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16. November 2011: Von B. S.chnappinger an Max Sutter

Antwort von Andrea Parolini (Engadin Airport):

Ihr Anfrage vom 28. Oktober 2011 haben wir nicht erhalten. Gerne beantworten wir jedoch Ihre Fragen vom 10. November 2011 wie folgt:

Im Verlaufe dieses Jahres wurde in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung, diversen lokalen Piloten, Fluglehrern und von allen in Samedan operierenden Stakeholdern ein Einweisungskonzept für Piloten erarbeitet und anfangs Oktober dem BAZL zur Prüfung eingereicht.

Ende Oktober wurde dieses Konzept vom BAZL gutgeheissen.

Nach der öffentlichen Anhörung, die bis zum 21. November 2011 läuft, ist geplant das Konzept per 15. Dezember 2011 einzuführen.

Unter Vorbehalt eventueller Einsprachen bei der öffentlichen Anhörung gelten nach der Einführung folgende Richtlinien:

Sämtliche Piloten, die nach Samedan fliegen wollen, müssen jährlich das Briefing mit Online-Test absolvieren. Bitte beachten Sie, dass das jetzige Briefing nur noch bis zur Einführung des neuen Konzeptes Gültigkeit hat. Danach wird eine berarbeitete Version aufgeschaltet.

Auch Piloten, die bereits früher mit Multiengine oder Jet in LSZS gelandet sind müssen jährlich das Briefing mit Test absolvieren.

Liegt die letzte Landung weniger als 24 Monate zurück, so müssen sie keine Einweisungsflug machen. Liegt die letze Landung hingegen länger als 24 Monate zurück, müssen Piloten der Anflugkategorie A einen Einweisungsflug mit einem Fluglehrer machen, der für Samedan current ist.

Jet Piloten dürfen in diesem Fall nur bei CAVOK anfliegen oder in Begleitung eines Piloten der current ist für Samedan.

Die Einweisung kann mit allen Fluglehren gemacht werden, die folgende Bedingungen erfüllen:

- Lizenz für FI/CRI (Cat. A - “Current” sein für Samedan

- Besuch eins Kurses unter der Schirmherrschaft des Aero Clubs. Der Syllabus für LSZS wird in die obligatorischen Weiterbildungskursen für Fluglehrer eingebaut.

- Die Übergangsfrist für Instruktoren ab Einführung des Konzeptes Einweisungspflicht, beträgt zwei Jahre. Während dieser Zeit, sind nur durch den Motorflug-Verband der Schweiz bestimmte Instruktoren, berechtigt die Einweisung durchzuführen.

Zum Schluss können wir Ihnen noch mitteilen, dass auch die Einführung eines Anflugverfahrens für den Flughafen Samedan geprüft wird.

Wir hoffen Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und stehen bei weiteren Fragen jederzeit zur Verfügung.

16. November 2011: Von Max Sutter an B. S.chnappinger
Hochinteressant. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Frage von Wolff Ehrhard abschlägig beschieden ist, d.h. ein Vertrautsein mit dem Platz in einer SE nicht bewirkt, dass man auch in ME vertraut ist, wenn die erste Landung mit ME danach kommt?

Ich werde den Eindruck nicht los, dass hier anhand von Einzelfällen eine eigentliche Lex Samedan geschaffen wird, ein Gesetz im Gesetz, ein Vorgang, der wie so alle Verwaltungsvorgänge, droht, sich zu verselbständigen. Was damit gemeint sein soll? Bald gibt es dann auch noch eine Lex Jever (weil es dort so grauenhaft flach ist), eine Lex Egelsbach (weil dort der Funk so hessisch klingt) oder eine Lex FJS, weil dort mit Twin Jets so gerne im Gras gelandet wird, oder mit andern Worten, der gesunde Menschenverstand stirbt aus (oder zumindest der Gebrauch desselbigen), und es gibt für jeden Platz nach und nach ein Sonderverfahren.

Seien wir doch ehrlich, LSZS kann nach den üblichen Kriterien noch lange nicht als schwieriger Platz bezeichnet werden, oder dann nur im Geschreibsel von fliegerisch unbedarften Redakteuren. Höhere Berge im Platzrundenprofil hat man auch in Locarno oder Innsbruck, Höhenlagen, welche die Engine(s) stärker fordern - nun, in New Mexico ist es noch schlimmer, die wären froh, ihre Plätze wären alle unterhalb 6000 ft. So ist auch Samedan in erster Linie sowohl Frage der Flugvorbereitung, aber auch eine meines Wagnisprofils, was insbesondere bei Executive Piloten ein Problem zu sein scheint.

