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19. Februar 2023: Von Joachim P. an Tobi K. Bewertung: +1.00 [1]
Aus dem verlinkten Artikel:
"Nach Ansicht der Behörde in Berlin-Brandenburg gilt eine unbezahlte Rechnung in Höhe von € 36 als Kriterium der Unzulässigkeit."
19. Februar 2023: Von Wolff E. an Joachim P. Bewertung: +3.00 [3]

Genau das ist das Problem. Es ist den Beamten Tür und Tor geöffnet, um willkürlich zu entscheiden. Eine Definition, ab wann jemand "untragbar" ist, gibt es leider nicht. Und eine unbezahlte Rechnung über 30-40 Euro kann viele Gründe haben. GGf hat der Lieferant "Mist" gemacht und man hält das Geld zurück bzw. man geht einen Rechtsstreit ein. OK, da sollten die Beträge höher sein. Vermutlich ist auch einmaliges "schwarzfahren" in der U-Bahn ein "Knock Out" Kriterium....

Wenn man bedenkt, was in Berlin so alles nachweislich schief läuft und da keine Köpfe rollen..... (Zweilerlei Mass?)

27. Februar 2023: Von Kain Kirchhof an Wolff E.
Beitrag vom Autor gelöscht
27. Februar 2023: Von Horst Metzig an Kain Kirchhof

Es geht nicht allein zum Zugang zu nicht öffentliche Bereiche, sondern jeder Freizeitpilot mit beispielsweise TMG kann von jeden Feldflugplatz ( Segelflugplatz ) in bösartiger Absicht nicht nur den Luftverkehr gehörig durcheinander bringen, sondern sich auch in Menschenmassen stürzen. Andreas Lubitz hat das mit Germanwings ja so gemacht, trotz ZÜP.

27. Februar 2023: Von Kain Kirchhof an Horst Metzig
Beitrag vom Autor gelöscht
27. Februar 2023: Von Alfred Obermeier an Kain Kirchhof
Marco, es gibt keine „EU-Lizenz“, sondern nur eine Lizenz des Staates der diese ausstellt, daher DE.FCL. Nummer/ AT.FCL. Nummer, etc. Für Übungsflüge mit ausländischem FI oder PC Test mit FE gibt’s ein EASA EDD Examiner Difference Document. Aber das weißt Du doch alles selber. Es braucht also keinen „Passierschein A38“ am Schalter 1.
27. Februar 2023: Von Kain Kirchhof an Alfred Obermeier
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Februar 2023: Von Kain Kirchhof an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Februar 2023: Von Willi Fundermann an Kain Kirchhof Bewertung: +1.00 [1]

Sehr übersichtlich!

8. April 2023: Von F. S. an Kain Kirchhof

Sorry, aber das ist Uralt (ich vermute von 2015 oder so)!

Das Vertragsverletzungsverfahren wurde schon 2020 nach Änderung des LuftVG beendet.

10. April 2023: Von Sven Walter an F. S.
Leider.
18. April 2023: Von Tomasz Soroczynski an Sven Walter

Ich habe mich beim LBA nach dem Stand der Bearbeitung meiner Konsultation gefragt (Aufhebung der rechtswidrigen Auflagen), hier ist die Antwort der Behörde:

"Leider musste in Bezug auf die Bearbeitung von Anträgen eine Priorisierung vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass bestimmte Arten von Anträgen prioritär, andere wiederum nachgeordnet bearbeitet werden. Maßgebliche Kriterien hierfür sind, wie sehr sich eine Verzögerung auf die beruflichen und persönlichen Belange des jeweiligen Antragstellers auswirken würde und auch, ob Belange der gesellschaftlichen Daseinsfürsorge und Sicherheit betroffen sind.

Dies wird dergestalt umgesetzt, dass Anträge von Piloten aus dem Bereich der Helicopter Emergency Services (HEMS), also Rettungsdienste und Polizeibehörden höchste Priorität genießen, unmittelbar gefolgt von solchen, bei denen die berufliche Tätigkeit des Antragstellers ohne Priorisierung gefährdet würde. Dies betrifft vor allem Verweisungen, im Einzelfall aber auch Konsultationen, Transfers und Auflagenänderungen, sollte die jeweilige Einschränkung einer Berufsausübung entgegen stehen. Auflagenänderungen, welche zwar eine persönliche Mehrbelastung für den betroffenen Piloten darstellen, wie z.B. eine erhöhte Untersuchungsfrequenz, diesen allerdings nicht an der Berufsausübung hindern, sowie Anträge von Freizeitpiloten hingegen werden zunächst als weniger prioritär eingestuft und bei Kapazitätsengpässen nachrangig bearbeitet.

