Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. April
Probebetrieb FIS Hörbereitschaft
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Praxisbericht Basic Instrument Rating
Vorbereitung zur Leserreise 2025
Lichtblicke deutscher Behördenlösungen
Unfall: Fortgesetzte Untätigkeit
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

17. Juni 2024 15:04 Uhr: Von Matthias Reinacher an P Kilo

Leider kann ich inhaltlich nichts beitragen, nur wieder einmal raten: Ausflaggen nach Österreich, bevor der "Zufallsbefund" kommt. Ich hoffe, dass Du dein Medical rasch wiederbekommst und würde anschliessend auch zu dem Schritt raten.

17. Juni 2024 15:14 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Matthias Reinacher

Und in Österreich sind die so blind, dass da kein Zufallsbefund vorkommen kann?

Oft sind Zufallsbefunde lebensrettend.

17. Juni 2024 15:29 Uhr: Von Matthias Reinacher an Dr. Thomas Kretzschmar

Natürlich nicht; das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun -- aber in AT dauert eine Verweisung kein Jahr, in dem dann alle Ratings ablaufen.

17. Juni 2024 16:21 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +1.00 [1]

Blind nicht, aber es geht offenbar deutlich schneller. Vor Jahren entdeckte man auf meinem EKG beim jährlichen Medical class 1 eine Extrasystole (soweit ich das richtig bezeichne). Am nächsten Tag hatte ich einen Termin mit Belastungs-EKG bei Spezialisten und zwei Tage darauf wieder ein neues Medical ohne diesbezügliche Einschränkungen.

23. Juni 2024 12:36 Uhr: Von Peter Meier an Matthias Reinacher

Da nicht ganz klar herauskommt, ob der Threadstarter jetzt schon kein Medical hat oder erwartet, dass er im Rahmen der nächsten Verlängerungsuntersuchung an das LBA verwiesen wird hier nochmal der wichtige Hinweis, dass ohne valides Medical ein Transfer im EASA-Raum (das schließt Österreich mit ein) nicht möglich ist.

Selbst wenn er mit noch validem Medical den Transfer beginnt (der würde dann nach Anmeldung bei AustroControl von dort aus an das LBA herangetragen), so müsste, da solch ein Transfer aufgrund der bekannten Effizienz des LBA 1 Jahr und länger dauert, er sich während des Transfers erneut in D untersuchen lassen, dabei käme die Sache mit der "Pumpe" heraus. Solange der Transferakt aber nicht abgeschlossen ist, ist D nicht nur Lizenzgeber, sondern auch verantwortlich für das Medical. Wenn dieses während des Transferaktes vom LBA i.S.v. MED.A.046 c) des Anhangs lV zur Durchführungsverordnung (EU) 2019/27 eingezogen wird, so ist der Transfer damit ohne Erfolg beendet und der Lizenznehmer verbleibt in den guten Händen des LBA.

23. Juni 2024 13:20 Uhr: Von Horst Metzig an Peter Meier

Wegen dieser etwas komplexen Sachlage, Lizenzumzug bei Konsultation/Verweis, habe ich mich schriftlich an Austro Control gewendet. ( Irgend wann hat mich sogar der flugmedizinische Direktor zuhause antelefoniert ) Meine Anfrage wurde bei Austrocontrol zur Rechtsabteilung weitergeleitet. Am 27 Februar dieses Jahres bekam ich schriftlich die Antwort und Lösung des Lizenztransfer bei laufender Konsultation.

Zitat Austro Control: Es müsste daher so vorgegangen werden, wie ich es ursprünglich erklärt habe. Bei offener Verweisung/Konsultation müsste der offene Antrag auf Ausstellung eines flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnis erst beim Fliegerarzt zurückgezogen werden. Dieser müsste die bereits begonnene Konsultation/Verweisung bei der zuständigen Behörde stornieren. Dann kann ein Antrag auf Wechsel der zuständigen Behörde gestellt werden. Bei Transferabschluss kann dann erneut ein Tauglichkeitszeugnis ( nun unter Aufsicht des neuen Lizenzstaates ) bei einem Fliegerarzt beantragt werden, dieser kann die notwendige Verweisung/Konsultation dann über die neue Behörde spielen.

