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19. April 2024 18:03 Uhr: Von Peter Meier an Yury Zaytsev Bewertung: +2.00 [2]

sorry, hätte ich liefern sollen, haben die anderen jetzt aber schon getan. Man kann auch den ganzen Vorgang auf einer Seite abbilden - https://dip.bundestag.de/vorgang/flugmedizinische-verwaltung-im-luftfahrt-bundesamt/310234

Was die "Qualität" der medizinischen Sachverständigen betrifft, so erfüllt kein einziger auch nur ansatzweise die üblichen Anforderungen der EASA, z.B. vor Aufnahme der Tätigkeit im Amt bereits jahrelange Erfahrung mit mind. 400 Untersuchungen etc. Die Stammmannschaft ist praktisch im Amt erst nachgeschult worden und dürfte nie einen "echten" Piloten untersucht haben. Das Leute, welche den ganzen Tag nur Akten wälzen, irgendwann den Bezug zur Realität verlieren, erklärt sich von selbst.

Ob nun die extern bedarfsweise hinzugezogenen Sachverständigen hier "full rated" sind, also autark entscheiden oder nur zuarbeiten dürfen, werden wir erfahren.

Auch im fliegerärztlichen Ausschuss, der inzwischen dem LBA untersteht (vorher Verkehrsministerium) sind längst nicht alle Fliegerärzte, trotzdem entscheiden die dort über Pilotenschicksale. Das widerspricht eindeutig den Regelungen der LuftPersV §21 und 34.

3. Mai 2024 19:57 Uhr: Von Tomasz Soroczynski an Peter Meier

Aus juristischer Sicht: Ist es nicht so, dass die Medical Assessors, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, keine Medical Assessors sind? Ich denke, alle von ihnen getroffenen Entscheidungen können daher einfach in Frage gestellt werden.


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