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30. Dezember 2022: Von Yury Zaytsev an Tobias Schnell

Vielen Dank für deine hilfreichen und schnellen Antworten, Tobias!

Dem Vernehmen nach gibt es DPE's, die das trotz anderweitiger guidance der FAA online machen. Aus verständlichen Gründen machen die aber keine öffentliche Werbung...

Bezüglich “anderweitiger FAA-Guidance”, mir würde interessieren, wer danach ggfs. ein Problem kriegt – DPE, Pilot oder beide? Oder die Frage kann man so nicht beantworten?

Das EASA-SEP muss nicht gültig sein, aber "vergessen" kann man die Lizenz trotzdem nicht. Für eine deutsche Lizenz wäre z.B. alle 5 Jahre eine ZÜP fällig.

Ah, die alte gute ZÜP, die schon so viele Terroranschläge verhindert hat… wenn dies das Einzige ist, das hält sich aber noch in Grenzen. Man kann ja nehme ich an nach dem Ablauf der EASA-Medical ein FAA-Medical machen. LPT kann vermutlich auch verfallen. Sonst fällt mir nichts ein.

Noch eine andere Bedenke: es wird ja bestimmt „No night flying“ eingetragen. Hätte man eine „standalone“-Lizenz, könnte man die Anforderungen erfüllen und der Vermerk entfernen lassen. Hier muss man dann aber vermutlich erst über die EASA-Lizenz die NVFR-Berechtigung erwerben und dann in der FAA-Lizenz eintragen lassen, korrekt?

30. Dezember 2022: Von Tobias Schnell an Yury Zaytsev Bewertung: +1.00 [1]

Bezüglich “anderweitiger FAA-Guidance”, mir würde interessieren, wer danach ggfs. ein Problem kriegt – DPE, Pilot oder beide?

Vermutlich eher der DPE - wobei die FAA gerne auch mal rückwirkend Prüfungen für ungültig erklärt, wenn sie einem Examiner das Vertrauen entzieht. Von daher bleibt ein Restrisiko. Aber mehr als dass sie die Vaildation für ungültig erklären kann da vermutlich nicht passieren.

https://www.avweb.com/aviation-news/faa-invalidates-140-checkrides-in-alaska/

Man kann ja nehme ich an nach dem Ablauf der EASA-Medical ein FAA-Medical machen.

Klar.

LPT kann vermutlich auch verfallen

Ja.

Hier muss man dann aber vermutlich erst über die EASA-Lizenz die NVFR-Berechtigung erwerben und dann in der FAA-Lizenz eintragen lassen, korrekt?

So würde ich das sehen, ja. Man kann zwar auch in eine Validation zusätzliche Ratings eintragen lassen, aber nachdem das Night Rating bei der FAA nicht exisitiert, gibt es da keinen Pfad dafür.

30. Dezember 2022: Von Dieter Kleinschmidt an Yury Zaytsev

Noch eine andere Bedenke: es wird ja bestimmt „No night flying“ eingetragen. Hätte man eine „standalone“-Lizenz, könnte man die Anforderungen erfüllen und der Vermerk entfernen lassen. Hier muss man dann aber vermutlich erst über die EASA-Lizenz die NVFR-Berechtigung erwerben und dann in der FAA-Lizenz eintragen lassen, korrekt?

Üblicherweise lautet der Spruch:"ALL LIMITATIONS AND RESTRICTIONS ON THE GERMAN PILOT LICENSE APPLY.".

"No night flying" habe ich noch nicht gesehen. Wenn Du EASA-NVFR erwirbst, darfst Du auch in USA Nachts fliegen.

30. Dezember 2022: Von Tobias Schnell an Dieter Kleinschmidt Bewertung: +1.00 [1]

Wenn Du EASA-NVFR erwirbst, darfst Du auch in USA Nachts fliegen

Das war ja nicht die Frage. Es ging darum, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Validation "nachtflugtauglich" zu bekommen, ohne ein EASA-Night Rating zu erwerben. Und da lautet die Antwort m.E. "nein".


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