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Das neue Heft erscheint am 1. September
Beurteilung der kardiovaskulären Risikofaktoren
Air India 171 – mehr Fragen als Antworten
Segelflugterror oder Motorflugsturheit?
Daten-Interfaces im Cockpit
Jobs: Viel mehr als nur Airlines
Unfallanalyse: Riskanter Abflug
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Vorgestern 17:45 Uhr: Von Horst Metzig an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Das liegt im Entscheidungsbereich der EU, siehe https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011R1178 Ab Seite 173 beginnt der flugmedizinische Teil. Auf Seite 175 Teil MED.A.025 ( b ) Auf Seite 177 Teil MED.A.050 Verweisung ( a und b ) So steht das in EU 1178/2011, nachzulesen.

Interessant wird es, wenn ein Mitgliedstaat diese Forderungen nur ungenügend nachkommen können. Hier müsste man die Normengeber der EU auffordern, dem misslingenden Mitgiedstaat entweder Hilfen zukommen zu lassen, oder die Fälle auf andere Mitgiedstaaten weiter verweisen.

Die führenden Fliegerärzte der EU Mitgliedstaaten treffen sich jährlich und legen die Regeln fest.


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