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3. Dezember 2025 11:16 Uhr: Von Norbert Rading an Johannes König

Ja und Nein. Beim Luftamt Südbayern (und, wie von wem anders geschrieben wohl auch beim RP Darmstadt) kann man im Rahmen der theoretischen PPL/LAPL-Prüfung auch gleich die Flugfunkprüfung mit erledigen. Das passiert aber nicht als Teil der LAPL/PPL-Theorie, sondern man legt bei dem Termin vor Ort im Luftamt nacheinander 2 Prüfungen ab. Erst die Flieger-Theorie, dann die Flugfunkprüfung.

Aber bekommt man dann ein separates BZF oder nur den Eintrag in die Lizenz nach §133 LuftPersV, der dann als "gleichwertige Bescheinigung" wie in §1(1) FlugfunkV zählt? Denn dann wäre ja die Aussage, man bräuchte kein BZF, zumindest halbwahr - man bräuchte zwar nicht den Schein, aber man muss die Prüfung ablegen.

3. Dezember 2025 12:05 Uhr: Von Johannes König an Norbert Rading

Das kann ich dir leider nicht beantworten. Ich habe zwar 2014 meine PPL-Theorie beim BYLAS geschrieben, hatte da allerdings das BZF bereits vorab erledigt. Ich kann mich aber erinnern, dass einer der beiden Aufsichten die Kandidaten, die für beides gemeldet waren, zu sich geholt hat und dann nebenan den praktischen Teil der Funkprüfung durchgesprochen hat.

Mir ging es aber vor allem darum, darzustellen, dass es zwar an einem Termin/Ort stattfindet und oft auch durchs gleiche Personal geprüft wird, es aber rechtlich 2 getrennte Prüfungen sind, die man individuell bestehen oder nicht bestehen kann.


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