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19. April 2024: Von Peter Meier an Christopher Neuhaus

Inzwischen ist diese Anfrage beantwortet worden, teils interessant, größtenteils aber überflüssig und trägt nicht zur Aufklärung bei. Zudem werden fast nur quantitative Fakten erwähnt, qualitative wie z.B. das Rechtsverständis vom Referat L6 bleiben außen vor.

Es wird versucht, die Probleme zu verharmlosen und stets auf Personalknappheit zurückzuführen, was aber Unsinn ist. Zudem liegem dem Verwaltungsgericht ca. 350 Klagen wegen Untätigkeit bzw. Verpflichtungsklagen vor. Auch die Anzahl der beantragten Akteneinsichten dürfte weit höher sein als 2.

19. April 2024: Von Yury Zaytsev an Peter Meier

Hallo Peter, hast du den Link auf die Antwort?

19. April 2024: Von Tomasz Soroczynski an Yury Zaytsev

Der Link: https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011076.pdf.

Ein Zitat aus der Antwort: "Zurzeit stehen dem" LBA hierzu 7 erfahrene flugmedizinische Sachverständige zur Verfügung"

Laut meinem Wissen drei von den oben genannten Medical Assessors sind keine Fliegerärzte und und eine weitere Person ist ein Fliegerarzt zweiter Klasse (https://www.easa.europa.eu/en/downloads/95722/en).

19. April 2024: Von Eberhard Lulay an Yury Zaytsev

Hierzu gibt es folgenden Link:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011076.pdf

LG

Eberhard

19. April 2024: Von Peter Meier an Yury Zaytsev Bewertung: +2.00 [2]

sorry, hätte ich liefern sollen, haben die anderen jetzt aber schon getan. Man kann auch den ganzen Vorgang auf einer Seite abbilden - https://dip.bundestag.de/vorgang/flugmedizinische-verwaltung-im-luftfahrt-bundesamt/310234

Was die "Qualität" der medizinischen Sachverständigen betrifft, so erfüllt kein einziger auch nur ansatzweise die üblichen Anforderungen der EASA, z.B. vor Aufnahme der Tätigkeit im Amt bereits jahrelange Erfahrung mit mind. 400 Untersuchungen etc. Die Stammmannschaft ist praktisch im Amt erst nachgeschult worden und dürfte nie einen "echten" Piloten untersucht haben. Das Leute, welche den ganzen Tag nur Akten wälzen, irgendwann den Bezug zur Realität verlieren, erklärt sich von selbst.

Ob nun die extern bedarfsweise hinzugezogenen Sachverständigen hier "full rated" sind, also autark entscheiden oder nur zuarbeiten dürfen, werden wir erfahren.

Auch im fliegerärztlichen Ausschuss, der inzwischen dem LBA untersteht (vorher Verkehrsministerium) sind längst nicht alle Fliegerärzte, trotzdem entscheiden die dort über Pilotenschicksale. Das widerspricht eindeutig den Regelungen der LuftPersV §21 und 34.

3. Mai 2024: Von Tomasz Soroczynski an Peter Meier

Aus juristischer Sicht: Ist es nicht so, dass die Medical Assessors, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, keine Medical Assessors sind? Ich denke, alle von ihnen getroffenen Entscheidungen können daher einfach in Frage gestellt werden.


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