Wir haben vollstes Verständnis dafür, dass dieses Vorgehen im Einzelfall aus Sicht des betroffenen Piloten nicht zufriedenstellend ist, unsere Absicht ist aber, einen möglichst vielen Interessen gerecht werdenden Ausgleich zu schaffen.

Da die für Sie vergebene Einschränkung zwar einen persönlichen Mehraufwand und gewisse Einschränkungen in Bezug auf die Gestaltung Ihrer fliegerischen Tätigkeit bedeuten, Sie allerdings nicht grundsätzlich an der Ausübung Ihres Berufes oder der Rechte aus Ihrer Lizenz hindern, wird Ihr Antrag gegenwärtig als weniger prioritär eingestuft.

Ansonsten sind wir bemüht, Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten, können Ihnen aber leider keine Zusage bezüglich eines Fertigstellungstermins geben."

18. April 2023: Von Michael Söchtig an Tomasz Soroczynski Bewertung: +1.00 [1]

Das ist doch eigentlich direkt eine schöne Vorlage für eine Untätigkeitsklage.

18. April 2023: Von Matthias Reinacher an Tomasz Soroczynski Bewertung: +3.00 [3]

"Freizeitpiloten"...unglaublich. Als ob man mit einem PPL nur um den Kirchturm fliegen darf...

18. April 2023: Von _D_J_PA D. an Tomasz Soroczynski Bewertung: +2.33 [3]
Ach bin ich, ob derartig herablassender Äußerungen, froh, Lizenz und medical nicht mehr in Deutschland zu führen...
19. April 2023: Von Horst Metzig an _D_J_PA D. Bewertung: +1.00 [1]

Ich auch.

19. April 2023: Von Johannes König an Matthias Reinacher

Sind wir nicht alle ein bisschen Freizeitautofahrer? :-)

19. April 2023: Von Yury Zaytsev an Tomasz Soroczynski

Der Witz ist: Hätte das LBA meinen Transfer-Antrag bereits im 4. Quartal 2021 ordnungsgemäß bearbeitet, wäre der Verwaltungsaufwand, den ich heute verursache, gleich Null gewesen! Völlig falsche Priorisierung: Transfer-Anträge sollten auf Platz eins stehen, denn dann ist Schluss......

19. April 2023: Von F. S. an Yury Zaytsev

Was ist daran auszusetzen, wenn das LBA sagt: Wir priorisieren zuerst Rettungsdienste, dann Piloten, die ihren Beruf gar nicht mehr ausüben könnten, dann solche, bei denen die Berufsausübung nur etwas erschwert ist bzw. bei denen Fliegen gar kein Beruf ist.
Das machen im Strassenverkehr Behörden und Gerichte seit Jahrzehnten so.

In so fern ist das mal ausnahmsweise keine Besonderheit des LBA, sondern ein Kernproblem der ganzen Verwaltung: In vielen Gemeinden braucht es heute mehrere Wochen wenn nicht Monate, um nur einen Termin zu bekommen, um einen Reisepass zu beantragen. Termine für Kirchenaustritte sind in manchen Gemeinden auf viele Monate ausgebucht - und das kostet richtig Geld.

Natürlich muss dieser Zustand, für die ganze Verwaltung in Deutschland, behoben werden. Aber so lange es nun mal so ist, führt das LBA eine richtige und zweckmäßige Priorisierung durch - so schade das für uns Hobby-Piloten nun mal ist.

19. April 2023: Von Sven Walter an Matthias Reinacher
Luftfahrtbehinderungsamt halt...
19. April 2023: Von Wolff E. an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

Was ist daran auszusetzen, wenn das LBA sagt: Wir priorisieren zuerst Rettungsdienste, dann Piloten

Da ist sehr viel daran auszusetzen. Das LBA hat seit EASA einen extremen Personalzuwachs erhalten, ist aber nachweislich nicht in der Lage, die Lizenzen usw zeitnah auszustellen. D.h., das LBA ist falsch organisiert bzw. personell unterbesetzt. Eine Behörde muss dem Bürger dienen (es heißt ja auch deswegen Staatsdiener). Und das "sortieren" nach ATPL, CPL, PPL ist nichts weiter als eine Fehlplanung seitens des LBA´s zu kaschieren. Das deswegen und auch wegen der ZÜP einige das LBA "verlassen" ist verständlich.

