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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. Juni 2004: Von  an Gerhard Uhlhorn
Hallo Herr Uhlhorn,

ich muß sagen, dass ich Ihre Aufgeregtheit nicht nachvollziehen kann. Neben reichhaltigen und eindeutigen Informationen vom Zoll (z.B. auf dessen Homepage, Info-Faltblatt etc.) sind die Verhältnisse glasklar.
Im übrigen möchte ich anmerken, dass ich nicht vom Zoll bin, sondern mich lediglich informiert habe...

Vieles an Ihrem Erlebnis hätten Sie durch bessere Vorbereitung und Information vermeiden können. Das gehört nämlich irgendwie auch zur Flugvorbereitung.

Seit der EU-Osterweiterung gibt es keine Kontrollen mehr im gewerblichen Warenverkehr. Im Gegensatz dazu sind die Beschränkungen für Privatperonen zur Einfuhr von z.B. Zigaretten, Branntwein oder Benzin nach wie vor gegeben und einzuhalten. Diese Infos sind kompakt im entsprechenden Info-Faltblatt nachzulesen.

Das Recht des Zolls hier stichprobenartig zu kontrollieren ist somit nachvollziehbar. Ob er dies am Flugplatz selbst macht oder im Hinterland, wenn sie den Platz verlassen haben, bleibt dabei dem Zoll überlassen.

Zu Ihren Fragen:
Zitat:
"Ich wüsste nun gerne folgendes:
- Sind die Zollkontrollen nun aufgehoben oder nicht?"
Antwort:
Ja, sie sind aufgehoben aber stichprobenartige Kontrollen sind möglich!

Zitat:
"- Was hat es genau mit den grenzpolizeilichen Kontrollen auf sich?"
Antwort:
Der Zoll kümmert sich um den Warenverkehr, wohingegen die grenzpolizeiliche Abfertigung durch den BGS oder die entsprechenden Länderpolizeien durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um Personenkontrollen (Pass, Reisepass, Identität der Person, Visa-Check, etc.). Diese dienen der Verhinderung von z.B. illegaler Einreise, Arbeit und anderen mit der jeweiligen Person zusammenhängenden Delikten.
Grundsätzlich kontrolliert werden dabei Ein- / Ausreisen aus / nach Drittländern sowie NICHT-SCHENGEN-Staaten der EU.
Dazu gehören auch die neuen Staaten der Osterweiterung.
Diese Kontrollen gelten b.a.w. noch bis mindesten 2007.

Zitat:
"- Darf der Zoll derartig über meine Zeit verfügen?"
Antwort:
Ja, klar! In Ihrem Fall sind die 2 Stunden sogar nachvollziehbar! Schließlich wollen Sie etwas vom ihm, nämlich die Abfertigung. Wenn Sie schon (vermutlich aus Kostengründen) nicht ab Dresden geflogen sind, wo der Zoll / Grepo / BGS vor Ort gewesen wäre, dann müssen Sie eben damit rechnen, dass es etwas länger dauern kann.

Hätten Sie einmal einen Blick in die AIP-VFR unter Rothenburg / Görlitz riskiert, dann hätten Sie dort unter CUST lesen können:
"PPR (2 Std. vorher, während der Betriebszeit)"
Wenn Sie natürlich erst nach der Landung in EDBR die Abfertigung anfordern, dann dauerts eben!!!
Die PPR-Zeit richtet sich u.a. eben auch danach, wie schnell die Behörde vor Ort sein kann. Wenn, wie sie sagen, die Beamten aus Dresden erst kommen müssen, ja dann ist eben Warten angesagt; Punkt!

Bei Ihrem Rückflug verhält es sich anders, denn durch den Flugplan, konnte die Flugleitung bereits für Sie tätig werden und die Abfertigung anmelden. Dadurch waren beide Behörden ja auch pünktlich vor Ort.

Fazit:
Es ist immer leichter, grundsätzlich die Behörden zu beschimpfen oder sich darüber aufzuregen, weil (angeblich) was nicht geklappt hat, anstatt mal vor der eigenen Türe zu kehren und sich:
- rechtzeitig
- gründlich
und umfassend zu informieren. Info-Quellen gibt´s schließlich genug und falls man gar nicht weiter weiss, kann man ja auch mal beim zuständigen Zoll / GrePo oder auch der Flugleitung anrufen, wie denn die Abfertigung so gehandhabt wird.

