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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Gestern 18:06 Uhr: Von Marc Störing an Joachim P.

Liebe alle,

das sind wirklich alles gute Beiträge! Danke!

Ob die clocudbasierten Lösungen gut funktionieren, ist wohl eine individuelle Frage. Sind Lösungen der jeweilige Vercharterer gut angebunden, ist das eine große Hilfe für Piloten. Ich kann bei mir tatsächlich 90 % der Flüge automatisiert übernehmen lassen, habe ich heute festgestellt

Es bleibt der Einwand der laufenden Kosten und der fehlenden Kontrolle beziehungsweise der Abhängigkeit vom Export.

Eindeutig ist die Frage der Revisionssicherheit wohl nicht. Wenn das Flugbuchung als Urkunde im rechtlichen Sinne gelten soll, ist das etwas anderes, als in SAP gespeicherte Daten.

Interessant ist die Überlegung, dass jene Behörde, welche zuständig für die Einschätzung der Zulässigkeit des Flugbuchs in seiner konkreten Form ist, in Deutschland dann möglicherweise nicht jene Behörde ist, welche vor Ort Kontrollen verantwortet.

Ich führe aktuell ein Flugbuch auf Papier, eine Schatten-Excel und befülle die Buchungen in unterschiedlichen Buchungssystemen der Vercharterer. Das ist also ein dreifacher Aufwand, und der nervt.

Sehr hilfreich fand ich den Einwand, die Rolle des Flugbuchs nicht zu überschätzen. Natürlich werde ich weiterhin ein vernünftiges Flugbuchung führen. Aber wenn man irgendwann hunderte Stunden hat und jede Woche in die Luft kommt, hat das Thema eine andere Bedeutung als beim frischen Flugschüler, der sich über jede Flugstunde freut und danach über jede weitere Minute beim Hinarbeiten auf die ersten 100 PIC-Stunden.

Mich wundert nur die Aussage zur Flugzeit. Ist nicht im Gegenteil seit einigen Jahren allein die Blockzeit für das Flugbuchung relevant?

Gestern 18:23 Uhr: Von Thomas R. an Marc Störing Bewertung: +1.00 [1]

Interessant ist die Überlegung, dass jene Behörde, welche zuständig für die Einschätzung der Zulässigkeit des Flugbuchs in seiner konkreten Form ist, in Deutschland dann möglicherweise nicht jene Behörde ist, welche vor Ort Kontrollen verantwortet.

Das Flugbuch ist bei der Kontrolle vor Ort irrelevant, da es nicht mitgeführt werden muss (vgl. NCO.GEN.135 und FCL.045).

Es bleibt der Einwand der laufenden Kosten[...]

Stimmt, für die 17,50 Euro, die b4takeoff pro Jahr kostet (im 2-Jahres-Abo), könnte man auch 2 Minuten SR22 fliegen ;-)

Gestern 18:52 Uhr: Von Joachim P. an Marc Störing Bewertung: +1.00 [1]

"Flugzeit" ist in Kontext Flugbuch rechtlich gleich Blockzeit, siehe die NfL. Die "Airtime" die Du wohl meinst spielt keine Rolle im Flugbuch. Nur für die Technik.

Gestern 19:02 Uhr: Von Joachim P. an Thomas R.

Das Flugbuch ist bei der Kontrolle vor Ort irrelevant, da es nicht mitgeführt werden muss (vgl. NCO.GEN.135 und FCL.045).

Beim UL nach LuftPersVO 120 aber schon. ;)

Gestern 19:07 Uhr: Von Joachim P. an Marc Störing

Eindeutig ist die Frage der Revisionssicherheit wohl nicht. Wenn das Flugbuchung als Urkunde im rechtlichen Sinne gelten soll, ist das etwas anderes, als in SAP gespeicherte Daten.

Das Flugbuch ist keine Urkunde im rechtlichen Sinne. Wo kommt das denn her?

Es hat nach der NfL lediglich "Urkundencharakter" was sich m.E. auf die Nachvollziehbarkeit der Änderungen bezieht und sie Möglichkeiten mit Unterschriften Dinge zu bestätigen.

Digitale Buchführung und Konzepte wie DocuSign sind daher nichts anderes als ein Flugbuch.

Lies bitte die NfL vor der nächsten Antwort. ;)

Da ich jetzt keine Lust mehr habe, mein FI-Pro-Tipp: Kaufe Dir was bei Schiffmann oder Jeppesen, da bist Du auf der sicheren Seite. Und für die 17 Euro ggf ein Projekt bei GoFundMe starten. ;)

Gestern 20:01 Uhr: Von Thomas R. an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Beim UL nach LuftPersVO 120 aber schon. ;)

Das weiss aber kein Kontroletti ;-)


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