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22. Juli 2022: Von Tim Slomp an Tobias Schnell

bei Schulung ist FI der PIC, da sind wir uns denke ich alle einig. Wenn der FI schon PIC ist, ist es dann relevant wer links von ihm sitzt?

Nehmen wir mal an der besagte Pilot möchte eine LAPL Auffrischungsschulung machen, er hat zwar ein gültigen ZÜP, aber kein gültiges Medical. Ist er dann wieder definiert als "Fußgänger"oder nutzt er seine Privilegien als Scheininhaber?

Ich lese folgendes: EASA: Part MED beschreibt daß er kein Solo machen darf ohne gültiges Medical. Und in Deutschland braucht er ein noch gültigen ZÜP damit er schulen darf.

Die Frage lautet somit darf ein Pilot Dual fliegen ohne gültiges Medical, und wenn nein, wo finde ich die relevante Texte dazu? rein rechtlich, ohne Bewertung über Sinn? Wer weiß es?

23. Juli 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Tim Slomp

Die Frage lautet somit darf ein Pilot Dual fliegen ohne gültiges Medical, und wenn nein, wo finde ich die relevante Texte dazu? rein rechtlich, ohne Bewertung über Sinn? Wer weiß es

Es gibt keinen Text, auch kein AMC, der den Punkt exakt heraushebt. Es kann also nur eine Kombination verschiedener Vorschriften sein, die ggfs. auch Interpretation bzgl. der Anwendbarkeit benötigt.

Aus den Vorschriften bekommst Du keine eindeutige Antwort. In der Praxis hängt es ohnehin vom FI und ggfs. der ATO ab. Ich würde als FI, zB in der freien IR Schulung außerhalb der ATO, nicht mit einem Schüler ohne Medical schulen. Das wäre mir vor allem wegen der versicherungsrechtlichen Aspekte zu heikel. Angenommen es passiert etwas und die Versicherung sowie ggfs. ein Richter sind der Meinung, dass ich gar nicht hätte schulen dürfen, dann hätte ich ziemlich verloren. Das Risiko würde ich nicht eingehen und ich glaube auch eine ATO wird sich das nicht antun, es sei denn, es gibt eine Behörde, die es ausdrücklich bestätigt, dass die Schulung zulässig ist.

Frag bei aircrew@lba.de nach, wenn Du eine verbindlich Auskunft willst.

23. Juli 2022: Von Horst Metzig an Tim Slomp

Worin besteht der Unterschied zwischen einen Fussgänger, der mit dem Motorfluglehrer ausprobieren möchte, ob Motorfliegen ein geeignetes Hobby ist, und einen 50 jährigen Motorflugpilot, welcher als verantwortlicher Flugzeugführer 10 000 Flugstunden hat, aber sein Medical ist abgelaufen?

Der Fussgänger kann doch solange ohne medical mit dem Motorfluglehrer fliegen, um herauszufinden, was er möchte, und ob der das auch beherrschen würde? Dafür brauche ich kein Medical.

Wie finde ich heraus, ob ich etwas beherrsche, wie lange darf das überhaupt dauern? Ich behaupte mal, das kann 40 Jahre dauern, kürzer oder läner spieltkeine Rolle. Aber, ich brauche kein Medical.

Um zu wissen, ob ich die Motorfliegerei auch beherrschen würde, lässt mich der Motorfluglehrer selber fliegen, schritt für schritt zeigt er mir im Auftrag der Fähigkeitsfindung immer mehr, auch das Fliegen unter der Haube kommt irgend wann mal, ILS Anflüge. Dafür brauche ich doch kein Medical, da bin ich mir sicher. Für diese Fähigkeitsfindung brauche ich auch keine Einträge in ein Flugbuch. Irgend wann beherrsche ich die Motorfliegerei so gut, dass der Motorfluglehrer sagt, man sei für das Motorfliegen geeignet. Eigentlich hat der Kandidat bereits 4000 Flugstunden zur Fähigkeitsfindung geflogen. Er beherrscht das Motorflugzeug inzwischen genau so gut wie der 50 jährige Motorflieger mit 10 000 Flugstunden, aber ogne Medical.

