Diese Feststellung: sondern die m.E. Gängelung der Piloten mit Massnahmen, die eine erhöhte Sicherheit nur vorgaukeln, aber eben Keine erhöhte Sicherheit bringen, finde ich interessant, auch weil es von jemanden kommt, der jahrelange beruflich - wissenschaftliche Erfahrung mitbringt.
Wie gut lässt sich diese Aussage wissenschaftlich und gerichtsverwertend begründen? Ich währe der Erste, welcher LAPL und Klasse 2 Medicals wissenschaftlich in Frage stellen möchte, wenn es um die Fragestellung geht, wie qualifiziert sind die medizinische Untersuchungsmethoden für LAPL und Klasse 2 medicals in der Norm EU 1178/2011, um medizinisch begründete Pilotenausfälle zu erklären, um so die Flugunfallhäufigkeit zu erklären.
Ich möchte Ihnen hier im Forum ein Segelflugunfall vorstellen:
Der Leichnahm des Luftfahrzeugführers wurde obduziert. Es wurde eine hochgradige Herzkranzschlagaderverkalkung festgestellt, die wiederholte Zustände einer Sauerstoffmangelversorgung des Herzen anzeigt.
Hier der BFU Bericht: https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2011/Bericht_11_3X093_VentusCT_Huetten-Hotzenwald.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Hier ein Videofilm dieses Absturz: https://www.youtube.com/watch?v=G8iAKvTWX5I
An der Stelle, wo das Segelflugzeugwrack lag, stehen üblicherweise Zuschauer des Flugbetrieb.
Anmerkung: Dieser tödlich verunfallte Pilot war Facharzt für Orthopädie. ( Orthopädie kontra Kardiologie )
Hätte dieser Segelflugunfall durch qualifizierte flugmedizinische Untersuchung verhindert werden können?