Zumindest gibt es jetzt wohl eine Übergangsfrist:
[...] wen es interessiert kann nach "Herrenberg-Urteil" googeln [...]
Meldung von hier: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1042188
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat wegen des von dir genannten Urteils eine Übergangsregelung bis 2027 beschlossen.
Vielleicht nimmt sich die kommende Regierung des Themas ja nochmal an. Ich hoffe es zumindest - befürchte jedoch, dass eher irgendwelche populististische Ressentiments bedient werden.
Wörtlich heißt es auf der genannten Website:
Die Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch betrifft die Versicherungspflicht von Lehrkräften, insbesondere in der Erwachsenenbildung und an Musikschulen. Hintergrund ist das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 und die Prüfung des Erwerbsstatus von Lehrkräften. Vorgesehen ist, dass im Falle einer Prüfung durch einen Versicherungsträger, die eine Versicherungspflicht der Lehrkraft feststellt, die Versicherungspflicht erst ab 1. Januar 2027 gilt. Voraussetzung dafür ist, dass „die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer Selbstständigkeit ausgegangen sind“ und die betroffene Lehrkraft zustimmt. Mit der Regelung soll es laut Antrag ermöglicht werden, „für einen begrenzten Zeitraum von einer ansonsten zwingenden Nachforderung von Sozialbeiträgen abzusehen“ und „Bildungseinrichtungen und Lehrkräften ausreichend Zeit zu geben, um die notwendigen Umstellungen der Organisations- und Geschäftsmodelle vorzunehmen, damit Lehrtätigkeiten auch unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbständig ausgeübt werden können“.
.