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18. August 2025 08:52 Uhr: Von Willi Fundermann an Joachim P. Bewertung: +7.00 [7]

"Das Flugbuch ist keine Urkunde im rechtlichen Sinne. Wo kommt das denn her?"

Natürlich ist das Flugbuch eine Urkunde im juristischen Sinn! Urkunde z.B. im Sinne des Strafrechts ist eine "verkörperte Erklärung, die ihrem Inhalt nach geeignet und bestimmt ist, für Rechtsverhältnisse Beweis zu erbringen und ihren Ausssteller erkennen lassen". Gängiges Schulbeispiel ist ein Bierdeckel, der eine vom Wirt "ausgestellte Urkunde" ist, wenn der Wirt z.B. Striche für Getränke darauf macht. Wenn ich davon welche auslösche, begehe ich Urkundenfälschung!

Wenn ich ein Flugbuch führe, stelle ich natürlich auch eine Urkunde her. Wenn ich aber z.B. sachlich falsche Eintragungen mache, ist das keine Urkundenfälschung, sondern lediglich eine "schrifliche Lüge". Wenn aber Du in meinem Flugbuch - ohne mein Wissen - Einträge vornehmen oder ändern würdest, wäre das Urkundenfälschung.

https://www.justiz.nrw.de/sites/default/files/imported/files/2010-07/Brief_034_1.pdf


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