Tut man dies nicht, dann braucht man sich auch nicht zu beschweren...

Grüße,
2. Juni 2004: Von Gerhard Uhlhorn an 
Hallo ATCler,

danke für die Auskunft. Ich werde mir mal die entsprechenden Seiten zu Gemüte führen. Wenn ich nun wegen der einen oder anderen Sache zu früh geschimpft habe entschuldige ich mich hiermit ausdrücklich.

Ich verstehe ja, dass der Zoll bis zu 2 Stunden braucht um zum LFZ zu kommen. Und das er nicht immer kommen möchte/kann ist auch okay. Aber er weigert sich mitzuteilen ob er eine Kontrolle durchführen möchte oder nicht und verlangt, dass ich mich 2 Stunden aufhalten muss. Das verstehe ich nicht.
Der BGS teilt dieses nämlich dem Flugplatz mit ob er nun kommt oder man weiterreisen darf.

Zur Flugvorbereitung:
Natürlich habe ich das mit den 2 Stunden PPR auch gelesen, ich hatte vorgehabt vor dem Start anzurufen, es aber lediglich vergessen. Da war jemand so freundlich das für mich zu tun.

In einem Punkt liegen Sie übrigens leider Falsch: der Flugplan wird nicht an EDBR weitergegeben. Ich hatte hin und zurück je einen Flugplan und EDBR wusste jeweils nichts von meiner Ankunft.
Auf dem Rückweg hatte ich aus Breslau angerufen und sie wussten nur deshalb dass ich komme, weil AIS schon dort wg. meiner Landung nachgefragt hatte. Und das hat mich überrascht. War doch mein Flug noch nicht angetreten und damit mein Flugplan noch nicht aktiv. Oder denke ich da falsch?

MfG
Gerhard Uhlhorn
2. Juni 2004: Von Gerhard Uhlhorn an Gerhard Uhlhorn
Für alle, die es interessiert:

Zitat von www.zoll.de:

Die Beitrittsländer werden unmittelbar mit Beitritt Teil des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes, die Warenkontrollen zwischen den neuen und den alten Mitgliedstaaten entfallen.

Die Personenkontrollen an den "neuen" Binnengrenzen bleiben jedoch vorerst bestehen. Erst wenn die Beitrittsländer zu einem späteren Zeitpunkt die Sicherung ihrer Grenzen zu Drittstaaten - der neuen Außengrenze der EU - nach dem Schengener Standard nachweisen können, werden auch die Personenkontrollen an den Binnengrenzen verzichtbar.

...

Allerdings sind nicht alle Bestimmungen für den Warenverkehr innerhalb der EG vollständig angeglichen worden. Bezüglich der Verbrauchsteuern, Umsatzsteuer und bei Verboten und Beschränkungen gelten teilweise weiterhin nationale Bestimmungen. Diese sind auch im innergemeinschaftlichen Warenverkehr und bei Reisen innerhalb der EG zu beachten.

Somit besteht weiterhin das Bedürfnis für eine - wenn auch eingeschränkte - Überwachung des Warenverkehrs innerhalb der EG durch den Zoll.

Zitat Ende.

Gut, das ist soweit verständlich.
Nur bleibt die Frage, warum kann der Zoll nicht mitteilen ob er kontrollieren möchte oder nicht?

Er kann sagen, dass er von seinem Recht auf Kontrolle Gebrauch machen möchte. Dann wartet man eben.

Oder er verzichtet. Dann könnte man weiter reisen und muss nicht 2 Stunden auf nichts warten.

Oder?###-MYBR-###
MfG
Gerhard Uhlhorn
3. Juni 2004: Von  an Gerhard Uhlhorn
Hallo Herr Uhlhorn,

dass Sie der Zoll im Unklaren läßt, kann ich ehrlich gesagt, auch nicht verstehen! Zudem finde ich es, nachdem wir den Rest ja geklärt haben, absolut unverständlich, denn der BGS gibt ja auch Auskunft!
Im Übrigen bin ich diese Verfahrensweise, zu sagen, ob man nun kommt oder nicht, auch von meinem Flugplatz gewohnt.

