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13. Oktober 2014: Von Alexander Callidus an Sebastian G____
ich meinte eher: was passiert, wenn man nach SS +30 min VFR auf einem unkontrollierten Platz landet und das durch Flugplan oder Transponder Mode S oder Kontakt zu FIS nachvollziehbar dokumentiert ist.
13. Oktober 2014: Von Kevin Kissling an Alexander Callidus
Hat der Landeplatz in der Überlegung "offen", Flugleiter da und Nachtflugbetrieb oder ist der dunkel und "geschlossen" meist ab SS (nicht SS+30)?
13. Oktober 2014: Von Ursus Saxum-is an Alexander Callidus
ich meinte eher: was passiert, wenn man nach SS +30 min VFR auf einem unkontrollierten Platz landet und das durch Flugplan oder Transponder Mode S oder Kontakt zu FIS nachvollziehbar dokumentiert ist.

Was für ein unkontrollierter Platz, einer der durch einen Verwaltungsakt bei SS+30 spontan aus der Realität verschwindet und morgens bei SR-30 zufällig an der selben Stelle wieder hochpoppt, oder einer der bis 20LCL offen ist, Platz überhaupt für Nachtflug ausgestattet/zugelassen also behördlich für den Verwaltungsakt diesseits der Realitätsgrenze existent, mit oder ohne Reichsjudenfluchtabwehrer, VN FPL oder Tag FPL, Flugzeug Nacht zugelassen, Pilot mit NFQ, als reguläre oder als Sicherheitslandung, etc etc ?

Nach SS+30 kann man jedenfalls keine mit Kontakt zu FIS durchgeführte Landung haben, denn FIS verschwindet ja, zusammen mit den obigen Flugplätzen, über Nacht in einem Paralleluniversum. Ob nun Mode-S oder sonstwas dürfte auch egal sein, wer an so etwas interessiert ist, hat mit einem Telefonanruf mehr aus den Radardaten jede andere Kennung auch sofort.

AFIL aufgrund spontan auftretender Nacht halte ich auch für eher merkwürdig und spricht nur bedingt für eine vorbereitende Flugplanung. Natürlich kann das mal passieren, wegen Gegenwind oder anderen Nicklichkeiten, aber selbst am Rollhalt stehend ist ein FPL am Boden entweder per Smartphone/Tablet in 30 Sekunden abgegeben, oder per anrufen in vielleicht 3 Minuten - AFIL sollte da tatsächlich bei den inzwischen überwiegenden kleinen Flughüpfern die Ausnahme sein.
13. Oktober 2014: Von Alexander Callidus an Kevin Kissling
Es ging mir eigentlich darum, daß ich dachte/denke, daß ich dann ohne Befähigung und Berechtigung NVFR betreibe und das auch noch für jeden dokumentiert.

Was den Platz angeht: Flugleiter da/nicht da/außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten mit sachkundiger Person/außerhalb der Betriebszeiten.
13. Oktober 2014: Von  an Alexander Callidus
Hallo Alexander,

ich bin kein Jurist, aber da mich die Sache selbst interessiert, habe ich etwas nachgelesen: Gem. LuftVG §25 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 darf man ohne spezielle Genehmigung auf einem Flugplatz nicht außerhalb seiner Betriebszeiten starten oder landen. Gem. LuftVG §58 Abs. 1 Nr. 8a ist dies eine Ordnungswidrigkeit, kann jedoch mit bis zu €10.000,-- geahndet werden. Gem. LuftVG §60 Abs. 1 Nr. 4 wird dieselbe Ordnungswidrigkeit sogar mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldbuße geahndet (§58 und 60 widersprechen sich da irgendwie !?!).

Wohlgemerkt, "außerhalb der Öffnungszeit" kann auch mitten am hellichten Tag sein. In der Regel enden die Betriebszeiten von Landeplätzen ohne Nachtflugbetrieb spätestens SS (oder manche SS+30). Es ist auch egal, ob mit oder ohne Flugplan, kontrolliert oder unkontrolliert, mit FIS-Kontakt oder ohne, mit Transponder oder ohne. Flugplan, FIS-Kontakt und Transponder begünstigen natürlich, dass das jemandem auffällt und man evtl. angezeigt wird. Ausnahme von dieser Regelung ist die berühmte Sicherheitslandung (da sollte dann aber schon eine vernünftige Begründung vorliegen). In der Praxis gilt der Spruch: "Wo kein Kläger da kein Richter"

Was passiert, wenn man ohne Flugplan bzw. ohne NVFR-Berechtigung in der Nacht rumfliegt, habe ich auf die Schnelle nicht herausbekommen.