Wo soll ein Unterschied sein bezüglich Medicalzwang?

23. Juli 2022: Von F. S. an Horst Metzig

1.) Das es hier gerade nicht um die Schulung "Fussgänger zu Pilot" geht (für die ist der Fall klar), sondern um Schulung für weiterführende Berechtigungen. Für die ist der Fall eben nicht so klar

2.) Bei solchen Schnupperflügen die nicht im Rahmen einer Ausbildung stattfinden wird der "Schnuppernde" in der Regel rechts sitzen müssen und nicht links.

23. Juli 2022: Von Horst Metzig an F. S.

Die Ursprungsfrage hier im Forum ist, darf ich ohne medical schulen? ( schulen = fliegerische Kenntnisse erlernen )

Was ist der Unterschied zwischen Schnupperflug und Schulung, gibt es eite zeitliche Limitierung der Schnupperflüge?

Angenommener Fall: 50 jähriger VFR Pilot, hat aus irgend welchen Gründen kein gültiges medical mehr, möchte aber eine erweiterte Berechtigung von VFR auf IFR machen.

Das kann er doch auch ohne medical machen, auch wenn dieser rechts sitzt. Ein geeignetes IFR Schulungsflugzeug hat links und rechts die gleiche Instrumentierung. Allerdings kann der dann die geflogenen Stunden nicht auf die Ausbildung anrechnen, aber er kann ohne medical sich zu einen hervorragenden IFR Pilot im Rahmen Schnupperflug ausbilden lassen. Nach der Denkweise, bin ich für IFR geeignet?

Eine Erweiterung der Berechtigung geht immer eine Schulung mit Kompetenzerweiterung voraus. Diese Kompetenzerweiterung ist nicht an ein medical gebunden. Ich kann Kompetenzen besitzen, aber diese Rechte darf ich nicht ausüben.

Streitfrage: Darf ich mir ohne ZÜP fliegerische Kompetenzen aneignen, im Rahmen von Schnupperflüge? Ich darf diese Rechte ohnehin nicht ausüben.

Die Situation, über die hier geschrieben wird, kommt sicher nicht bei der Lufthansapilotenausbildung in Betracht, auch nicht für die fliegerische Ausbildung bei der Bundeswehr.

24. Juli 2022: Von Alexander Callidus an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]

"Die Ursprungsfrage hier im Forum ist, darf ich ohne medical schulen? ( schulen = fliegerische Kenntnisse erlernen )
Was ist der Unterschied zwischen Schnupperflug und Schulung, gibt es eite zeitliche Limitierung der Schnupperflüge?"

Der gesunde Menschenverstand sagt doch, daß ein Schnupperflug zum Schnuppern gedacht ist: einen Eindruck bekommen. Diesen Eindruck kannst Du vertiefen durch weitere Schnupperstunden. Der Zugewinn an Eindrücken wird aber immer geringer, die Kurve flacht ab. Dann erwirbst Du Fähigkeiten - sonst wärst Du Passagier. Fähigkeitserwerb ist nicht der Sinn von Schnupperstunden. Du kannst Gift drauf nehmen, daß ein Richter so ähnlich argumentieren würde.

Ich erinnere mich noch an meine Schnupperstunden mit MoSe im Verein. Weil mir seid Kindheit in jedem Flieger kotzübel wurde, war ich nicht sicher, ob ich das durchhalten würde. Nach der fünften Schnupperstunde: "Alexander, jetzt überleg Dir doch endlich mal, ob Dir übel wird!". Bin dann eingetreten mit der Option auf Rückabwickling innerhalb von 2 Wochen. War gut so.


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