Auf der anderen Seite könnte man natürlich auch sagen, dass diese Geheimniskrämerei vielleicht auch damit zu tun hat, dass der Zoll nun verstärkt im Hinterland stichprobenartig und vor allem UNANGEMELDET kontrolliert.
Aber befriedigend oder gar kundenfreundlich ist dies natürlich nicht!

Was die Sache mit den Flugplänen betrifft, so ist es tatsächlich so, dass gemäß den NfL´s I-13/04 und I-14/04, das AIS die Überwachung der Flüge bis auf die dort genannten Ausnahmen durchführt und dabei auf die eigenverantwortliche und zuverlässige Meldung (Start, Landung) des Piloten angewiesen ist.
Hier ist mit Inkrafttreten der o.g. NfL´s viel an Meldungspflicht und daraus resultierenden Konsequenzen (z.B. Auslösung von SAR, wenn man die Landemeldung vergessen hat) an den Piloten (PIC) übergeben worden.
Selbst an kontrollierten Plätzen mit CTR D (ausgenommen Verkehrsflughäfen und Luftraum F-Plätze) sind nun die Piloten selbst für die entsprechenden Meldungen verantwortlich...
Damit entfällt die Information an den Flugleiter darüber, ob nun ein Auslandsflug kommt oder nicht.

Aus der Erahrung der letzten Monate muß ich sagen, dass diese neue Verfahrensweise nicht besonders glücklich getroffen wurde und immer wieder zu Nachfragen und Mißverständnissen führt.

Mit freundlichen Grüßen
T.S.
3. Juni 2004: Von Michael Münch an 
Nach Beitritt der neuen EU-Mitglieder gilt für diese Länder ebenfalls der uneingeschränkte und diskrimminierungsfreie Warenverkehr.

Das bedeutet dass bspw. auch die Drittlandregelung hinsichtlich der allseits beliebten Tabakeinkäufe für die EU-Neumitglieder nicht mehr gilt, also die Beschränkung auf 200 Zigaretten wggefallen ist.

EU-weit gilt bis 800 Glimmstengel die allgemeine Vermutung dass es sich um zum privaten Bedarf mitgeführte Waren handelt, darüber hinaus muss man den ausschließlich privaten Verbrauch bei größeren Mengen schon glaubhaft darlegen. Gleiches gilt ebenso für Wein, Champagner etc.

Allerdings gibt es eine Sonderregeölung für die Beitrittsländer welche die Freimengen wieder auf das alte "Auslands-Maß" herabsetzt. Diese Regel gilt aber nur für bestimmte Personen, bspw. Grenzpendler, LKW/Busfahrer und unmittelbare Anwohner der Grenze - da könnte ja einer auf die Idee kommen, jeden Tag 10 mal über die Grenze zum Einkaufen zu gondeln und dann die Ware über Ebay zu verticken - was aber sowieso strafbar wäre, da er die Waren dann ja nicht zum perönlichen Verbrauch eingeführt hätte.

Bei der aktuellen Diskussion gibt es demnächst bestimmt auch Rasterfahndungen und perfide Kontrollen für Mineralölsteuer- und ökosteuerflüchtige Auslandstanker ;-))

So long...

Michael
3. Juni 2004: Von Gerhard Uhlhorn an 
Hallo Herr Schmidt,

...und vor allem UNANGEMELDET kontrolliert.

Ähh, ja, das mag stimmen. Doch wenn ich einen Zollplatz anfliege rechne ich immer mit einer Kontrolle. Da habe ich mich sozusagen angemeldet. Was soll da vom Zoll noch unangemeldet sein?
Könnte ich an einem Zollflugplatz, auf dem ich extra FÜR die Zollformalitäten gelandet bin, vom Zoll überrascht werden? Wie soll denn das gehen? :-)

Ich denke, dass ich mal ein mail an den Zoll Dresden schreiben sollte. Wenn ich es gemacht und ein Ergebnis habe werde ich berichten.

An flyingmick,

Ihre Ansicht ist wohl falsch, das hatte ich auch angenommen. Siehe auch oben oder unter www.zoll.de. Man hatte uns daher auch nach Zigaretten gefragt. Max. 2 Stangen pro Person sind erlaubt.
Und nach Bargeld über 15.000 Euro hatte man ebenfalls gefragt. :-)))
Ich hätte vielleicht mal meinen Kontoauszug und ein Foto meines Hauses zeigen sollen, dann wären die netten Damen und Herren bestimmt auf die Besucherterasse gegangen und hätten für mich gesammelt :-)
Im Ernst: hierbei ging es um irgendwas mit dem Geldwäschegesetz.
###-MYBR-###MfG
Gerhard Uhlhorn
3. Juni 2004: Von  an Michael Münch
Hallo Michael,

so sieht man sich wieder... *lach*

Zitat:
"Allerdings gibt es eine Sonderregelung für die Beitrittsländer welche die Freimengen wieder auf das alte "Auslands-Maß" herabsetzt. Diese Regel gilt aber nur für bestimmte Personen, bspw. Grenzpendler, LKW/Busfahrer und unmittelbare Anwohner der Grenze"

Das ist so nicht richtig!
Das "alte Auslands-Maß" (z.B. 200 Zigaretten = 1 Stange) gilt für alle! Lediglich diejenigen Bewohner, die Luftlinie 15km zur Grenze wohnen, haben geringere Mengen (z.B. 40 Zigaretten).
Mit anderen Worten:
Für den Normalbürger hat sich zolltechnisch nichts geändert!
Lediglich die Regelmäßigkeit der Kontrollen ist weggefallen und hat sich in Form von unangemeldeten Stichproben ins Hinterland verlagert.

@Uhlhorn:
Dies hatte ich übrigens mit "unangemeldet" gemeint. Es ist klar, dass eine Kontrolle am Flugplatz mehr oder minder eine geplante Sache ist.

Grüße,
T.S.
Dies hatte ich
4. Juni 2004: Von Michael Münch an 
Hi ATCler,

(dass wir uns hier über den Weg "laufen" war mir schon klar ;-)) *grins + wink*)

ja ja, Du hast Recht. Ich habe die Ausnahmeregelung falsch wiedergegeben. Hier also Korrektur (Zitat):

"Für die Tabakbesteuerung werden den Beitrittsstaaten, abgesehen von Malta und Zypern, Übergangsfristen bis zur Anwendung des in der Europäischen Gemeinschaft geltenden Mindeststeuersatzes eingeräumt. Während dieser Übergangsfristen haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Reisenden aus den Beitrittsstaaten dieselben Freimengen aufzuerlegen, wie Reisenden aus Drittländern. Deutschland wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und hat eine entsprechende Änderung des Tabaksteuergesetzes umgesetzt (Einzelheiten ergeben sich aus dem Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und anderer Verbrauchsteuergesetze, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 66 vom 29. Dezember 2003).

Für die übrigen verbrauchsteuerpflichtigen Waren sind keine Übergangsfristen für die Beitrittsstaaten vorgesehen, so dass zum 01. Mai 2004 die verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen des Binnenmarktes für die Beitrittsstaaten in gleicher Weise wie für die bisherigen Mitgliedstaaten gelten."

Und die Ausnahme/Übergangsregelung gilt eben für Tabak...

GELDWÄSCHEGESETZ:

Nun, dies ist ja keine Neuigkeit mehr und wird seit 1998 vorzugsweise and einigen eher kurzen "Grenzen" zu ausgewählten Nachbarn im Wetsen und Süden der Republik intensiv angewendet. Das Ganze sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da nicht deklarierte Beträge mit hohen Strafen belegt, 3 Tage lang konfisziert und eine Kontrollmeldung an das Wohnsitzfinanzamt geacht wird. Die Grenze gilt bei Ein- und Ausreise und bezieght sich nicht nur auf Bargeld. Es fallen bspw. auch Sparbücher darunter, oder Schecks, Wechsel, Edelmetall und Edelsteine (also mit den besten Freunden der Freundin/Ehefrau vorsichtig sein). Das ist alles in § 12 a FinanzverwG nachzulesen.
5. Juni 2004: Von Gerhard Uhlhorn an Michael Münch
An alle:

Ist es denn möglich sich für einzelne private Flüge von diesen Kontrollen befreien zu lassen? Vielleicht, dass man vorher beim Zoll und BGS anruft und
fragt ob sie auf eine Kontrolle verzichten?
Bei Flügen nach Dänemark scheint das so zu gehen.

Hat da jemand Erfahrung?

Man verliert halt viel Zeit auf so einem Flug.