Für mich stellt sich das ganze so dar:

Flüge bis Anfang der Nacht (Bisher 1/2 h nach SS, ab Dez. ca. 40 min nach SS): Flugplatz muss geöffnet haben, Flugzeug muss Lichter führen.

Flüge in der Nacht: Flugplatz muss geöffnet haben, Flugzeug muss Lichter führen, Pilot und Flugzeug müssen für Nachtflug zugelassen sein, Flugplan muss aufgegeben sein und Flugverkehrsfreigabe muss eingeholt sein (zumindest für den kontrollierten Luftraum ?). Bei Flügen in der Platzrunde gibt's noch Erleichterungen.

Hoffe das hilft

Gruß

Dieter
14. Oktober 2014: Von Sebastian G____ an Alexander Callidus
Wenn Du ohne Rating NVFR fliegst merkt das erst mal keiner. Es sei denn es passiert etwas, Du benimmst Dich amateurhaft oder Du hast einen Ramp Check. Wie wir wissen kann man auch mit einfachem PPL IFR Learjet fliegen und so lange man professionel rüber kommt merkt das keiner. Es gibt keine Rasterfahndung welche Landezeiten mit der Lizendatenbank abgleicht.

Aber es gibt einen guten Grund für das NVFR Rating, landen bei Nacht ist anders und ohne Training sind die Chancen gut etwas zu verbiegen. Es sind doch nur ein paar Stunden, es macht Spaß, danach kannst Du ganz legal auch ein paar Minuten später kommen und bist entspannt.



14. Oktober 2014: Von Achim H. an Sebastian G____
Aber es gibt einen guten Grund für das NVFR Rating, landen bei Nacht ist anders und ohne Training sind die Chancen gut etwas zu verbiegen.

Die FAA sieht das anders, das ist Teil des PPL.
14. Oktober 2014: Von Malte Höltken an Achim H.
Nein, tut sie nicht, denn auch wenn Nachtflug sinnigerweise im PPL integriert ist, so besteht die FAA dennoch auf Ausbildung darin und erlaubt nicht das Nachfliegen bei ausschließlicher Tagflugausbildung.
14. Oktober 2014: Von Lothar Ka an Malte Höltken
Malte, der FAA PPL enthält eine Nachtflugausbildung.
14. Oktober 2014: Von Markus Doerr an Lothar Ka Bewertung: +1.00 [1]
Malte meint wenn du einen Piggy back, also 61.75 hast. Die ist dann restricted auf day only.
14. Oktober 2014: Von Malte Höltken an Lothar Ka
Ich weiß, und ich beführworte dies ganz klar. Aber es ist eine Ausbildung, die Flüge mit Fluglehrer verlangt, der einem das Nachtfliegen beibringt. Ich meinte, daß die FAA nicht von Piloten verlangt, daß Sie Nachtlandungen beherrschen, obwohl sie es nie geübt hätten. Eventuell wird das so klarer :-)
14. Oktober 2014: Von Lothar Ka an Malte Höltken
Malte, ich kenne die Sonderregelungen nicht mehr. Ich war vor 15 Jahren in Florida und habe in 9 Tagen meinen IFR dort gemacht. Wegen der knappen Zeit bin ich auch viel nachts IFR geflogen. Bei der Gelegenheit wollte ich auch einen eigenständigen FAA PPL machen. Dafür wurden mir meine deutschen Ausbildungsstunden anerkannt, es fehlte noch die Nachtflugausbildung und der CFVR Teil, letzterer wurde durch die IFR Flüge abgedeckt. Trotz meiner IFR Nachtflüge durfte ich die volle VFR Nachtflugausbilding machen. Und die Landungen sahen dann teilweise auch anders aus, zB ohne Platzbeleuchtung, nur im Mondlicht.

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