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23. Juni 2024 14:30 Uhr: Von Peter Meier an Horst Metzig

Wäre zunächst zu erwähnen, dass mein Einwand sich auf Klasse 1 bezog, mag bei Klasse 2/LAPL anders sein.

Wie dem auch sei, bei Klasse 1 muss ein offener Vorgang (nach Verweisung ist ein Vorgang immer "offen") geschlossen werden. Das geschieht durch Ausstellung eines neuen Tauglichkeitsbescheides sowie Ablauf der Widerrufsfrist. Ist der Tauglichkeitsbescheid positiv und es besteht weiterhin Interesse am Umzug, dann steht dem nichts im Wege. Ist der Bescheid negativ, ist zumindest bei Klasse 1 ein Transfer definitiv nicht möglich. Daran würde auch eine Rückbeorderung der Verweisung nichts ändern, denn dadurch hätte man ja nicht das Medical zurück.
Wie gesagt, kann bei Klasse 2 und LAPL anders sein.

23. Juni 2024 15:51 Uhr: Von Horst Metzig an Peter Meier

Ich denke speziell die Klasse 1 medicals halte ich für wichtiger, weil dort Existenzen betroffen sind. Privatpiloten verlieren nicht die Existenz im Erwerb.

Ich würde mich dennoch an die Ausführung von Austrocontrol halten, weil die haben meinetwegen die Rechtsabteilung bemüht. Jetzt wäre es interessant zu wissen, wie Klasse 1 Inhaber nach den Informationen von Austrocontrol verfahren. Austrocontrol hält sich an EU Regeln.

Warum wird hier immer Austrocontrol angegeben, es gibt noch die Schweiz im deutsch sprachigen Bereich der Medicals.

23. Juni 2024 16:57 Uhr: Von Wolff E. an Horst Metzig

Fluglehrer haben oft nur Medical Class 2. Die sind auch arbeitslos ohne Medical

26. Juni 2024 10:26 Uhr: Von Yury Zaytsev an Peter Meier Bewertung: +3.00 [3]

Austrocontrol sagt das nur nicht explizit, da man dort mit Transfers bei im Vergleich zum LBA 4fachen Gebührensätzen als privat organisierte GmbH ein einträgliches Geschäft betreibt.

Sorry, aber ich muss mich fragen, ob du nicht selbst in irgendeiner Weise in weniger erträgliche Geschäfte der LBA involviert bist und dadurch deine Wahrnehmung etwas gefärbt ist. Die AustroControl ist zwar eine GmbH, muss sich aber an die vom Finanzministerium festgelegte Austro Control Gebührenverordnung halten:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007498

Sie ist also alles andere als eine "privat organisierte GmbH", in der gewinnorientierte Geschäftsführer willkürliche Tarife festlegen. Zumindest scheint die AustroControl mit den ihr übertragenen Aufgaben ganz gut zurechtzukommen und mit den Einnahmen den Service so zu organisieren, dass das Geschäft vernünftig läuft... Und sich über Gebühren in der Größenordnung von 100 Euro, bei Flugstundenkosten ab 100 Euro, aufzuregen, wenn man sonst wegen Versäumnissen der LBA monate- oder jahrelang am Boden bleibt, ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht einfach lächerlich.

Übrigens, mit einer privatwirtschaftlich organisierten "DFS Deutsche Flugsicherung GmbH", die mir über ihre eigene Tochter "R. Eisenschmidt GmbH" die AIP VFR und ICAO Karten für hunderte von Euros verkauft, die mit meinen Steuergeldern erst hergestellt wurden, hast du aber kein Problem? Nachdem die verklagt wurden, sind die spontan so gütig geworden, das AIP in schlechter Qualität doch online zu stellen, aber für die Einbindung in Navigationsprogramme (was es eigentlich erst brauchbar macht) muss man nach wie vor bezahlen. Die Anfluggebühren findest du sicher auch ganz angemessen?


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