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1. Oktober 2014: Von Adam Trzcinski an Alexander Callidus
Ich habe von meinem Fluglehrer über einen Bekannten gehört... nein quatsch.

Für Deutschland allgemein gilt doch nur:

LuftVG § 6 (1) Flugplätze (Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände) dürfen nur mit Genehmigung angelegt oder betrieben werden. [...] Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden und befristet werden.

Wenn ich unsere Genehmigung richtig im Kopf habe, ist dort ein Passus drin, der die sachkundige Person am Platz fordert, sofern Flugbetrieb stattfindet. Ich schaue morgen mal in die Betriebsgenehmigung...

1. Oktober 2014: Von Lothar Ka an Adam Trzcinski
Werden die Betriebsgenehmigungen nicht in den NfLs veröffentlicht?

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