MfG
Gerhard Uhlhorn
7. Juni 2004: Von Bernd Juhrig an Gerhard Uhlhorn
Hallo Gerhard,

bei grenzüberschreitenden Flügen innerhalb der Schengen-Staaten ist für dort zugelassene Flugzeuge nur noch ein Flugplan erforderlich,eine Landung auf einem Airport of Entry (Zoll) ist schon lange nicht mehr erforderlich.

Gruss BJ
7. Juni 2004: Von Gerhard Uhlhorn an Bernd Juhrig
Hi BJ, (M*A*S*H lässt grüßen?!?)

das hätte ich auch gedacht.

Polen gehört aber noch nicht zu den Schengen-Staaten, oder?

Und wie sieht es mit Dänemark aus? Wenn ich nach Endelave in den Urlaub fliege (sehr zu empfehlen wenn man Ruhe sucht) muss ich dämlicherweise von Uetersen nach Tøndern und erst dann nach Endelave. Auch das kostet Zeit.
Und Tøndern liegt ja auch nicht gerade auf der Strecke.

MfG
Gerhard Uhlhorn
8. Juni 2004: Von Bernd Juhrig an Gerhard Uhlhorn
Hallo Gerhard,

Polen ist noch nicht Schengen-Staat,daher leider noch kompliziert.

Mit Endelave ist das ganz Einfach:VFR-Flugplan aufgeben von Uetersen nach EKEL, und dann bei Grenzüberschreitung auf die dänische FIS-Frequenz gehen (Transpondersetting VFR = 7000, ab 3.500 Fuss Standard-QNH setzen).Du wirst feststellen,wie angenehm ATC in Dänemark ist,eine freundliche Stimme gibt dir Verkehrshinweise und ansonsten-das ist entscheidend-kannst Du über FIS den Flugplan schliessen,wenn Du den Platz in Sicht hast.Das geht ganz einfach.Auf dem Rückweg sollte man sinnvollerweise in Dänemark tanken,dann z.B. ab Tonder wieder Flugplan nach Uetersen zurück.
Anflugkarten etc. gibts im Internet unter slv.dk gratis.
MFG

BJ
18. Oktober 2004: Von Holger Kutz an Bernd Juhrig
Ich bin sehr häufig in Polen und Tschechien beruflich unterwegs. Dazu nutze ich in 90% der Fälle mein Flugzeug.
Das die Kontrollen im privaten Reiseverkehr noch bestehen habe ich so auch vom Zoll erfahren.
Jetzt entzieht genau dieser Zoll meinem Heimatflugplatz (Nordhorn) aber den Status des Zollflugplatzes. Die Begründung dafür: es finden nicht genug Flüge aus dem Gebiet der EU statt. Als Polen und Tschechien noch nicht zur EU gehörten, gab es dagegen genug Flüge dieser Art.
Alle umliegenden Landeplätze teilen dieses Schicksal.
Daher bleibt mir nur übrig jedesmal in Münster zwischen zu landen. Was natürlich Zeit kostet und auch mit Kosten verbunden ist.
Bei der Zwischenlandung in Münster erscheint der Zoll in der Regel gar nicht, da es sich ja um einen Flug innerhalb der EU handelt.
Der Zoll vor Ort, der früher unseren Flugplatz betreut hat, sind die Hände gebunden. Man sagte mir, das man den Flugplatz gerne weiter betreut hätte, da man selber Angst hat nach dem Wegfall dieser Aufgabe woanders hin versetzt zu werden.

Für mich ist dies ein Ärgernis, welches den Komfort meines Reisemittels Flugzeug weiter einschränkt.
13. Mai 2005: Von Gerhard Uhlhorn an Holger Kutz
Hallo,

dieses Jahr geht es wieder mal nach Polen. Eine eMail-Auskunft von Zoll bestätigt mir, dass ich nun zolltechnisch von Uetersen nach Oppeln reisen könne, zumindest was den deutschen Zoll angeht. Auf eine Antwort vom BGS warte ich noch.

Was interessant ist: Abends das eMail gesendet, morgens um 8:00 Uhr rief mich der Zoll auf meinem Handy an um mir das mitzuteilen. Die sind echt auf Draht und dienstleistungsorientiert. Hiermit möchte ich öffentlich ein großes Lob für den Zoll aussprechen und mich für diesen Service bedanken. Daran können sich andere Behörden ein Beispiel nehmen.

Ich werde weiter informieren.

Gerhard Uhlhorn

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