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24. Juli 2005: Von  an Georg Peine
Hallo Georg,

also zu den Zeiten des guten alten deutschen Scheins war dies relativ problemlos möglich: Kurzer schriftlicher Test, Vorlage der kanadischen Unterlagen, Ergänzung des Eintrages im Schein, FERTIG! Wie es allerdings mit der neuen JAF-FCL-Lizenz aussieht, habe ich mir noch nicht durchgelesen.

Nachdem nun auch für die Klassenberechtigung "Seaplane" entsprechende Verlängerungsbedingungen nach JAR-FCL existieren und dies in Deutschland relativ schwierig bzw. mit größeren Kosten und Aufwand verbunden ist als früher (da war es im Allgemein-Eintrag integriert und mußte nicht separat verlängert werden), habe ich die Seaplane-KB in meinem PPL-A-ICAO konform nicht mehr eintragen lassen... leider.

Ich empfehle Dir aber, dich einmal mit den Wasserfliegerverband bzw. den entsprechenden Anbietern / Flugschulen in Verbindung zu setzen. Natürlich auch mal bei deiner Luftfahrtbehörde nachfragen, welche Vorgaben und Bedingungen die machen.

Grüße
TS

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