Hinweis: Am 8 März dieses Jahres bekam ich ein Schreiben von der tschechischen Flugmedizin ( der fliegerärztliche Direktor CAA Tschechien ) mit der Schrift: Dear Mr. Metzig, I have received from LBA and Austro Control about your mental status......

Ich wurde gebeten, mich psychiatrisch untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung wurde am 8 Mai dieses Jahres in Prag durchgeführt mit dem Ergebnis, ich bin aus psychiatrischer Betrachtung geeignet, ein Segelflugzeugnis verantwortlich zu führen, mit Hinweis auf eine leichte Autismuseigenschaft. ( Inzwischen habe ich ziemlich jede Fachabteilung des flugmedizinischen Institut in Prag durchlaufen, einschliesslich dem militärischen Bereich Desorientierungstraining für Instrumentenflug. )

Bedankenswerter Weise hat sich Austro Control Sorgen über meine mental Status Gesundheit gemacht. Am 27 Februar habe ich Austro Control bemüht, Wege für deutsche Lizenzinhaber anzugeben, welche sich nicht der Langwierigkeit des LBA aussetzen wollen, mir zu benennen. Das wurde auch gut gemacht. Am 8 März wurde ich darüber informiert, dass mein psychiatrischer Zustand im Ansinnen einiger zu überprüfen wäre. Über diese Zusammenhänge kann sich jeder seine eigene Gedanken machen. Diese Angelegenheit habe ich auch dem Verkehrsausschuss im deutschen Bundestag übergeben.

23. Juni 2024 14:30 Uhr: Von Peter Meier an Horst Metzig

Wäre zunächst zu erwähnen, dass mein Einwand sich auf Klasse 1 bezog, mag bei Klasse 2/LAPL anders sein.

Wie dem auch sei, bei Klasse 1 muss ein offener Vorgang (nach Verweisung ist ein Vorgang immer "offen") geschlossen werden. Das geschieht durch Ausstellung eines neuen Tauglichkeitsbescheides sowie Ablauf der Widerrufsfrist. Ist der Tauglichkeitsbescheid positiv und es besteht weiterhin Interesse am Umzug, dann steht dem nichts im Wege. Ist der Bescheid negativ, ist zumindest bei Klasse 1 ein Transfer definitiv nicht möglich. Daran würde auch eine Rückbeorderung der Verweisung nichts ändern, denn dadurch hätte man ja nicht das Medical zurück.
Wie gesagt, kann bei Klasse 2 und LAPL anders sein.

23. Juni 2024 15:51 Uhr: Von Horst Metzig an Peter Meier

Ich denke speziell die Klasse 1 medicals halte ich für wichtiger, weil dort Existenzen betroffen sind. Privatpiloten verlieren nicht die Existenz im Erwerb.

Ich würde mich dennoch an die Ausführung von Austrocontrol halten, weil die haben meinetwegen die Rechtsabteilung bemüht. Jetzt wäre es interessant zu wissen, wie Klasse 1 Inhaber nach den Informationen von Austrocontrol verfahren. Austrocontrol hält sich an EU Regeln.

Warum wird hier immer Austrocontrol angegeben, es gibt noch die Schweiz im deutsch sprachigen Bereich der Medicals.

23. Juni 2024 16:57 Uhr: Von Wolff E. an Horst Metzig

Fluglehrer haben oft nur Medical Class 2. Die sind auch arbeitslos ohne Medical

24. Juni 2024 07:50 Uhr: Von P Kilo an Peter Meier

Hallo!

Mein Medical ist formell noch ein knappes Jahr gültig, bin aber wegen dieser Geschichte nciht flugtauglich. Ich glaube, ich muss jetzt erstmal versuchen, hier in D wieder an die Flugtauglichketi zu kommen.

