 |
2025,12,02,14,1055255
|
Sortieren nach:
Datum - neue zuerst |
Datum - alte zuerst |
Bewertung
|
⇠
|
36 Beiträge Seite 2 von 2
1 2 |
|
|
|
|
|
Ich halte die BZF Prüfung so wie sie zumindest on Köln gemacht wird für ziemlich praxisnah und gut. Da prüft ein Fluglotse vom Kölner Tower den Anflug und Abflug nach Köln und das ist genau die Route die man dann auch regelmäßig fliegt wenn man nach Hangelar möchte.
Auch der Kurs den unser Verein vorher dafür angeboten hat (damals noch mit unserem 80 Jahre alten Fluglehrer Urgestein der als ehenaliger Schulleiter auch Ahnung von Didaktik hatte) war mit die beste Einführung in den Motorflug den ich mir vorstellen kann.
Vielleicht einfach mal machen statt zu fragen ob man es juristisch braucht oder nicht. Geschadet hat es bei uns keinem.
Zum praktischen Üben am besten einen Vatsim Account anlegen und dann mal die Prüfungsflughäfen anfliegen.
|
|
|
|
|
Kleine Korrektur, die USA verzichten nicht auf die Funkprüfung, sie haben sie in die PPL Ausbildung integriert und dafür eine Zulassung der ITU. Die FAA findet ein Extradokument mal erstmal doof und weisst deswegen darauf hin, dass man für Fliegen ausserhalb der USA seinen FCC Flugfunknachweis extra anfordern muss.
Das Argument der Praxis auf FIS ist allerdings etwas, dass man flach halten sollte - ähnliches habe ich vor vielen Jahren im Seefunk erlebt, bis die Behörden aufgewacht sind und kontrolliert haben, wer denn funkt ohne Funklizenz ... das war für viele bitter, weil das als Verstoss gegen Telekommunikationsgesetze in einem unwitzigen Bereich der Gesetzgebung ist.
|
|
|
|
|
Und ja, die ist geltendes Recht in Deutschland, genau wie andere nationale Gesetze, die gegenüber den EASA-Regeln z. T. strenger sind (z.B. die FSAV).
Das mag fürs BZF so sein da Sprechfunk nur national und nicht von EU/EASA Regeln behandelt wird. Die FSAV ist aber kein gutes Beispiel dafür weil die Inhalte ebenfalls von EU Recht geregelt werden.
Das EU-Recht hat in der Regel Vorrang vor nationalem Recht, was bedeutet, dass es bei Widersprüchen angewendet werden muss. Das bedeutet nicht, dass nationales Recht außer Kraft gesetzt wird, sondern dass es nicht angewendet werden darf, wenn es dem EU-Recht widerspricht.
Wenn in der FSAV z.B. steht man benötigt zum IFR fliegen einen Autopiloten gilt das nicht weil EU Recht dies nicht erfordert.
|
|
|
|
|
Lieber Prinz, ich möchte jetzt nicht in Huberts Sozialneidperspektive sinken
Exkurs ( hoffentlich einmalig): Der Hubert hat gegenüber Euch Pfauen nicht das Bedürfns gefallen zu müssen, ist nur der Sache "verpflichtet". Und, Sozialneid heißt es in der Politik immer wenn es sonst an Argumenten gebricht. Das Übliche unterm Horizont der Krämerseele und des Beckmessers.
|
|
|
|
|
Ja und Nein. Beim Luftamt Südbayern (und, wie von wem anders geschrieben wohl auch beim RP Darmstadt) kann man im Rahmen der theoretischen PPL/LAPL-Prüfung auch gleich die Flugfunkprüfung mit erledigen. Das passiert aber nicht als Teil der LAPL/PPL-Theorie, sondern man legt bei dem Termin vor Ort im Luftamt nacheinander 2 Prüfungen ab. Erst die Flieger-Theorie, dann die Flugfunkprüfung.
Aber bekommt man dann ein separates BZF oder nur den Eintrag in die Lizenz nach §133 LuftPersV, der dann als "gleichwertige Bescheinigung" wie in §1(1) FlugfunkV zählt? Denn dann wäre ja die Aussage, man bräuchte kein BZF, zumindest halbwahr - man bräuchte zwar nicht den Schein, aber man muss die Prüfung ablegen.
|
|
|
|
|
Wenn in der FSAV z.B. steht man benötigt zum IFR fliegen einen Autopiloten gilt das nicht weil EU Recht dies nicht erfordert.
Vorsicht, die FSAV regelt die Flugsicherungsausrüstung im deutschen Luftraum und da lässt das EU-Recht durchaus Möglichkeiten zur nationalen Ergänzung zu, siehe SERA Art. 8, Transitional and additional measures. Damit kann die FSAV durchaus ein DME für IFR im deutschen Luftraum vorschreiben - der Autopilot steht allerdings in der LuftBO und die ist für EASA-Flugzeuge tatsächlich nicht anwendbar.
|
|
|
|
|
Das kann ich dir leider nicht beantworten. Ich habe zwar 2014 meine PPL-Theorie beim BYLAS geschrieben, hatte da allerdings das BZF bereits vorab erledigt. Ich kann mich aber erinnern, dass einer der beiden Aufsichten die Kandidaten, die für beides gemeldet waren, zu sich geholt hat und dann nebenan den praktischen Teil der Funkprüfung durchgesprochen hat.
Mir ging es aber vor allem darum, darzustellen, dass es zwar an einem Termin/Ort stattfindet und oft auch durchs gleiche Personal geprüft wird, es aber rechtlich 2 getrennte Prüfungen sind, die man individuell bestehen oder nicht bestehen kann.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Junge Junge, wenn Horst diesen Thread jetzt zum LBA gibt, Werden wohl einige Teilnehmer ihr Medical verlieren. Sucht mal eure Therapeuten auf, wobei Persönlichkeitsstörungen echt kaum bis gar nichts zu behandeln sind.
Aber dann wäre hier wieder Platz für sachliche Diskussion
(zufällig an den letzten)
|
|
|
|
|
Na na, "Sprechfunk nur national" darf man so nicht stehen lassen. Sprechfunk oder allgemein die Teilnahme am Funkverkehr sind heftigst durch Internationale Verträge reglementiert, nur eben durch die ITU, die eine durchaus mächtige Organisation ist. Es gibt wohl kaum einen Bereich des Rechts, der so international geregelt ist wie Telekommunikation und Funkverkehr.
|
|
|
|
|
Ja, dann eben national exekutiert. Oder stellt Dir die ITU dein AZF aus?
|
|
|
|
⇠
|
36 Beiträge Seite 2 von 2
1 2 |
|
|
 |
|
|
|
 |
 |
|