Der Thread hat zwar schon etwas Patina, aber das Thema wird ja immer mal wieder kontrovers diskutiert, auch erst wieder dieses Wochenende in unserer Flugschule.
Es gibt dazu eine Konkretisierung der Landesdirektion Sachsen mit folgender Essenz:
Beim LAPL(A) gibt es zwar keine Klassen- und Musterberechtigungen, es handelt sich aber bei SEP(land), SEP(sea) und TMG um unter LAPL ausübungsfähige und damit auch verlängerbare Berechtigungen. Man kann (und soll laut deren Empfehlung sogar) diese ausübungsfähigen Berechtigungen aufrechterhalten und kann sie auch unter LAPL verängern. Es wir explizit darauf hingewiesen, dass nur für "nicht ausübungsfähige Rechte" ein Class 2 Medical zur Verlängerung erforderlich ist.
Hier der Originaltext:
Aufrechterhaltung der Gültigkeit von Berechtigungen
PPL enthalten Klassen- und Musterberechtigungen mit Ablaufdaten. In LAPL gibt es keine Klassen- und Musterberechtigungen, sondern nur Ausübungsrechte für bestimmte Klassen und Muster – ohne Ablaufdaten. Trotz bestehender LAPL-Rechte durch das LAPL-Tauglichkeitszeugnis können Sie weiterhin die bisherigen PPL-Verlängerungs- bzw. Erneuerungsvoraussetzungen erfüllen und somit Ihre Klassen- und Musterberechtigung aufrechterhalten, sofern die LAPL-Rechte diese Berechtigungen umfassen (siehe Abschnitt LAPL-Rechte aus einer PPL(A) bzw. LAPL-Rechte aus einer PPL(H)).
In diesem Fall sind die Bestimmungen des Anhang I, Abschnitt H der Verordnung (EU) Nr.
1178/2011 maßgeblich. Ziffer FCL.740 findet hier Anwendung.
Die Luftfahrtbehörden empfehlen ausdrücklich die Gültigkeit von Klassen- und Musterberechtigungen aufrecht zu erhalten! Insbesondere, wenn später wieder PPL-Rechte ausgeübt werden sollen. Im Falle eines Ablaufs der Gültigkeit sind ansonsten zwingend die Erneuerungsvoraussetzungen zu erfüllen (evtl. Auffrischungsschulung und zwingend Befähigungsüberprüfung pro Klasse/Muster). Heißt: z.B. separate Erneuerung der Klassenberechtigungen SEP und TMG erforderlich!
Verlängerung der Berechtigungen in der PPL(A)
Inhabende einer PPL(A) können Ihre ausübungsfähige Klassenberechtigung weiterhin entsprechend den Vorgaben der Ziffer FCL.740.A b) verlängern.
Verlängerung der Berechtigungen in der PPL(H)
Inhabende einer PPL(H) können Ihre ausübungsfähige Musterberechtigung weiterhin entsprechend den Vorgaben der Ziffer FCL.740.H a) verlängern.
Nicht ausübungsfähige Rechte
Die bereits zuvor genannten Rechte (FI, CRI, TRI, IRI, FE, FIE, TRE, IR, EIR, BIR, diverse Klassen- und Musterberechtigungen) dürfen mit einem LAPL-Tauglichkeitszeugnis nicht ausgeübt werden. Das bedeutet, dass diese Rechte auch nicht verlängert oder erneuert werden können. Dies ist erst mit Wiedererlangung des Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 2 möglich.