Das gerade du Florian so "obrigkeitshörig" bist, wundert mich dann schon etwas. Wenn ich z.B. im Hochtaunuskreis einen PKW zulassen will, wird auch nicht gefragt, sind Sie privat oder geschäftlich, sondern ich lasse einfach zu. Mein neuster Rekord war mit Kennzeichen machen 22 Minuten vom Einfahren ins Parkhaus bis wieder rausfahren. So geht "Staatsdiener". Was das LBA da manchmal macht, ist mir allerdings schleierhaft. Aber zur Ehrenrettung des LBA´s muss ich aber auch sagen, dass alle meine Kontakte beim LBA (3 Flugzeuge ummelden, ca 5 x Lizenzverlängerung, 1 x Ratingprobleme weil nur ein Prüfer auf dem Muster vorhanden war) immer unter 2 Wochen abliefen. Letzte Ummeldung im Herbst 2022 dauerte incl. Postweg 12 Tage (incl. Wochenende).

19. April 2023: Von F. S. an Wolff E.

Es heisst, wie Du richtig sagst "Staatsdiener" und nicht "Bürgerdiener" ;-)

Und ich verteidige unsere Verwaltung gar nicht - aber es ist nun mal leider Fakt, dass selbst wenn jetzt sofort die göttliche Einsicht über das LBA kommt, morgen immer noch ein großer Rückstand ist, der irgendwie abgearbeitet werden muss.

Ich kann natürlich nicht beurteilen, wie das im Hochtaunuskreis ist - aber im Kreis Offenbach wurde in der Tat, als Termine wegen des Lockdowns knapp waren, auch bei der KfZ-Zulassung LKWs und Taxis vor privaten Autos priorisiert.

19. April 2023: Von Yury Zaytsev an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Was ist daran auszusetzen, wenn das LBA sagt: Wir priorisieren zuerst Rettungsdienste, dann Piloten, die ihren Beruf gar nicht mehr ausüben könnten, dann solche, bei denen die Berufsausübung nur etwas erschwert ist bzw. bei denen Fliegen gar kein Beruf ist.

Für mich ist das eine äußerst gefährliche Situation, die mit höchster Dringlichkeit und vor allem im Interesse des Staates angegangen werden muss. Wenn es gerade noch gelingt, den Rettungsdiensten zu bedienen, was passiert dann, wenn ein Mitarbeiter krank wird oder die Belastung noch etwas zunimmt? Stehen wir dann ohne Rettungsdienste da oder wie? Oder gibt es dann eine Priorisierung zwischen Organtransplantationen und Feuerwehr?

Außerdem war meine Aussage absolut ernst gemeint. Der Verwaltungsakt seitens LBA besteht aus 1 A4 Seite ausfüllen und unterschreiben. Hätte man das vor 2 Jahren direkt gemacht, hätte es keine weiteren Anfragen und zig Mails und Telefonate gegeben. Der Verwaltungsaufwand, den ich verursacht habe, wäre schon lange gleich Null gewesen und man hätte die wertvollen Ressourcen auf die Rettungsdienste konzentrieren können. Das ist alles, was ich erreichen möchte: die Kollegen von jeglicher Interaktion mit meiner Wenigkeit bis zum Ende der Tage zu befreien...

In so fern ist das mal ausnahmsweise keine Besonderheit des LBA, sondern ein Kernproblem der ganzen Verwaltung.

Dass die Verwaltung in Deutschland an zu vielen Stellen nicht gut funktioniert, will ich gar nicht bestreiten. Aber hier geht es nicht darum, dass Anträge wochen- oder gar monatelang unbearbeitet bleiben. Wir reden hier über mehrere Jahre und dafür habe ich kaum Verständnis, zumal das Thema nicht neu ist.

Alles, was bei der LBA mit Medizin zu tun hat, funktioniert nicht, und das schon seit Jahrzehnten. Wie viele hier berichten, sind die anderen Referate vielleicht nicht ganz so schnell und arbeiten nicht immer perfekt, aber da geht es im schlimmsten Fall noch um Monate und nicht um Jahre. Da geht noch irgendwie. Aber hier ist es ein Totalschaden.

Natürlich muss dieser Zustand, für die ganze Verwaltung in Deutschland, behoben werden. Aber so lange es nun mal so ist, führt das LBA eine richtige und zweckmäßige Priorisierung durch - so schade das für uns Hobby-Piloten nun mal ist.

Das ist die Position, die dazu führt, dass es immer bei „muss“ bleiben wird.

Ich könnte mich zwar anbieten, gegen eine entsprechende Vergütung den Laden auf den Kopf zu stellen, aber das klingt irgendwie utopisch. Zumindest kann ich aber eine Untätigkeitsklage erheben, denn von alleine scheint sich die Situation nicht zu lösen. Wenn es genug Klagen gibt, wird man vielleicht darauf kommen, mehr Leute einzustellen oder die Prozesse zu verbessern...


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