherung die Regulierung eines Schadens ablehnt, wenn dieser darauf beruht, dass ein Halter, ein LTB und ein Prüfer zusammen einen nicht-zugelassenen Schalldämpfer einbauen, der dann sich selbst und die Maschine abfackelt? Sowas nennt man einen Vertrag zu Lasten Dritter. Natürlich lehnt die Kasko-Versicherung die Regulierung ab.
3) Staatshaftung des Prüfers - hier gab es lange Zeit Probleme - die kann man wohl kaum der Kaskoversicherung anlasten? Es ist aber besser geworden, spätestens seit OLG Hamm, 11U112/08. Da gab es einen vergleichbaren Fall mit dem TÜV. Für certifying staff gibt es übrigens auch Versicherungen. Ob Staatshaftung oder Privathaftung zum Zuge kommt, ist aber gar nicht immer so ausgemacht, zB bei der Abnahme von Instandhaltungsarbeiten wohl regelmäßig nicht.
4) Der Unterschied zwischen dem abgefackelten Schalldämpfer und der nicht-beitragenden GoPro ist aber schon einleuchtend, oder?
5) Ihr habt im Verein echt zweimal nicht zugelassene Schalldämpfer angeschraubt? ;)

@Triple-Zulu
Da sehe ich jetzt keinen grundsätzlichen Unterschied zu anderen Partnern, einen Architekten kann ich auch erst beurteilen, wenn das Haus steht - und musste meist vorher schon reichlich zahlen. Aber nochmal: es geht hier nicht um Wohlwollen, es geht um Ansprüche. Die hat man oder hat man nicht. Wenn das so klar wäre, dass eine GoPro am Flügel zwangsläufig zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen würde, dann gäbe es die Geschichten von Alex und Sebastian wohl nicht.

Unzulässig ist das Anbringen und feste verbauen der Cam mit Flügel, Fahrwerk etc. wohl trotzdem in fast jedem Fall.
11. November 2014: Von Alfred Obermaier an Lutz D.
Hi Lutz,
Deine Argumentation ist insgesamt unschlüssig.
Die Diskussion darüber werde ich nicht öffentlich austragen.
Im übrigen wäre das ein Thema für einen eigenen Thread.

Mitten im Atlantik komme ich nicht auf Deine Mailadresse für eine pn.
Melde mich dann im Dezember, wenn ich wieder Zuhause bin.

Im letzten Punkt allerdings bekommst meine volle Zustimmung.
GoPro außen anbringen geht gar nicht, bzw hat die von Dir beschriebenen Folgen.

All the best
Alfred
11. November 2014: Von Lutz D. an Alfred Obermaier
Welche Folgen habe ich beschrieben?

Habe selbst eine non tso'ed GoPro-Halterung am Gear. Ein Mitarbeiter meiner CAA hat mit den Augen gerollt beim check, das war's. In meinem Leben geht's nicht darum, alle abstrakten Rechtsrisiken zu vermeiden.

Meine Dir unschlüssige Argumentation hat halt den Vorteil, dass sie empirisch gedeckt ist, wohingegen wir auf den Fall einer Kamerahalterung, die zur Verweigerung einer Versicherungsleistung jetzt noch warten. (John-Björn, könntet Ihr vielleicht...?)

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