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30. Oktober 2024 11:33 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an Michael Stock Bewertung: +3.00 [3]

Ich weiß nicht, worauf Du mit Deinen Zweifeln der "Rechtmäßigkeit" hinauswillst, aber letztlich zählt im öffentlichen Raum nicht, welche eigene Interpretation man hat, sondern wie andere das auslegen.

Wenn man "meint" die US-Lizenz genügt, ist damit zu rechnen, dass im Falle eines Unfalls die Versicherung jegliche Leistung verweigert, da man ohne gültige Lizenz/Berechtigung geflogen ist. Es wird dann ein langer, sehr langer Weg seine Überzeugung durch diverse Gerichte zu tragen. Aber selbst schon die Straftat wegen "Fliegen ohne Lizenz" (§60 LuftVG) kann "teuer" werden und wird mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe "belohnt".

Ich würde mir den "Luxus" einer anderen Meinung hier nicht leisten wollen.


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