16. November 2011: Von Stefan Kondorffer an Max Sutter
Ich denke, wenn das Mountainrating kommt, müsste diese Sonderregelung wieder abgeschafft werden...
16. November 2011: Von B. S.chnappinger an Max Sutter
Stimme Ihnen voll zu Herr Sutter.
Leider kann man solche "Sonderregeln" immer gut unter der Bezeichnung "Erhöhung der Sicherheit" verkaufen, was insbesondere bei Laien gut ankommt. In La Mole (bei Saint Tropez) gibt es übrigens auch eine Einweisungspflicht - allerdings nicht für CPL oder ATPL-Piloten - und das nur, weil im Westen ein kleiner Hügel, den man gut umfliegen kann, steht; Platzhöhe 59 Fuss MSL, Startbahnlänge 1278 m.
Gibt es für (bzw. gegen) solche Einzelaktionen denn keine übergeordnete Weisungspflicht von ICAO, EASA oder sonst wem?
Was die Frage von Herrn Ehrhardt betrifft (Vertraut sein mit LSZS durch SE - gültig auch für ME?) würde ich die Email von Herrn Parolini auch als "Nein" interpretieren. Kann allerdings durchaus sein, dass man das ganz einfach nicht bedacht hat...
16. November 2011: Von Stefan Kondorffer an B. S.chnappinger
Das ist das Problem mit solchen Emails und Telefonaten. Was da drin steht ist sicher nicht justiziabel. Gibts in der AIP schon was neues?
16. November 2011: Von Max Sutter an B. S.chnappinger
Gut, sind wir doch einmal realistisch. Was treibt denn,
wenn überhaupt, einen Echo-Klasse-Flieger dazu, bei irgend einer schlechtern Bedingung als Cavok nach Samedan zu fliegen? Vergessen wir nicht, der Ausgangspunkt der derzeitigen Aktionitis war ein Crash einer Premier weniger als 100 Meter Luftlinie vom Bahnhof Bever entfernt, bei Ceiling von vielleicht (und wenns hoch kommt) grad einmal 1000 oder 1500 ft Gnd, Bewölkung hinsichtlich umliegender Berge aufliegend. Das ist klar, dass wenn man mit einem schnellen Geschirr unter einer tiefen Ceiling seine Landung organisieren soll, schon bei geringster Störung, wie z.B. kurzfristigem Sichtverlust, Hektik aufkommt. Aber selbst Aerostar-Piloten werden sich dem Hobbykreis zuzählend im Normalfall wie Schönwetter-Piloten benehmen. Bei guter Sicht kann sie nicht einmal strammer Malojawind, ganz im Gegensatz zu Cri-Cri-Geräteführern, ernsthaft in höhenbedingte kritische Situationen bringen.

14. Dezember 2011: Von Albrecht Sieber an B. S.chnappinger

Es gibt wohl in Zukunft doch auch eine Einweisungspflicht für SEP:


Flugplatz Samedan: Einweisungskonzept für Piloten tritt in Kraft

Bern, 13.12.2011 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das Einweisungskonzept für den Flugplatz Samedan teilweise genehmigt und durch eine Änderung des Betriebsreglements in Kraft gesetzt. Ab dem 15. Dezember 2011 müssen Piloten von Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen ein obligatorisches Briefing und eine Einweisung absolvieren. Über die Form der Einweisung für Piloten von kleineren Flugzeugen entscheidet das BAZL später.

In den vergangenen Jahren kam es bei Anflügen auf den Flugplatz Samedan zu mehreren tödlichen Unfällen. Um die Sicherheit des Flugbetriebs zu verbessern, ergriff das BAZL vor einem Jahr in Absprache mit dem Flugplatz Massnahmen. So wurde die Mindestsicht für Landungen mit Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen von 1,5 auf 5 Kilometer erhöht. Zudem erarbeitete der Flugplatz ein Einweisungskonzept, um die Piloten mit dem anspruchsvollen Anflug in der gebirgigen Umgebung vertraut zu machen.

Das Konzept sieht für alle Piloten ein jährliches obligatorisches Briefing und einen Online-Test vor. Zudem müssen Piloten, die das erste Mal nach Samedan fliegen wollen oder seit mehr als 24 Monaten nicht mehr dort gelandet sind, einen Einweisungsflug machen. Während Piloten von Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen diesen Einweisungsflug bei guten Wetterbedingungen durchführen müssen, haben ihn Piloten kleinerer Maschinen unter Aufsicht eines Fluglehrers zu absolvieren. Dieses Konzept gab das BAZL Anfang November in eine öffentliche Anhörung.

Während der Auflagefrist sind verschiedene Einsprachen gegen die Einweisung für Piloten von kleineren Maschinen eingegangen. Um diese Einsprachen gründlich prüfen zu können, hat das BAZL beschlossen, über die Massnahmen für Piloten von kleineren Maschinen später zu entscheiden. Die Regelungen für Piloten von Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen erachtet das BAZL in der vorliegenden Form als gerechtfertigt und mit Blick auf die Sicherheit als vordringlich. Deshalb hat das Amt diesen Teil des Konzeptes beziehungsweise das entsprechend angepasste Betriebsreglement des Flugplatzes Samedan per 15. Dezember 2011 in Kraft gesetzt.

Adresse für Rückfragen:

Für Medienschaffende:
Kommunikation BAZL
Telefon: 031 324 23 35

Herausgeber:

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Internet: https://www.bazl.admin.ch
29. Mai 2012: Von Max Sutter an Albrecht Sieber

Anscheinend muss man diese Samedan-Einweisung mit der Super Connie auch ...

Anmerkung 1: Sagenhafte Bilder !

Anmerkung 2 (für Flugzeuge so wie für Männer über 50): Mit etwas Bauch wirkt es einfach eleganter ...


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