Vielen Dank erstmal für alle Hinweise.

Viele Grüße,

P

26. Juni 2024 09:59 Uhr: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig

Zu diesem Zitat habe ich eine Verständnisfrage:

AustroControl sagt also, dass sie bei "problematischen" Medicals nichts gegen einen Transfer haben, wenn der Fliegerarzt den Konsultationsantrag zurückzieht, ohne ein neues Medical ausgestellt zu haben und somit das bestehende Medical aus medizinischen Gründen ruht? Gibt es einen Ansprechpartner bei AustroControl, mit dem ein Transfer besprochen werden kann?

Ich habe von einem Kollegen erfahren, dass sein AME eine Konsultation eingeleitet hat, die laut Part-MED eigentlich gar nicht notwendig ist, und jetzt will er diese nicht zurückziehen und das Medical ausstellen (warum auch immer... die Leute sind schon verrückt). Inzwischen ist ein halbes Jahr vergangen und LBA lässt sich Zeit.

Also kann man hier doch einen Transfer zur AustroControl beantragen, solange der AME wenigstens den Antrag zurückzieht, ohne ein neues Medical ausgestellt zu haben?

26. Juni 2024 10:26 Uhr: Von Yury Zaytsev an Peter Meier Bewertung: +3.00 [3]

Austrocontrol sagt das nur nicht explizit, da man dort mit Transfers bei im Vergleich zum LBA 4fachen Gebührensätzen als privat organisierte GmbH ein einträgliches Geschäft betreibt.

Sorry, aber ich muss mich fragen, ob du nicht selbst in irgendeiner Weise in weniger erträgliche Geschäfte der LBA involviert bist und dadurch deine Wahrnehmung etwas gefärbt ist. Die AustroControl ist zwar eine GmbH, muss sich aber an die vom Finanzministerium festgelegte Austro Control Gebührenverordnung halten:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007498

Sie ist also alles andere als eine "privat organisierte GmbH", in der gewinnorientierte Geschäftsführer willkürliche Tarife festlegen. Zumindest scheint die AustroControl mit den ihr übertragenen Aufgaben ganz gut zurechtzukommen und mit den Einnahmen den Service so zu organisieren, dass das Geschäft vernünftig läuft... Und sich über Gebühren in der Größenordnung von 100 Euro, bei Flugstundenkosten ab 100 Euro, aufzuregen, wenn man sonst wegen Versäumnissen der LBA monate- oder jahrelang am Boden bleibt, ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht einfach lächerlich.

Übrigens, mit einer privatwirtschaftlich organisierten "DFS Deutsche Flugsicherung GmbH", die mir über ihre eigene Tochter "R. Eisenschmidt GmbH" die AIP VFR und ICAO Karten für hunderte von Euros verkauft, die mit meinen Steuergeldern erst hergestellt wurden, hast du aber kein Problem? Nachdem die verklagt wurden, sind die spontan so gütig geworden, das AIP in schlechter Qualität doch online zu stellen, aber für die Einbindung in Navigationsprogramme (was es eigentlich erst brauchbar macht) muss man nach wie vor bezahlen. Die Anfluggebühren findest du sicher auch ganz angemessen?

27. Juni 2024 02:40 Uhr: Von Horst Metzig an Yury Zaytsev

Gerne übermittle ich die Kontakte zu Austro Controll Flugmedizin, siehe Kontakte.: https://www.austrocontrol.at/piloten/flugmedizin

Dort sind die Telefonnummern und E Mail Adressen veröffentlicht. Mit Sicherheit bekommt jeder Pilot dort einen Gesprächspartner, was bei dem LBA nach meiner Erfahrung eher unmöglich ist.

27. Juni 2024 09:01 Uhr: Von Yury Zaytsev an Horst Metzig

Danke dir, ich gebe das an den Kollegen weiter.


14 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang