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17. Juni 2024 14:00 Uhr: Von Philipp Tiemann an Guido Frey

Ich verstehe folgende Aussage in dem Positionspapier nicht:

Grenzabfertigungen für Flüge von und zu Non-Schengen-Staaten wären in Zukunft nur noch über die internationalen Flughäfen möglich, wo die Bundespolizei eigene Inspektionen unterhält.

Es ist doch so, dass in aller Regel auch an Verkehrslandeplätzen die BuPo selbst anrückt. Die Sache mit dem Hilfspolizisten scheint mir in der Gesamtheit eher die Ausnahme zu sein.

Also müssten auch nach der Änderung an diesen Verkehrslandeplätzen Grenzabfertigungen ohne Änderungen möglich sein.

Trotzdem wäre eine Reduzierung der Grenzstellen natürlich schlecht, denn direkt in D (idealerweise direkt am Heimatplatz) auszuklarieren ist bei Flügen nach GB/IE bisher immer noch das Bequemste; viel besser als das Gefrickel und die Fristen z.B. in NL, BE und vor allem FR...

17. Juni 2024 14:10 Uhr: Von Guido Frey an Philipp Tiemann

Da habe ich ehrlicherweise keinen Überblick, an wie vielen Flugplätzen die BuPo selbst und an wievielen Plätzen "im Auftrag der BuPo" kontrolliert wird. Ich weiß auch nicht, ob die BuPo die Kontrollen außerhalb ihrer Inspektionen an Flugplätzen, die nicht als Verkehrsflughafen klassifiziert sind, künftig weiter anbieten will.

17. Juni 2024 14:15 Uhr: Von Guido Frey an Philipp Tiemann

Trotzdem wäre eine Reduzierung der Grenzstellen natürlich schlecht, denn direkt in D (idealerweise direkt am Heimatplatz) auszuklarieren ist bei Flügen nach GB/IE bisher immer noch das Bequemste; viel besser als das Gefrickel und die Fristen z.B. in NL, BE und vor allem FR...

Ich wäre da auch ein Freund der britischen Lösung: Eine rechtzeitige Anmeldung mit allen Details schicken, im Gegenzug dafür an nahezu jedem Platz landen können und evtl. einer Stichprobenkontrolle zu unterfallen. Das würde die Zahl der Grenzübergangsstellen sicher signifikant erhöhen.


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